Vor Ort bei Ihnen
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Wenn bei der Gefährdungsbeurteilung Lärmeinwirkungen festgestellt werden, kann eine Lärmmessung notwendig werden. Warum? Geräusche und Lärm am Arbeitsplatz stellen eine Gefahr dar. Diese müssen während der Lärmmessung als Zahlenwert erfasst werden.
Wir folgen bei der Planung und Durchführung einer Lärmmessung in Berlin den Richtlinien der DGUV Information 209-023 und der DIN EN ISO 9612. Um den Aufwand zu minimieren, können während der Arbeitsanalyse Gruppen von Mitarbeitern gebildet werden, die mit ähnlichem Lärm am Arbeitsplatz zu tun haben.
Dauer:
Die Dauer der Lärmmessung hängt von der Messpunkteanzahl und der Betriebsgröße ab. So läuft die Messung ab:
Berlin zeichnet sich durch eine vielfältige Wirtschaft aus, darunter Schlüsselbranchen wie Tourismus mit steigenden Gästezahlen, die traditionelle Metall- und Elektroindustrie, den etablierten Maschinen- und Fahrzeugbau sowie die führende Pharmaindustrie. Weitere wichtige Sektoren sind Dienstleistungen, Nahrungsgüter, Druck, Handel, Handwerk, IKT, Medien und Gesundheitswirtschaft. Nicht vergessen sollte man ebenso die Startup-Szene.
Obwohl die Branchen kaum unterschiedlicher sein könnten, sind sie oft alle mehr oder weniger von Lärm am Arbeitsplatz betroffen. Eine Lärmmessung kann hierbei die Gesundheit der Mitarbeiter schützen, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gewährleisten und die Produktivität durch ein angenehmeres Arbeitsumfeld erhöhen.
ProSafeCon ist ihr Experte für die Durchführung einer qualitativ hochwertigen Lärmmessung in der Firma.
Wir bieten zudem auch Dienstleistungen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, die Regalprüfung und vieles mehr.
Nach einer Terminabsprache und Festlegung der Anzahl der Messpunkte besprechen wir im Vorfeld die sinnvollste Messmethode. Je nach ausgewählter Strategie kann der Aufwand für die Arbeitsanalyse oder die Messungen variieren
Die Lärmmessung wird vor Ort an den jeweiligen Messpunkten durchgeführt, gefolgt von einer Auswertung.
Die Auswertung zeigt, ob die Lärmbelastung im akzeptablen Bereich liegt oder überschritten wird. Bei extrem hohen Spitzenwerten müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Die Resultate werden in einem Protokoll festgehalten und in einer Nachbesprechung dem Kunden präsentiert.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
ProSafeCon sorgt für die Sicherheit in Ihrem Betrieb. Als Ihr erfahrener Partner für Arbeits- und Gesundheitsschutz stehen wir Ihnen zur Seite. Paul Röhling bringt die erforderliche Fachkenntnis und Erfahrung mit, um die Lärmmessung in Ihrem Unternehmen professionell durchzuführen.
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
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Die Verordnung über Lärm- und Vibrationsmessungen am Arbeitsplatz schreibt Folgendes vor: „Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten. Dazu hat er die auftretenden Expositionen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten.“
Der Unternehmer kann die erforderlichen Informationen vom Hersteller oder Vertreiber der Arbeitsmittel oder aus anderen leicht zugänglichen Quellen erhalten. Kann die Einhaltung der Auslöse- und Expositionsgrenzwerte nicht mit Sicherheit festgestellt werden, muss er das Ausmaß der Exposition durch Messungen gemäß § 4 ermitteln. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung legt der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik fest.
Zur Verringerung des Messaufwandes können im Rahmen der Arbeitsanalyse Gruppen von Mitarbeitern mit gleicher Lärmbelastung gebildet werden. Dies können z.B. Gruppen mit ähnlichen Tätigkeiten oder mit Aufenthalt in einem Bereich mit ähnlicher Lärmbelastung sein. Hinweise auf entsprechende Gruppen geben in der Regel die entsprechenden Berufsbezeichnungen, Stellenbezeichnungen oder Arbeitsorte.
In Berlin gelten für Lärm am Arbeitsplatz die gesetzlichen Grenzwerte der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV). Diese werden durch regelmäßige Lärmmessungen überwacht und werden gemäß der DGUV Information 209-023 und DIN EN ISO 9612 durchgeführt. Im Anschluss werden die Ergebnisse ausgewertet und dokumentiert. Dies ist nötig, um sicherzustellen, dass die Arbeitsschutzmaßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
In Berliner Unternehmen sind spezifische Lärmschutzmaßnahmen erforderlich, um die gesetzlichen Grenzwerte gemäß der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) einzuhalten. Dazu gehören technische Maßnahmen wie die Nutzung von Lärmschutzmaterialien und -geräten. Es gehören außerdem organisatorische Maßnahmen wie die Reduzierung der Lärmbelastung durch Arbeitszeitgestaltung oder Rotation der Mitarbeiter sowie persönliche Schutzausrüstungen wie Gehörschutz dazu. Regelmäßige Lärmmessungen gemäß der DGUV Information 209-023 und DIN EN ISO 9612 helfen, die Effektivität dieser Maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Es gibt verschiedene Strategien zur Messung von Lärmbelastungspegeln. In der ISO-Norm 9612 werden die unterschiedlichen Messstrategien als alternative Methoden dargestellt.
- Tätigkeitsbezogene Messungen: Diese Methode ist anwendbar, wenn die Arbeitsschicht in mehrere typische Tätigkeiten mit ähnlicher Lärmbelastung unterteilt werden kann. Um den Lärmexpositionspegel zu ermitteln, muss die Lärmbelastung für jede einzelne Tätigkeit separat erfasst werden. Der Lärmexpositionspegel kann dann aus den äquivalenten Dauerschallpegeln der einzelnen Tätigkeiten berechnet werden, wobei die jeweiligen Zeitkomponenten berücksichtigt werden. Die tätigkeitsbezogene Methode hat den Vorteil, dass relativ kurze Messzeiten für die einzelnen Tätigkeiten in der Regel ausreichend sind.
- Berufsbildbezogene Messungen: Die berufsbildbezogene Lärmmessung ist eine Stichprobenmethode, mit der die Lärmbelastung für ein Berufsprofil durch zufällige Messungen im Laufe der Zeit ermittelt werden kann. Dies ist besonders geeignet für Berufsprofile mit vielen verschiedenen Tätigkeiten oder bei denen der Arbeitsablauf unvorhersehbar ist. An solchen Arbeitsplätzen wäre die Ermittlung der einzelnen Tätigkeiten mit ihren Zeitanteilen und die messtechnische Erfassung der jeweiligen Lärmbelastung nach Strategie 1 mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden.
Die DIN EN ISO 9612 „Akustik – Bestimmung der Lärmbelastung am Arbeitsplatz – Verfahren der Genauigkeitsklasse 2 (technisches Verfahren)“, veröffentlicht im September 2009, legt das Verfahren zur Erfassung der Lärmbelastung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz und zur Berechnung des Tages-Lärmexpositionspegels fest.
DIN EN ISO 9612 beschreibt ein abgestuftes Verfahren zur Ermittlung des Lärmexpositionspegels am Arbeitsplatz. Dabei werden die folgenden Schritte unterschieden:
- Arbeitsanalyse
- Auswahl der Messstrategie
- Durchführung der Lärmmessungen
- Bestimmung der Unsicherheit
- Darlegung der Ergebnisse
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