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Was ist Gefahrgut? Definition & Beispiele

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3.500 Einträge hat das Register international klassifizierter Gefahrgüter laut Bundesinstitut für Risikobewertung für die Sicherheit der Öffentlichkeit. Wann gehen von Gütern Gefahren aus? Was ist ein Gefahrgut? Was ist beim Versand und den Materialien für die Verpackung zu beachten? Dieser Leitfaden liefert Ihnen die Antworten.

Wenn gefährliche Güter auf Straße, Schiene, im Wasser oder per Luftverkehr transportiert werden, muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden. Doch welche Güter fallen in die Kategorie Gefahrgut? Etwa 3.500 Stoffe sind mit ihren UN-Nummern im Katalog der Gefahrgüter erfasst und müssen beim Transport, Versand oder der Lagerung mit besonderer Vorsicht und unter Vorschriften, beispielsweise zur Dokumentation oder Materialien, behandelt werden.

Die Klassifizierung von gefährlichen Gütern ist international nach Modellvorschriften der Vereinten Nationen geregelt. Bei Transporten über die Grenze sollen einheitliche Kennzeichnungen für den Gefahrguttransport die Sicherheit steigern. Wir zeigen Ihnen, wie die Klassifizierung gefährlicher Güter, auch “dangerous goods”, erfolgt und wie Sie ein externer Gefahrgutbeauftragter unterstützen kann.

Definition: Was ist Gefahrgut?

Laut Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter auch Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) ist die Definition “Gefahrgut” für Stoffe und Gegenstände dann erfüllt, wenn diese:

auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.”

auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.”

Diese “Gefahr” für die Gesundheit von Menschen, Tieren und für die Umwelt geht von vielen verschiedenen Stoffen aus. Durchgesetzt hat sich die Einteilung von Gefahrgütern der UN, welche Gefahrgüter in Klassen eingeteilt und ein Modell für die Kennzeichnung vorschreibt. D.h. jedes Gut, das eine UN-Nummer hat, gilt als Gefahrgut!

Wie muss die Kennzeichnung von Gefahrgut erfolgen?

Die Kennzeichnung von Gefahrgut muss in detaillierter Form erfolgen – sowohl auf den Gefahrgutverpackungen als auch auf dem Transportmittel. Zu diesem Zweck haben sich im nationalen und internationalen Warenverkehr verbindliche Gefahrenhinweise, Warnzeichen, Sicherheitszeichen und Gefahrgutklassen etabliert. Eine einheitliche Kennzeichnung macht alle an der Lagerung, Verladung und Beförderung Beteiligten auf die potenziellen Gefahren der Güter aufmerksam. Die Informationen helfen auch den Einsatzkräften, bei Unfällen richtig zu reagieren; so dürfen z.B. einige Gefahrgüter nicht mit Wasser abgelöscht werden. Auf diese Weise kann die Gefährdung für Mensch und Umwelt bei Produktion, Verwendung, Transport und dem Lager Prozess minimiert werden.

Wann sind Güter kein Gefahrgut?

Die zu stellende Frage lautet: Gibt es eine UN-Nummer? Diese findet man manchmal auf dem Gut selbst – doch muss die UN-Nummer nicht dort sein. Die einzig zuverlässige Quelle ist das Sicherheitsdatenblatt. Dort kann man die UN-Nummer im Abschnitt Transport finden. Güter ohne UN-Nummer sind KEIN Gefahrgut.

Welche Klassen gibt es für Gefahrgut?

Es gibt 9 verschiedene Klassen für Gefahrgüter mit Unterklassen, die separat gekennzeichnet werden und für deren Transport bestimmte Regelungen und Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden müssen. 

Wir zeigen, welche Klassen es für Gefahrgüter gibt und nennen Gefahrgut Beispiele.

Klasse 1 – Explosivstoffe

In der Klasse finden sich Explosivstoffe und Gegenstände, die Explosivstoffe enthalten.

Beispiele gefährlicher Güter dieser Klasse: TNT, Airbags

Klasse 2 – Gase

In dieser Klasse wird zwischen Gasen unterschieden, die entzündbar sind (Klasse 2.1), nicht entzündbar sind (Klasse 2.2) oder giftig sind (Klasse 2.3).

Beispiele für Gefahrgut dieser Klasse: Helium, Neon, Stickstoff

Klasse 3 – Entzündbare flüssige Stoffe

Entzündlich oder entzündbar sind alle Stoffe, die bereits bei relativ geringer Hitzeeinwirkung Feuer fangen (niedriger Flammpunkt).

