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Explosionsschutzdokument für die Lackiererei und Lackierkabine

Explosionsschutzdokument Lackiererei Lackierkabine

Ist ein Explosionsschutzdokument für die Lackierkabine notwendig?

Wenn im Betrieb eine Gefährdung durch explosionsfähige Atmosphären besteht, ist es erforderlich, dass Arbeitgeber ein Explosionsschutzdokument erstellen oder erstellen lassen. Die Maßnahmen des betrieblichen Explosionsschutzes sind primär in der Gefahrstoffverordnung sowie anderen Vorschriften wie der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt. Gemäß § 6 Abs. 9 der Gefahrstoffverordnung ist die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments verpflichtend. Was macht das Dokument? Es dient als Nachweis dafür, dass das betreffende Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Explosionen getroffen hat.

 

Unsere Leistungen auf einen Blick:

Erstellung der Verfahrensbeschreibung für den Explosionsbereich
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV / BetrSichV
Erstellung eines Ex-Zonenplans für den Ex-Bereich
Erarbeitung eines Schutzkonzeptes für den Ex-Bereich
Erstellung der notwendigen Betriebsanweisungen für den Ex-Bereich
Zusammenfassung der ergänzenden Dokumente zum Explosionsschutzkonzept
Ableitung von Umsetzungsempfehlungen aus dem Ex-schutzdokument
Ableitung von Umsetzungsempfehlungen für das Anbringen der vorgeschriebenen Beschilderung
Erstellung des Ex-schutzdokuments nach § 6 Abs. 9 GefStoffV

Explosionsschutzdokument Lackiererei: Ihr Partner bei der Erstellung

Externe Partner unterstützen Lackierereien beim Erstellen von Explosionsschutzdokumenten mit Fachwissen, Erfahrung und einer unabhängigen Perspektive. Sie bieten Effizienz durch Zeit- und Ressourceneinsparungen sowie aktuelle Kenntnisse über Gesetze und Technologien. Zudem stellen externe Experten durch eine eingehende Überprüfung sicher, dass die Dokumente ein hohes Qualitätsniveau aufweisen. Die Wahl eines zuverlässigen Partners ist entscheidend für erfolgreiche Ergebnisse. 

ProSafeCon bietet Ihnen genau diese Qualität bei der Explosionsschutzdokument Erstellung für eine Lackiererei oder Lackierkabine. Neben diesem Service ist ProSafeCon Ihr Partner für viele weitere Bereich, ob als externer Brandschutzbeauftragter, externer Abfallbeauftragter, externer Gefahrgutbeauftragterexterne Fachkraft für Arbeitssicherheit oder als Gefahrstoffbeauftragter.

Unsere Herangehensweise beim Erstellen vom Explosionsschutzdokument

Erstgespräch

Wir stehen Ihnen für Fragen zur Erstellung eines Explosionsschutzdokuments sowie zur Lagerung und Handhabung gefährlicher Stoffe gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns telefonisch! Unsere kostenlose Beratung zielt darauf ab, Ihren individuellen Bedarf zu ermitteln.

Umfassende Begleitung

Von der Identifikation potenzieller Explosionsgefahren bis zur Ausarbeitung von Ex-Zonen-Plänen und Schutzkonzepten kümmern wir uns um sämtliche relevanten Schritte bei der Erstellung Ihres Explosionsschutzdokuments.

Gesetzmäßigkeit

Wir sind in der Lage, das Explosionsschutzdokument für Ihre Lackiererei professionell zu erstellen. Alle erforderlichen Dokumente und Schutzmaßnahmen werden in einem umfassenden Explosionsschutzkonzept zusammengeführt. Auf diese Weise gewährleisten wir Rechtssicherheit und erfüllen Ihre gesetzlichen Verpflichtungen.

Unsere Vorteile

Transparente Paketpreise

Digitale Plattform (PSC)

Deutschlandweite Betreuung

Erfahrenes Spezialisten-Team

Umfassendes Leistungsportfolio

Alle Informationen ein Ort - das PSC

Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.

In ganz Deutschland unterwegs

Vor Ort bei Ihnen

Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:

In Ihr Unternehmen.

Unterwegs in ganz Deutschland

Unser Spezialist für die Erstellung von Ex-Schutz Dokumenten

Frank Czychon
Paul Röhling

Unsere Experten für die Explosionsschutzdokument Erstellung

Der Autor eines Explosionsschutzdokuments muss über eine umfassende fachliche Qualifikation verfügen. Frank Czychon und Paul Röhling bringen diese mit. Sie sind Experten für Arbeitssicherheit und Brandschutz, die sowohl über das erforderliche Fachwissen als auch über langjährige Erfahrung in der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten verfügen.

