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Beförderung von Gefahrgut – Die Handwerkerregelung

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Lösemittel für Maler, Schweißschutzgase für die Baustelle, Öle und Schmierstoffe in Werkstattwagen – bei vielen betrieblichen Fahrten fährt Gefahrgut mit. Aber wie ist diese Beförderung von Gefahrgut einzuschätzen? Und was bedeutet das für die Betriebe?

In diesem Artikel erklären wir im Detail, was es mit der Handwerkerregelung beim Gefahrgut auf sich hat und welchen genauen Bestimmungen dafür erfüllt sein müssen. So sind Sie beim Thema Gefahrgut und Handwerkerregelung auf der sicheren Seite.

Was trotzdem auch im Zusammenhang mit der Handwerkerregelung gilt: Wie immer ist die Ladung gut zu sichern!

Was ist die Handwerkerregelung?

Für bestimmte Gefahrguttransporte gibt es bei den Gefahrgutvorgaben eine sogenannte „Handwerkerregelung“ (ADR 1.1.3.1 c). Konkret bedeutet das, dass Unternehmen, die Gefahrgut zum Beispiel auf eine Baustelle transportieren, weil sie es dort zum Arbeiten brauchen (z.B. beispielsweise Gase zum Schweißen) von den strengen Vorgaben im Bereich Gefahrgut freigestellt sind. Dies stellt für viele Betriebe eine große Erleichterung dar. Voraussetzung ist jedoch unter anderem, dass 450 Liter je Verpackung und insgesamt die 1000 Punkte nicht überschritten werden.

Sie möchten überprüfen, ob Ihr Transport unter den 1000 Punkten liegt? Hier finden Sie unseren kostenlosen 1000 Punkte Rechner!

Wann findet die Gefahrgut Handwerkerregelung Anwendung?

Nach dem Gefahrgutrecht handelt es sich bei der Handwerkerregelung um eine Freistellung, die sich auf die Art der Beförderungsdurchführung bezieht. Das bedeutet, hier wird der Grund des Gefahrguttransports betrachtet. In diesem Fall spricht man von „Beförderungen, die in Verbindung mit der Haupttätigkeit des Unternehmens durchgeführt werden“. Darunter fällt zum Beispiel:

  • Lösemittel im Wagen eines Malers
  • Stoffe in einem Werkstattwagen
  • Gefahrgüter, die im Rahmen von Wartungsarbeiten befördert werden
  • Gefahrgüter, die im Rahmen von Produktpräsentationen befördert werden, z.B. von einem Außendienstmitarbeiter

Wichtig: Transporte, die der internen oder externen Versorgung dienen (z. B. Kraftstofftransporte für Baumaschinen), fallen nicht unter diese Ausnahmeregelung!

Was ist zu beachten, wenn ich von der Handwerkerregelung Gebrauch machen möchte?

Folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Sie von der sogenannten Handwerkerregelung Gebrauch machen möchten:

  • Der Gefahrguttransport ist für eigene Zwecke und steht in Zusammenhang mit der Haupttätigkeit des Unternehmens
  • Maximal 450 Liter Fassungsvermögen pro Verpackungseinheit
  • Die Behältnisse müssen für den zu transportierenden Stoff zugelassen, verschlossen und dicht sein
  • Die Freisetzung des Inhalts muss verhindert werden
  • An der Außenseite der Verpackung dürfen keine gefährlichen Stoffe anhaften
  • Die mitgeführte Menge sollte dem Tagesbedarf entsprechen
  • Höchstmenge im Rahmen der 1.000-Punkte-Regel
  • Die Ladung ist zu sichern!
  • Und: Der Transporte dient nicht der internen oder externen Versorgung (Transport von Kraftstoff von der Tankstelle zur Baustelle)
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Diese Voraussetzungen gelten für den Transport von Gefahrgut nach Handwerkerregelung

Sie sind sich unsicher, inwiefern Sie von Erleichterungen Gebrauch machen dürfen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir beraten Sie gerne.

Welche Erleichterungen gelten konkret?

Bei Transporten von Gefahrgut, die der Handwerkerregelung entsprechen, gelten folgende Erleichterungen:

  • Es ist kein Beförderungspapier nach ADR notwendig
  • Die einzelnen Packstücke müssen nicht gekennzeichnet werden
  • Fahrzeugführer/Fahrer benötigen keine Unterweisung nach ADR 1.3 und keinen ADR-Schein
  • Die Fahrzeuge brauchen keine spezielle Zulassung und es muss auch keine Schutzausrüstung gemäß ADR mitgeführt werden
  • Transportboxen müssen nicht über eine spezielle Be- und Entlüftung verfügen
  • Es gibt keine Bußgelder gemäß GGVSEB (Gefahrgutverordnung für Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt)

Zusammenfassung:

  1. Der Begriff „Handwerkerregelung“ bezeichnet im Bereich Gefahrgut Freistellungen, die im Zusammenhang mit der eigenen Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen angewendet werden können.
  2. Voraussetzungen sind unter anderem, dass die Verpackungen der gefährlichen Güter nicht mehr als 450 Liter fassen und dass eine Freisetzung des Inhalts verhindert wird.
  3. Die Transporte müssen unter der 1000 Punkte Grenze bleiben.
  4. Versorgungstransporte fallen nicht unter die Handwerkerregelung.
  5. Auch wenn sie nicht vorgeschrieben sind: Unterweisungen sorgen für mehr Sicherheit. Außerdem unbedingt auf die Ladungssicherung achten!

Sie möchten mehr zu einem Thema hier lesen? Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns auf Ihre Themenwünsche.

Quellen:

https://tes.bam.de/TES/Content/DE/Standardartikel/Regelwerke/Gefahrgut/gefahrgutvorschriften.html

https://www.gesetze-im-internet.de/ggvseb/BJNR138900009.html

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