Beispiele gefährlicher Güter dieser Klasse: Benzin, Diesel, Heizöl, Alkohol

Klasse 4 – Entzündbare feste Stoffe

In der Klasse 4 finden sich drei Unterklassen:

Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe,

Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe

Klasse 4.3 Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bilden

Beispiele gefährlicher Güter dieser Klasse: Aluminiumpulver, Phosphor, Kalziumkarbid

Klasse 5 – Entzündend wirkende Stoffe / Brandfördernde Stoffe

In der Gefahrgutklasse 5 gibt es zwei Unterklassen:

Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

Klasse 5.2 Organische Peroxide

Beispiele gefährlicher Güter dieser Klasse: Sauerstoff, Vernetzer in der Gummiindustrie

Klasse 6 – Giftige Stoffe

In der Klasse 6 gibt es zwei Unterklassen:

Klasse 6.1 Giftige Stoffe

Klasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe

Beispiele für Gefahrgüter dieser Klasse: Mittel zur Schädlingsbekämpfung, Krankenhausabfälle

Klasse 7 – Radioaktive Stoffe

In diese Gruppe gehören alle Stoffe, die radioaktive, also spontan ionisierende Strahlung aussenden.

Beispiele für Gefahrgüter dieser Klasse: ausgediente Brennstäbe, medizinische Geräte oder Medikamente

Klasse 8 – Ätzende Stoffe

Stoffe dieser Klasse sind aufgrund ihres sauren oder basischen pH-Wertes ätzend.

Beispiele für Gefahrgut der Klasse: Schwefelsäure

Klasse 9 – weitere gefährliche Stoffe und Gegenstände

In dieser “Auffangklasse” befinden sich Gefahrstoffe, die keiner anderen Kategorie zugeordnet werden können.

Beispiele: Asbest, Lithium Batterien (Klasse 9A)

Weitere kennzeichnungspflichtige Klassen:

  • Umweltgefährdende Stoffe
  • Kennzeichnung für in erwärmtem Zustand transportierte Materialien

Was macht einen Gefahrstoff zum Gefahrgut?

Grundsätzlich gilt Gefahrstoff und Gefahrgut sind nicht das Gleiche!

Als GefahrSTOFF wird ein Stoff bezeichnet, von dem bei der Verwendung oder bei der Lagerung eine Gefahr ausgeht. Rechtliche Grundlagen bilden die Gefahrstoffverordnung und das Wasserhaushaltsgesetz im weiteren Sinne.

Als GefahrGUT wird ein Gegenstand oder Stoff klassifiziert, von dem während des Transportes besondere Gefahren ausgehen. Ganz konkret bedeutet das, dass vor allem im Falle eines (Verkehrs-)Unfalls beispielsweise weitere Gefährdungen von einem Stoff oder Gegenstand ausgehen, weil er zum Beispiel leicht entzündlich ist, oder unter Druck steht. Die rechtliche Basis bilden hier die Gefahrgutverordnungen der jeweiligen Verkehrsträger (ADR, GGVSEB, GGVSee, …). Ausführlich erklären wir den Unterschied Gefahrstoff vs. Gefahrgut – worauf ist zu achten? im Blogartikel.

Verschiedene Gefahrgut Regelungen pro Verkehrsträger

Abkommen und Vorschriften zum Transport von Gefahrgut sind nach Verkehrsträger unterteilt. So gibt es Regularien zum Transport von Gefahrgütern auf der Straße, der Schiene, in der Luft, zur See oder in der Binnenschifffahrt. Diese gelten international, innerhalb der UN oder auch weltweit. Allein das Abkommen zum Transport von Gefahrgut auf der Straße (ADR) ist in mehr als 50 Ländern anerkannt.

Neben den internationalen Regelungen gibt es auch jedoch auch nationale Sonderregelungen, die im jeweiligen Landesrecht so z.B. in Deutschland in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) verankert sind. Beispielsweise zum Transport von Gefahrgütern auf der Donau.

Jeder Verkehrsträger hat sein eigenes Gefahrgutrecht:

  • Straße: Internationales Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
  • Schiene: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)
  • Seeschifffahrt: Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG
  • Binnenschifffahrt: Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN)
  • Luftfracht: Internationale IATA Dangerous Goods Declaration

Für die Schnittstellen von Beförderung, Be- und Entladung, Zwischenlagerung und Verpackung gelten wiederum eigene Gesetze. Deshalb unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung und unseren umfassenden Kenntnissen der Rechtslage. Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir für Sie die gründliche Recherche und Umsetzung aller spezifischen Vorschriften.

Wofür wird ein Gefahrgutschein benötigt?

Alle Berufskraftfahrer, die Gefahrgut auf der Straße transportieren wollen, benötigen eine Gefahrgutbescheinigung – auch ADR-Bescheinigung genannt. ADR ist das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße („Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“). Darin ist festgelegt, wie gefährliche Güter gesichert, gekennzeichnet und als Fracht verpackt werden müssen.

Öffentliche Sicherheit: Rolle der Europäischen Union

Bei der internationalen Transportgesetzgebung ist die Empfehlung internationaler Organisationen von entscheidender Bedeutung. Ziel ist es, durch den Abbau von Hindernissen für den freien Verkehr von Fahrzeugen und gefährlichen Gütern ein hohes Maß an Sicherheit zu erreichen. Grundsätzlich muss die EU-Verkehrsgesetzgebung ihren Anforderungen gerecht werden und sich in eine globale, auf Ordnung und Absicherung basierende Verkehrspolitik einfügen. Diese Bedingungen wurden für die Richtlinie 95/50/EG über einheitliche Kontrollen im Straßenverkehr festgelegt.

Checkliste für Unternehmen – Was ist Gefahrgut?

Wenn Sie gefährliche Stoffe befördern, unterliegen Sie vielleicht den Regularien zum Transport und der Verpackung von Gefahrgut. Um diese festzustellen, müssen Sie die Art der Güter und deren Menge analysieren:

Gibt es eine UN-Nummer?

Wenn im Sicherheitsdatenblatt des Produktes eine UN-Nummer zu finden ist, dann handelt es sich um Gefahrgut. Dort können Sie auch entnehmen welcher Gefahrgutklasse es zugeordnet ist. Welche Art der Kennzeichnungen und Gefahrgutverpackungen anzuwenden sind, kann in den Gefahrguttabellen der jeweiligen Regelwerke ADR, AND,RID IMDG oder IATA nachgeschlagen werden. Auch etwaige Sondervorschriften sind dort zu finden. Sie sind sich unsicher, oder möchten Unterstützung von einem Profi? Dann melden Sie sich gerne bei uns!

Wenn im Sicherheitsdatenblatt des Produktes eine UN-Nummer zu finden ist, dann handelt es sich um Gefahrgut. Dort können Sie auch entnehmen, welchen Gefahrgutklassen es zugeordnet ist. Welche Art der Kennzeichnung und Verpackung anzuwenden ist, kann in den Gefahrguttabellen der jeweiligen Regelwerke ADR, AND,RID IMDG oder IATA nachgeschlagen werden. Auch etwaige Sondervorschriften sind dort zu finden. Sie sind sich unsicher, oder möchten Unterstützung von einem Profi? Nehmen Sie einfach Kontakt per E-Mail auf oder rufen Sie uns an!

Dem Produkt ist keine UN-Nummer zugeordnet? Dann ist es KEIN Gefahrgut. So einfach ist das!

In welchen Mengen wird Gefahrgut transportiert?

Je nach Menge und UN-Nummer des transportierten Gefahrgutes können Sondervorschriften angewendet werden, die Erleichterungen bieten. So z.B. die Regelungen für die begrenzte Menge, die 1000-Punkte Regel, Freistellungen oder Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen.

Ob und welche Sondervorschriften und Erleichterungen im speziellen Fall gelten, kann grundsätzlich durch Nachschlagen in den jeweiligen Tabellen der Gesetzestexte der ADR, AND, RID, IMDG oder IATA herausgefunden werden. Vorsicht gilt bei eigenen Interpretationen: Wirkliche Rechtssicherheit gibt es nur durch erfahrene Gefahrgutbeauftragte. Die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist in vielen Fällen sogar verpflichtend! Weitere Informationen zu gefährlichen Stoffen und Gütern finden Sie auf unserem Blog.

Sicherheit für Unternehmen durch Gefahrgutbeauftragte von ProSafeCon

Wirkliche Sicherheit für Ihre Gefahrguttransporte erhalten Sie nur durch geschulte Gefahrgutbeauftragte. Sobald Sie gewerblich mit Gefahrgut umgehen, sollten Sie einen Gefahrgutbeauftragten zur Bewertung der Situation konsultieren. Dieser hilft Ihnen zu verstehen, welche Regelungen greifen und ob Sie in der Pflicht sind, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.

Mit externen Gefahrgutbeauftragten von ProSafeCon sparen Sie dabei im Vergleich zu einem eigenen Gefahrgutbeauftragten Geld und können das eigene Haftungsrisiko reduzieren. Das ist vor allem der Fall, wenn die Menge der Gefahrguttransporte und die Dokumentation einen eigenen Gefahrgutbeauftragten nicht auslastet bzw. kein interner Mitarbeiter die persönlichen Haftungsrisiken übernehmen möchte.
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Quellen:

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