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Transportvorschriften Lithium-Batterien: Richtlinien und Gesetze

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Ob in Kameras, Notebooks, Smartphones, E-Bikes oder Elektroautos – als Knopfzelle, AA-Batterie oder 9-V-Block – Batterien werden heute in zahlreichen Geräten und Anwendungen eingesetzt. Wenn sie jedoch unsachgemäß verwendet und gelagert werden, können sich Lithium-Batterien als gefährlich erweisen. Wichtig ist auch der sachgemäße Transport von Lithium Batterien, wobei einige Dinge zu beachten sind. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Batterien als Gefahrgut eingestuft werden, welche Transportvorschriften für Lithium-Batterien in 2024 gelten und was bei der Gefahrgut Kennzeichnung zu beachten ist.

Sind Batterien Gefahrgut?

Im Jahr 2009 wurden Lithium-Batterien mit einer Nennenergie von mehr als 100 Wh als Gefahrgut der Klasse 9 eingestuft. Damit gelten sie als gefährliche Güter (verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände). Folglich kommen die diversen Vorschriften für einen Gefahrguttransport zur Anwendung. Die sichere Beförderung gefährlicher Güter in Form von Lithium-Ionen-Akkus und -Batterien betrifft alle Beteiligten innerhalb der Transportkette. Vor dem Hintergrund, dass Lithium-Batterien Brände verursachen können, wenn sie unsachgemäß gehandhabt werden oder plötzlich defekt sind, ist das richtig und wichtig.

Welche Batterien sind kein Gefahrgut?

Für Batterien mit einer Nennenergie von bis zu 100 Wh, z.B. Knopfzellen-Batterien, in Geräten wie Taschenrechnern oder Uhren, gilt eine Ausnahmeregelung des Gefahrgutrechts und erleichterte Anforderungen.

Dagegen müssen alle Batterien mit einer Nennenergie von mehr als 100 Wh immer als Gefahrgut der Gefahrgutklasse 9 behandelt werden.

Transportbestimmungen und Anforderungen für den Versand von Batterien

Für die Beförderung von Lithium-Ionen-Batterien gelten generell die Anforderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Sie erfordern eine sorgfältige Handhabung bei der Sammlung und der Gefahrgut Beförderung. Ergänzend zu den verschiedenen Vorschriften des ADR müssen auch nationale Vorschriften wie die des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beachtet werden.

Beim Versand von Lithium-Ionen-Akkus und -Batterien steht die Sicherheit aller an der Transportkette Beteiligten an erster Stelle. Beim (gewerblichen) Batterieversand gelten daher umfangreiche Vorschriften zum Transport. Beim Versand von beschädigten Lithium-Batterien müssen zusätzliche Gefahrgutvorschriften beachtet werden. Im ADR und RID sind Lithium-Batterien als Gefahrgut der Klasse 9 UN-Nummern zugeordnet. So existieren separate UN-Nummern für Lithium-Metall-Batterien, Lithium-Ionen-Batterien in Geräten (auch für verpackte), eingebaute Lithium-Batterien in Beförderungseinheiten und batteriebetriebene Fahrzeuge.

Unterscheidung zwischen Lithium-METALL- und Lithium-IONEN-Batterien bei Verpackungs- und Transportvorschriften

Unterschieden wird zwischen Lithium-METALL- und Lithium-IONEN-Zellen oder -Batterien.

  • Bei Lithium-Ionen-Zellen / -Batterien ist die Nennenergie in Wattstunden entscheidend.
  • Bei Lithium-Metall-Zellen / -Batterien entscheidet der Lithiumgehalt in Gramm.
  • Bei Lithium-Hybrid-Batterien sind sowohl die Nennenergie als auch der Lithium-Gehalt entscheidend.

Abhängig vom Batterietyp oder dem Einbau in das Gerät werden wird eine Batterie bzw. ein Akku entsprechend den folgenden Regelungen bewertet:

  • UN-Nummer 3090 Lithium-Metall-Batterie
  • UN-Nummer 3091 Lithium-Metall-Batterie, verpackt in oder mit Geräten
  • UN-Nummer 3480 Lithium-Ionen-Batterie
  • UN-Nummer 3481 Lithium-Ionen-Batterien in oder mit Ausrüstungen verpackt
  • UN-Nummer 3171 Batteriebetriebenes Fahrzeug oder Gerät
  • UN-Nummer 3166 Hybridfahrzeug
  • UN-Nummer 3536 Lithium-Batterien, verpackt in Beförderungseinheiten

Änderungen in den Transportvorschriften für Lithium-Batterien 2023

Das wichtige internationale Regelwerk für den Gefahrguttransport auf der Straße (ADR) ändert sich alle zwei Jahre. Oft sind die Änderungen nur geringfügig, aber sie können eine große Wirkung haben. Lithium-Batterien sind in praktisch jeder Änderungsrunde des ADR enthalten, und 2023 bildet da keine Ausnahme. Die größte Änderung für den Transport von Lithium-Batterien im ADR 2023 betrifft Großverpackungen. So ist es jetzt möglich, mehrere beschädigte/defekte Lithium-Batterien in Großverpackungen zu verwenden.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Die Verwendung mehrerer beschädigter/defekter Lithium-Batterien in einer Großpackung ist jetzt möglich.
  • Auf den Etiketten für Lithiumbatterien, die der Sondervorschrift 188 entsprechen, muss keine Telefonnummer mehr angegeben werden. Die alten Kennzeichnungen können bis Ende 2026 weiterverwendet werden.

Fazit Gefahrgut Vorschriften für Lithium-Batterien

Lithium-Ionen-Batterien mit einer Nennenergie von mehr als 100 Wh sind im internationalen Transportrecht als „Gefahrgut“ eingestuft. Die unsachgemäße Verwendung und Lagerung dieser kann Gefahren verursachen.

Batterien mit weniger als 100 Wh (pro Batterie) müssen vollständig von der Innenverpackung umschlossen sein. Sie müssen gegen Kurzschluss gesichert und mit einer stabilen Außenverpackung, z.B. Versandkartons, geschützt sein. Beim Lufttransport müssen die Pakete außerdem so gesichert werden, dass sich die Batterien innerhalb der Verpackung nicht bewegen können und eine unbeabsichtigte Inbetriebnahme bei Batterien IN Geräten (z.B. Elektrobohrmaschine) ausgeschlossen ist.

Batterien mit mehr als 100 Wh (pro Batterie) müssen in der Innenverpackung eingeschlossen sein. Dabei müssen sie gegen Kurzschluss und versehentliche Bewegung gesichert sein. Für Batterien IN Ausrüstungen ist zusätzlich eine stabile Außenverpackung vorgeschrieben. Die Anzahl und Beschreibung der Verpackungen muss auf den jeweiligen Transportdokumenten vermerkt werden.

Wie Ihnen ein Batterie-Seminar hilft

Unser Batterie-Seminar richtet sich an Personen, die mit der Verpackung, dem Versand und dem Transport von Lithium-Ionen-Batterien zu tun haben. Unsere Dozenten für das Batterie-Seminar sind Spezialisten für den Versand von Gefahrgut auf dem Luftweg sowie Gefahrgut-Sicherheitsberater für die Verkehrsträger ADR, RID, IMDG und IATA-Gefahrgutvorschriften. Sie haben sich auf den Bereich des Transports von Batterien über alle Verkehrsträger hinweg spezialisiert. Im Batterie-Seminar erklären wir Ihnen alles, was Sie beim Verpacken, Versenden und Transportieren von Lithium-Batterien beachten müssen.

Quellen:

https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/

https://www.zvei.org/fileadmin/user_upload/Verband/Fachverbaende/Elektrowerkzeuge/Neue_Merkblaetter_zum_Transport_von_Lithium-Ionen-Batterien/Versand-von-Lithium-Ionen-Batterien-2021-DE_TD201202.pdf

https://www.zvei.org/fileadmin/user_upload/Verband/Fachverbaende/Elektrowerkzeuge/Neue_Merkblaetter_zum_Transport_von_Lithium-Ionen-Batterien/Versand-von-Lithium-Ionen-Batterien-2021-EN_TD210104.pdf

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