Vor Ort bei Ihnen
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Werden bei der Gefährdungsbeurteilung Lärmeinwirkungen festgestellt, kann eine Lärmmessung erforderlich sein. Warum ist dies notwendig? Lärm am Arbeitsplatz stellt eine potenzielle Gefahr für die Gesundheit dar. Deshalb muss dieser bei der Lärmmessung als Zahlenwert erfasst werden.
Bei der Planung und Durchführung einer Lärmmessung in Hamburg orientieren wir uns an den Vorgaben der DGUV Information 209-023 und der DIN EN ISO 9612. Um den Aufwand zu minimieren, können bei der Arbeitsanalyse Gruppen von Mitarbeitern gebildet werden, die an ihrem Arbeitsplatz mit ähnlichem Lärm zu tun haben.
Dauer:
Die Dauer der Messung richtet sich nach der Anzahl der Messpunkte und der Größe des Unternehmens. Die Lärmmessung läuft folgendermaßen ab:
Hamburg zeichnet sich durch eine vielfältige Wirtschaft aus, darunter Branchen wie die Grundstoffindustrie (insbesondere Kupfer-, Aluminium- und Stahlindustrie), die Metall- und Elektroindustrie sowie der etablierte Maschinen- und Fahrzeugbau aber auch die Mineralölverarbeitung.
Auch wenn die Sektoren sehr divers sind, sind sie alle mehr oder weniger stark von Lärm am Arbeitsplatz betroffen. Lärmmessungen können die Gesundheit der Mitarbeiter schützen, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gewährleisten und die Produktivität durch eine angenehmere Arbeitsumgebung steigern.
Mit ProSafeCon haben Sie einen Experten für die Durchführung einer hochwertigen Lärmmessung in Ihrem Unternehmen.
Wir bieten zudem auch Services als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, die Regalprüfung und vieles mehr an.
Nachdem wir einen Termin vereinbart und die Anzahl der Messpunkte festgelegt haben, besprechen wir im Voraus die sinnvollste Messmethode. Der Aufwand für die Arbeitsanalyse oder die Messungen kann je nach gewählter Strategie variieren.
Die Lärmmessung wird vor Ort an den jeweiligen Messpunkten durchgeführt. Anschließend erfolgt eine Analyse und Auswertung der Messung.
Die Auswertung zeigt, ob die Lärmbelastung innerhalb des akzeptablen Bereichs liegt oder überschritten wird. Bei extrem hohen Spitzenwerten müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Die Ergebnisse werden in einem Protokoll festgehalten und dem Kunden in einer Nachbesprechung vorgestellt.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
ProSafeCon kümmert sich um die Sicherheit in Ihrem Unternehmen. Als Ihr erfahrener Partner für Arbeitsschutz und Sicherheit sind wir an Ihrer Seite. Paul Röhling verfügt über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung, um Messungen in Ihrem Unternehmen professionell durchzuführen.
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
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Die Verordnung über Lärm- und Vibrationsmessungen am Arbeitsplatz schreibt Folgendes vor: „Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten. Dazu hat er die auftretenden Expositionen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten.“
Der Unternehmer kann die erforderlichen Informationen vom Hersteller oder Vertreiber der Arbeitsmittel oder aus anderen leicht zugänglichen Quellen erhalten. Kann die Einhaltung der Auslöse- und Expositionsgrenzwerte nicht mit Sicherheit festgestellt werden, muss er das Ausmaß der Exposition durch Messungen gemäß § 4 ermitteln. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung legt der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik fest.
Zur Verringerung des Messaufwandes können im Rahmen der Arbeitsanalyse Gruppen von Mitarbeitern mit gleicher Lärmbelastung gebildet werden. Dies können z.B. Gruppen mit ähnlichen Tätigkeiten oder mit Aufenthalt in einem Bereich mit ähnlicher Lärmbelastung sein. Hinweise auf entsprechende Gruppen geben in der Regel die entsprechenden Berufsbezeichnungen, Stellenbezeichnungen oder Arbeitsorte.
Für Lärm am Arbeitsplatz gelten in Hamburg die gesetzlichen Grenzwerte der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV). Sie werden durch regelmäßige Lärmmessungen überwacht und gemäß der DGUV durchgeführt. Die Ergebnisse werden anschließend ausgewertet und dokumentiert. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Für Unternehmen in Hamburg sind bestimmte Lärmschutzmaßnahmen erforderlich, damit die gesetzlichen Grenzwerte nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) eingehalten werden. Diese umfassen technische Maßnahmen wie die Verwendung von Lärmschutzmaterialien und -geräten. Außerdem gehören dazu organisatorische Maßnahmen wie die Reduzierung der Lärmbelastung durch Arbeitszeitgestaltung oder Rotation der Mitarbeiter sowie persönliche Schutzausrüstung wie Gehörschutz. Regelmäßige Messungen gemäß DGUV Information 209-023 und DIN EN ISO 9612 helfen, die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überprüfen und sie gegebenenfalls anzupassen, um den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zu gewährleisten und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Es gibt verschiedene Strategien zur Messung von Lärmbelastungspegeln. In der ISO-Norm 9612 werden die unterschiedlichen Messstrategien als alternative Methoden dargestellt.
- Tätigkeitsbezogene Messungen: Diese Methode ist anwendbar, wenn die Arbeitsschicht in mehrere typische Tätigkeiten mit ähnlicher Lärmbelastung unterteilt werden kann. Um den Lärmexpositionspegel zu ermitteln, muss die Lärmbelastung für jede einzelne Tätigkeit separat erfasst werden. Der Lärmexpositionspegel kann dann aus den äquivalenten Dauerschallpegeln der einzelnen Tätigkeiten berechnet werden, wobei die jeweiligen Zeitkomponenten berücksichtigt werden. