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In Ihr Unternehmen.
Gemäß den Vorschriften zum Explosionsschutz ist für Einrichtungen und Arbeitsbereiche, in denen explosionsfähige Stoffe auftreten können, ein Explosionsschutzdokument erforderlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um eine Lackierkabine oder Lackiererei handelt.
Vor Inbetriebnahme oder Änderungen von Ausrüstung und Arbeitsprozessen muss das Explosionsschutzdokument erstellt oder aktualisiert werden.
Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten und die Anforderungen für die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments praxisnah umzusetzen.
Wenn im Betrieb eine Gefährdung durch explosionsfähige Atmosphären besteht, ist es erforderlich, dass Arbeitgeber ein Explosionsschutzdokument erstellen oder erstellen lassen. Die Maßnahmen des betrieblichen Explosionsschutzes sind primär in der Gefahrstoffverordnung sowie anderen Vorschriften wie der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt. Gemäß § 6 Abs. 9 der Gefahrstoffverordnung ist die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments verpflichtend. Was macht das Dokument? Es dient als Nachweis dafür, dass das betreffende Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Explosionen getroffen hat.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
Externe Partner unterstützen Lackierereien beim Erstellen von Explosionsschutzdokumenten mit Fachwissen, Erfahrung und einer unabhängigen Perspektive. Sie bieten Effizienz durch Zeit- und Ressourceneinsparungen sowie aktuelle Kenntnisse über Gesetze und Technologien. Zudem stellen externe Experten durch eine eingehende Überprüfung sicher, dass die Dokumente ein hohes Qualitätsniveau aufweisen. Die Wahl eines zuverlässigen Partners ist entscheidend für erfolgreiche Ergebnisse.
ProSafeCon bietet Ihnen genau diese Qualität bei der Explosionsschutzdokument Erstellung für eine Lackiererei oder Lackierkabine. Neben diesem Service ist ProSafeCon Ihr Partner für viele weitere Bereich, ob als externer Brandschutzbeauftragter, externer Abfallbeauftragter, externer Gefahrgutbeauftragter, externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oder als Gefahrstoffbeauftragter.
Wir stehen Ihnen für Fragen zur Erstellung eines Explosionsschutzdokuments sowie zur Lagerung und Handhabung gefährlicher Stoffe gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns telefonisch! Unsere kostenlose Beratung zielt darauf ab, Ihren individuellen Bedarf zu ermitteln.
Von der Identifikation potenzieller Explosionsgefahren bis zur Ausarbeitung von Ex-Zonen-Plänen und Schutzkonzepten kümmern wir uns um sämtliche relevanten Schritte bei der Erstellung Ihres Explosionsschutzdokuments.
Wir sind in der Lage, das Explosionsschutzdokument für Ihre Lackiererei professionell zu erstellen. Alle erforderlichen Dokumente und Schutzmaßnahmen werden in einem umfassenden Explosionsschutzkonzept zusammengeführt. Auf diese Weise gewährleisten wir Rechtssicherheit und erfüllen Ihre gesetzlichen Verpflichtungen.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
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Der Autor eines Explosionsschutzdokuments muss über eine umfassende fachliche Qualifikation verfügen. Frank Czychon und Paul Röhling bringen diese mit. Sie sind Experten für Arbeitssicherheit und Brandschutz, die sowohl über das erforderliche Fachwissen als auch über langjährige Erfahrung in der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten verfügen.
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
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Um Explosionen in Lackierkabinen zu verhindern oder zu begrenzen, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich. Dazu gehören Brandschutzanforderungen nach Baurecht wie die richtige Aufstellfläche und Anordnung der Prozessbereiche sowie automatische Brandmelde- und Löschanlagen. Auch sind immissionsschutzrechtliche Vorgaben je nach verwendeten Lösemitteln zu berücksichtigen. Warum? Lackieranlagen können genehmigungspflichtig sein. Hier ist im Übrigen auch das Explosionsschutzdokument einzuordnen.
Befähigte Personen für Explosionsschutz übernehmen eine wichtige Rolle für die Betriebssicherheit. Sie lernen, Gefahren zu erkennen und beherrschen alle technischen Regeln, die eine befähigte Person für Prüfungen im Explosionsschutz gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.1 BetrSichV kennen muss. Darüber hinaus werden Sie mit den rechtlichen Hintergründen und Vorschriften vertraut gemacht. Anhand von praktischen Beispielen vertieft eine befähigte Person für Explosionsschutz ihr Wissen und stellt sicher, dass sie alles sofort im Betriebsalltag umsetzen kann.
Bei Gefährdungen durch explosionsfähige Atmosphären muss eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und eine Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erstellt werden. Beides zusammen bildet die Grundlage für das Explosionsschutzdokument.
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie wiederum in der:
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 6 Abs. 9, § 11 und Anhang I Nr.1
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 9, Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1
- DGUV Vorschrift 1 § 3
- TRBS 2152 Teil 1
- DGUV Vorschrift 113-001
In Lackierkabinen können explosionsfähige Atmosphären durch Gase, Dämpfe und Stäube entstehen. Lacke, Verdünner und Reinigungsmittel verdampfen oder erzeugen Dämpfe. Stäube entstehen beim Schleifen oder Polieren. Diese Stoffe können sich in der Luft sammeln und explosionsfähige Konzentrationen erreichen. Für diese Ansammlungen in der Luft gibt es eine Zonenklassifizierung, die sich an der Menge brennbarer Stoffe orientiert. In Spritzkabinen mit Bedienungspersonen liegt die Konzentration unter 25 % der unteren Explosionsgrenze (UEG). Dies entspricht Zone 2. Höhere Konzentrationen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie Überwachung oder Druckentlastung.
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