Betriebssicherheitsverordnung – Zweck und Nutzen
< 1 Min.Die Betriebssicherheitsverordnung stellt an den Betrieb eines Lagers dann besondere Anforderungen, wenn es darum geht Dritte Personen zu schützen. Das sind insbesondere Feuerwehrleute. Daher ist kaum zu verstehen, dass viele Betriebe die Anmeldung an die zuständige Regierungsbehörde scheuen. Im Fall eines Falles muss so der Einsatzleiter der Feuerwehr unter Umständen entscheiden, ob und wo er seine Leute einsetzt. So oder so mit fatalen Folgen. Entweder die Feuerwehrleute setzen ihr Leben aufs Spiel oder aber man lässt die Lagerhalle wird kontrolliert abbrennen, was zu problematischen Fragen seitens der Versicherung führt.
Hauptverantwortlich für etwaige Schäden ist im Regelfall der Betriebsleiter persönlich. Daher sollte gerade für diese Personengruppe ein gesteigertes Interesse an einer Überprüfung der Bestände haben. Hier sei auf § 18 der Verordnung verwiesen.
Die Erlaubnis zum Betrieb kann übrigens auch per Mail beantragt werden. Der Aufwand hält sich also in Grenzen, die Risikominimierung ist jedoch enorm.

Markus Höhfeld