Das sagen unsere Kunden

Marc Schlutz
Geschäftsführer SETOLITE Lichttechnik GmbH
Unsere Mitarbeiter waren begeistert: Die Schulungen von ProSafeCon sind sehr praxisorientiert, so dass das Gelernte direkt angewendet werden kann.
Nicole Jung-Dellori
DellCon – mobility solutions
Vom ersten Tag an erfolgt durch die Mitarbeiter von ProSafeCon eine qualitativ hochwertige Betreuung. Wir sind vom Kundenservice begeistert und würden uns immer wieder für ProSafeCon entscheiden.
Sercan Karabulu
Betriebsleiter byrd technologies GmbH
Die Schulung von ProSafeCon hat uns sofort geholfen intern Prozesse aufzustellen um entsprechend sicher und fürsorglich mit Gefahrgut umzugehen. Außerdem steht das Team uns immer für Rückfragen zur Verfügung und ist äußerst kompetent!
Stefanie Schmidt
Assistentin der Geschäftsführung Labor Staber
Mit ProSafeCon haben wir einen zuverlässigen und kompetenten Partner, der uns an vielen Standorten unterstützt und entlastet.
Andrew Vögele
Lagerleiter Bikebox GmbH
ProSafeCon unterstützt uns unkompliziert und äußerst kompetent bei all unseren Fragen zum Thema Lithium Batterien in E-Bikes.
Christos Naskos
Leitung Forschung & Entwicklung (R&D) Fr. Ant. Niedermayr GmbH & Co. KG
Die Zusammenarbeit mit der Firma ProSafeCon läuft reibungslos. Können wir nur empfehlen.
Tobias Pisall
Geschäftsführer TRANS AURIGA GmbH
Mit ProSafeCon haben wir einen Partner gefunden, der die Gefahrgutvorgaben verständlich kommuniziert. Die Zusammenarbeit funktioniert sehr gut – sowohl offline als auch online!

Explosionsschutzdokument: Unsere Preise

Erstellung ab*
€1960 / Projekt
  • z.B. für Handwerksbetriebe, Ausbildungsstätten
  • Vor-Ort-Begehung mit Aufnahme der baulichen und geografischen Gegebenheiten
  • Erstellung des Explosionsschutzdokuments nach GefStoffV §6
  • Umsetzungsempfehlungen der Maßnahmen für die verantwortlichen Personen
  • Erstellung einer Komplettdokumentation in Datei- oder Papierform

Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
*In Abhängigkeit von der Komplexität des Bereichs

Sie möchten ein Angebot? Sie haben Fragen?

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir melden uns bei Ihnen!

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FAQ
Explosionsschutzdokument Lackierkabine

1

Was ist ein Explosionsschutzdokument?

Das Explosionsschutzdokument beschreibt die geeigneten Vorkehrungen zur Gewährleistung des Explosionsschutzes in einer Anlage. Die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments ist eine Anforderung der Betriebssicherheitsverordnung im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung. Es muss für alle explosionsgefährdeten Bereiche vorliegen und nachweisen, dass die Explosionsgefahren ermittelt und bewertet wurden und dass geeignete Vorkehrungen getroffen wurden, um die Explosionsschutzziele zu erreichen. Das Explosionsschutzdokument muss vom Arbeitgeber vor Beginn der Arbeiten erstellt werden, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter.
2

Welche Maßnahmen sind erforderlich, um eine Explosion in der Lackierkabine zu verhindern oder zu begrenzen?

Um Explosionen in Lackierkabinen zu verhindern oder zu begrenzen, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich. Dazu gehören Brandschutzanforderungen nach Baurecht wie die richtige Aufstellfläche und Anordnung der Prozessbereiche sowie automatische Brandmelde- und Löschanlagen. Auch sind immissionsschutzrechtliche Vorgaben je nach verwendeten Lösemitteln zu berücksichtigen. Warum? Lackieranlagen können genehmigungspflichtig sein. Hier ist im Übrigen auch das Explosionsschutzdokument einzuordnen.  

3

Welche Aufgaben hat eine befähigte Person für Explosionsschutz?

Befähigte Personen für Explosionsschutz übernehmen eine wichtige Rolle für die Betriebssicherheit. Sie lernen, Gefahren zu erkennen und beherrschen alle technischen Regeln, die eine befähigte Person für Prüfungen im Explosionsschutz gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.1 BetrSichV kennen muss. Darüber hinaus werden Sie mit den rechtlichen Hintergründen und Vorschriften vertraut gemacht. Anhand von praktischen Beispielen vertieft eine befähigte Person für Explosionsschutz ihr Wissen und stellt sicher, dass sie alles sofort im Betriebsalltag umsetzen kann.

4

Wo ist die Grundlage für Explosionsschutz im Gesetz festgeschrieben?

Bei Gefährdungen durch explosionsfähige Atmosphären muss eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und eine Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erstellt werden. Beides zusammen bildet die Grundlage für das Explosionsschutzdokument.

Die rechtlichen Grundlagen finden Sie wiederum in der:

- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 6 Abs. 9, § 11 und Anhang I Nr.1

- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 9, Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1

- DGUV Vorschrift 1 § 3

- TRBS 2152 Teil 1

- DGUV Vorschrift 113-001

5

Welche potentiell explosionsfähigen Atmosphären können in der Lackierkabine auftreten?

In Lackierkabinen können explosionsfähige Atmosphären durch Gase, Dämpfe und Stäube entstehen. Lacke, Verdünner und Reinigungsmittel verdampfen oder erzeugen Dämpfe. Stäube entstehen beim Schleifen oder Polieren. Diese Stoffe können sich in der Luft sammeln und explosionsfähige Konzentrationen erreichen. Für diese Ansammlungen in der Luft gibt es eine Zonenklassifizierung, die sich an der Menge brennbarer Stoffe orientiert. In Spritzkabinen mit Bedienungspersonen liegt die Konzentration unter 25 % der unteren Explosionsgrenze (UEG). Dies entspricht Zone 2. Höhere Konzentrationen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie Überwachung oder Druckentlastung.