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Durch die Richtlinien für Explosionsschutz muss für Betriebsstätten und Arbeitsumgebungen, in denen explosive Materialien vorkommen können, ein Explosionsschutzdokument vorliegen. Dies betrifft speziell Tankstellen. Die Erstellung oder Aktualisierung des Explosionsschutzdokuments ist vor der Inbetriebnahme oder Modifikation von Geräten und Arbeitsabläufen erforderlich. Damit Sie den Überblick behalten, helfen wir Ihnen gerne dabei, die Anforderungen für die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments praxisgerecht umzusetzen.
Sollte in einem Betrieb die Möglichkeit bestehen, dass explosionsfähige Atmosphären auftreten, müssen Arbeitgeber ein Explosionsschutzdokument erstellen oder erstellen lassen. Diese Maßnahmen sind hauptsächlich in der Gefahrstoffverordnung und anderen Vorschriften wie der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt. Gesetzlich vorgeschrieben ist hierbei laut § 6 Abs. 9 der Gefahrstoffverordnung die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments. Das Dokument fungiert als Nachweis dafür, dass der Betrieb alle notwendigen Schutzmaßnahmen gegen Explosionen ergriffen hat, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Überblick über unser Angebot:
Das Hinzuziehen von Fachleuten zur Erstellung eines Explosionsschutzdokuments für Tankstellen bringt vielfältige Vorteile mit sich. Spezialisten besitzen das nötige Wissen und die Erfahrung im Explosionsschutz, um die spezifischen Anforderungen für Tankstellen exakt zu erfüllen. Sie können sämtliche wichtigen Schritte von der Identifizierung der Explosionsgefahren bis zur Ausarbeitung von Schutzmaßnahmen übernehmen. Sie gewährleisten damit eine umfassende und rechtskonforme Dokumentation. Zusammengefasst erleichtert die Zusammenarbeit mit Fachleuten die Erstellung des Explosionsschutzdokuments und stellt die Sicherheit im Tankstellenbetrieb sicher.
ProSafeCon gewährleistet Ihnen höchste Qualität bei der Explosionsschutzdokument Erstellung für Ihre Tankstelle. Darüber hinaus bieten wir umfassende Dienstleistungen als externer Brandschutzbeauftragter, externer Abfallbeauftragter, externer Gefahrgutbeauftragter, externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oder als Gefahrstoffbeauftragter.
Wir stehen Ihnen bei Fragen zur Erstellung eines Explosionsschutzdokuments sowie zur Lagerung und Handhabung gefährlicher Stoffe jederzeit zur Verfügung. Rufen Sie uns an! Unsere kostenlose Beratung hilft Ihnen, Ihren spezifischen Bedarf zu ermitteln.
Von der Erkennung potenzieller Explosionsgefahren über die Entwicklung von Ex-Zonen-Plänen bis hin zu Schutzkonzepten übernehmen wir alle notwendigen Schritte bei der Erstellung Ihres Explosionsschutzdokuments.
Wir erstellen das Explosionsschutzdokument für Ihre Tankstelle professionell. Alle erforderlichen Dokumente und Schutzmaßnahmen werden in einem umfassenden Explosionsschutzkonzept zusammengefasst, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
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Der Verfasser eines Explosionsschutzdokuments benötigt umfangreiche fachliche Qualifikationen. Frank Czychon und Paul Röhling erfüllen diese Anforderungen. Als Experten für Arbeitssicherheit und Brandschutz besitzen sie das notwendige Know-How und haben langjährige Erfahrung in der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten.
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
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Um Explosionen an Tankstellen zu verhindern, sind mehrere Sicherheitsmaßnahmen notwendig. Eine gute Belüftung sorgt dafür, dass Dämpfe verdünnt und entfernt werden. Fahrzeuge und Tankwagen müssen geerdet sein, um eine elektrostatische Aufladung zu verhindern. Elektrische Anlagen und Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen müssen speziell geschützt sein. Rauchen, offenes Feuer und Funkenbildung sind strengstens verboten. Zudem werden explosionsgefährdete Bereiche in Ex-Zonen eingeteilt und müssen klar gekennzeichnet sein, um Mitarbeiter und Kunden zu sensibilisieren. Not-Aus-Schalter sollten ebenso vorhanden sein.
Befähigte Personen für Explosionsschutz übernehmen eine wichtige Rolle für die Betriebssicherheit. Sie lernen, Gefahren zu erkennen und beherrschen alle technischen Regeln, die eine befähigte Person für Prüfungen im Explosionsschutz gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.1 BetrSichV kennen muss. Darüber hinaus werden Sie mit den rechtlichen Hintergründen und Vorschriften vertraut gemacht. Anhand von praktischen Beispielen vertieft eine befähigte Person für Explosionsschutz ihr Wissen und stellt sicher, dass sie alles sofort im Betriebsalltag umsetzen kann.
Bei Gefährdungen durch explosionsfähige Atmosphären muss eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und eine Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erstellt werden. Beides zusammen bildet die Grundlage für das Explosionsschutzdokument.
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie wiederum in der:
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 6 Abs. 9, § 11 und Anhang I Nr.1
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 9, Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1
- DGUV Vorschrift 1 § 3
- TRBS 2152 Teil 1
- DGUV Vorschrift 113-001
An Tankstellen können explosionsfähige Atmosphären entstehen, wenn brennbare Stoffe mit Luft vermischt werden. Diese Atmosphären bestehen aus Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben und treten bei Temperaturen von -20 °C bis +60 °C unter Umgebungsdruck auf. Die Konzentration brennbarer Stoffe muss zwischen der unteren und oberen Explosionsgrenze liegen. Gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe 509 (TRGS 509) werden Bereiche um Tankstellen in explosionsgefährdete Zonen (Ex-Zonen) eingeteilt. Dies basiert auf der Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens. Ein Beispiel ist das Austreten von Dämpfen beim Betanken, die sich mit Luft mischen.
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