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Gefahrguttransport – ADR-Vorschriften und Gesetze

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Bei der Beförderung gefährlicher Güter spricht man von einem Gefahrguttransport. Besondere Auflagen sollen während dieser Transporte verhindern, dass die als gefährlich klassifizierten Güter, Stoffe oder Gegenstände durch falsches oder unvorsichtiges Handeln Schäden an Menschen, Umwelt, oder wichtige allgemeinen Gütern verursachen.

Um Gefahrguttransporte nach gesetzlichen Vorgaben zu gestalten, müssen die Beteiligten an der Beförderung über die entsprechenden Vorgaben unterwiesen worden sein. Ein Gefahrgutbeauftragter kann hier unterstützen und beraten, wie Sie Gefahrgut transportieren. Bei höheren Anforderungen muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden. Neben diesem werden auch noch besondere Ansprüche u.a. an die Kennzeichnung und Verpackung des Gefahrguts, die Ausbildung der Kraftfahrer, die Ausstattung des Fahrzeugs sowie die Beförderungspapiere gestellt.

Weitere Verantwortungen und Pflichten für beteiligte Parteien bei einem Gefahrguttransport entspringen in Deutschland dem „Gesetz zur Beförderung gefährlicher Güter“ (GGBefG) sowie der „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt“ ( GGVSEB ) und sind die rechtliche Grundlage im Umgang mit einem Transport gefährlicher Güter.

Welche Güter sind als Gefahrgüter zu kennzeichnen? Wie erfolgt die Kennzeichnung von Gefahrgut zur Kenntlichmachung während des Transports? Welche Zusatzqualifikationen benötigen LKW-Fahrer beim Gefahrguttransport nach den ADR-Vorschriften und wann bestellen Sie einen Gefahrgutbeauftragten?

Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Der Gefahrguttransport unterliegt einer strengen gesetzlichen Regelung und genauen Vorschriften, den sogenannten ADR-Vorschriften. Wenn Stoffe und Gegenstände, die als Gefahrgut definiert sind, ohne entsprechende Sicherungen, Kennzeichnungen liegt ein Verstoß gegen die ADR-Richtlinien vor. Bei Missachtung der ADR-Vorschriften drohen empfindliche Geldstrafen.

Für Gefahrguttransporte müssen Sie beachten:

  • Kennzeichnungen und Verpackung
  • ggf. Bestellung Gefahrgutbeauftragter
  • entsprechend geschultes Personal (Kraftfahrer/-innen)
  • Zertifikate und Papiere
  • Ausrüstung der Fahrzeuge (Schutzbehälter, Feuerlöscher, etc.)

Mit einem ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten erhalten Sie das nötige Know-how für den korrekten Umgang, den Transport und Dokumentation des Gefahrguts.

In welchen Ländern gelten die ADR-Regelungen für die internationale Beförderung gefährlicher Güter?

Aktuell gibt es die folgenden 54 ADR-Mitgliedsstaaten: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Nordmazedonien, Montenegro, Niederlande, Nigeria, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Tschechische Republik, Uganda, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Usbekistan.

Was ist Gefahrgut? Definition

Gefahrgut oder Gefahrgüter sind alle Stoffe und Gegenstände, die bei der Beförderung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, öffentliche Ordnung, die Allgemeinheit, wichtige Gemeingüter, Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren oder Sachen darstellen oder kurz gesagt, die eine UN-Nummer besitzen. Mehr Informationen dazu finden Sie auch in unserem Blogbeitrag „Was ist Gefahrgut„.

Gesetzliche Verpflichtungen bestehen dann in den jeweiligen Phasen der Gefahrguttransporte: Als Auftraggeber des Absenders, als Absender, als Verpacker, als Verlader, als Beförderer, als Fahrer und als Entlader und Empfänger von Gefahrgut.

Vorschriften zur Kennzeichnung beim Gefahrguttransport

Die Kennzeichnung von Gefahrgut erfolgt auf der Verpackung bzw. Umverpackung und je nach Menge bzw. Punkten am Fahrzeug. Nicht jeder Transport von Gefahrgut unterliegt den Anforderungen der Kennzeichnung. Unter 1000 Punkten (siehe ADR-Vorschriften) entfällt in vielen Fällen die Kennzeichnungspflicht des Fahrzeugs. Ab 1000 Punkten (siehe 1000 Punkte Regel) muss der Gefahrguttransport mit einer orangefarbenen Warntafel gekennzeichnet werden. Sie sind dann als solche vor allem für Rettungskräfte im Falle eines Unfalls gut zu erkennen.

Sonderqualifikationen für Gefahrguttransporte

Für den Transport von Gefahrgut auf der Straße benötigen Kraftfahrzeugführer und Kraftfahrzeugführerinnen eine Weiterbildung. Bei Beförderungseinheiten unter 1000 Punkte reicht eine Unterweisung nach ADR 1.3 aus – bei über 1000 Punkten wird ein ADR-Schein benötigt. Ohne diese Qualifikationen besteht ein Beförderungsverbot von Gefahrgut für die Fahrzeugführer. Dies gilt im Übrigen auch für Beifahrer; jeder Insasse muss entsprechend qualifiziert sein.

Gefahrgutbeauftragte sind Berater und nicht für den Transport an sich zuständig. Sie beraten, dokumentieren, überwachen und können die Fahrer gemäß ADR 1.3 unterweisen, sodass die Fahrer Gefahrguttransporte unter 1000 ADR Punkten durchführen können.

Unterweisungspflicht des Unternehmens beim Transport gefährlicher Güter

Die Unternehmen sind verpflichtet, alle anderen Mitarbeiter, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, je nach ihren Verantwortlichkeiten und Aufgaben, durch regelmäßige Schulungen über die Gefahrgutvorschriften zu unterrichten.

Fahrzeug Ausrüstung bei Gefahrguttransporten unter 1000 Punkten

Wenn Gefahrgut transportiert wird, muss bei Fahrzeugen für einen Gefahrguttransport unter 1000 Punkte diese Ausrüstung vorhanden sein:

  • ein Warndreieck, Auffahrkeile, Ladungssicherheitsmaterial
  • eine Warnweste pro Besatzungsmitglied
  • ein Verbandskasten (Ablaufdatum beachten!)
  • gültiger Feuerlöscher (mind. 2 Kg ABC)
  • Teilnahmebescheinigung für die Unterweisung nach ADR 1.3 (wird empfohlen)

Bitte die Ausrüstungsgegenstände vor jeder Fahrt kontrollieren!

Kosten für einen Gefahrguttransport

Die Kosten für einen Gefahrguttransport variieren je nach Art des Gefahrguts. Sie setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen, die von verantwortlichen Logistikern individuell berechnet werden müssen. Zu diesen zählen unter anderem die Kosten für:

  • Gefahrgutbeauftragte
  • Spezielle Transportmittel und Fahrzeuge
  • Schutzbehälter, spezielle Ladungssicherung
  • Zusatzkosten für geschultes Personal
  • Kennzeichnung, Dokumentation und Aufbewahrung von Dokumenten

Die Höhe der Kosten für einen Gefahrguttransport sind zudem davon abhängig, welche Güter in welchen Mengen befördert werden (Transport einer Palette Batterien ist günstiger als der Transport von Brennstäben). Eventuell sind auch zusätzliche gesetzliche Bestimmungen wie das Chemikalienverbotsverordnung neben dem Gefahrgutrecht einzuhalten.

Privater Transport von gefährlichen Gütern

Private Gefahrguttransporte fallen ebenfalls unter die Vorschriften des ADR. Sie gelten zum Beispiel für Reservekanister, die in Autos transportiert werden. Zunächst einmal gilt eine Freistellung gemäß 1.1.3. ADR gilt hier. Dabei handelt es sich um eine Obergrenze für die Menge an Kraftstoff pro Transport. Wenn jedoch die Grenze von 1000 Punkten erreicht ist, sind alle Vorschriften des Gefahrgutrechts verbindlich. Die Punkte werden aus der Gesamtmenge des Kraftstoffs in den Kanistern und seiner Beförderungskategorie gemäß ADR berechnet.

ProSafeCon als Partner, wenn Sie Gefahrgut transportieren

Um im Dschungel aus Vorschriften durchzublicken und kostspielige Fehler beim Gefahrguttransport zu vermeiden, bietet ProSafeCon Experten rund um das Thema Gefahrguttransport.

ProSafeCon bietet Ihnen:

  • Gefahrgutberatung (ADR, ADN, IMDG, RID),
  • skalierbare Kosten,
  • Schulungen (z. B. gemäß ADR 1.3.) für Mitarbeiter und Fahrer
  • Beratung im Bereich Arbeitssicherheit und
  • Beratung zur Gefahrstofflagerung.

Mit Gefahrgutbeauftragten von ProSafeCon senken Sie Ihre Kosten besonders dann, wenn Sie nur gelegentlich Gefahrgüter und gefährliche Stoffe transportieren und ein eigener Gefahrgutbeauftragter mit dem Arbeitspensum nicht ausgelastet wäre. Auch das Thema der persönlichen Haftung eines Gefahrgutbeauftragten sollte berücksichtigt werden.

Neben externen Spezialisten für den Gefahrguttransport finden Sie bei ProSafeCon auch die ADR Unterweisung, die IATA Gefahrgutschulung, das Batterie Seminar, die Ladungssicherung Schulung oder Prüfung der Lagerbedingungen von Gefahrstoffen als Service.

Viele der Kurse können online absolviert werden und sind dadurch besonders flexibel für alle Teilnehmer.

Gefahrguttransport – sensible Reisen von Straßen bis in die Luft

Die Menge der Gefahrgüter und besonders sensible Gefahrgüter erfordern, dass geschultes Personal die sicheren Transportmittel bestimmt, Anträge bearbeitet, Beförderungsdokumente erstellt und diese entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt.

Beim nationalen und internationalen Transport der Gefahrgüter auf Straßen, Schienen, zu Wasser und in der Luft – und vor allem bei Verkehrsträgerwechsel – müssen zudem verschiedene Gesetze und Vorschriften beachtet werden.

Als externer Gefahrgutbeauftragter unterstützen Sie unsere Spezialisten, neben grundlegenden Schulungen auch bei Fragen rund um die Lagerung, den Transport und das Verladen von Gefahrgütern. Wir helfen Ihnen bei relevanten Rechtsfragen zu den verschiedenen Gefahrgutklassen und beraten Sie zu deren Besonderheiten.

Im Vergleich zu eigenen Gefahrgutbeauftragten und festangestellten Spezialisten ist das Outsourcing günstiger und bietet Ihnen eine unkomplizierte und gute Berechnung und Planung der entstehenden Kosten.

Quellen:

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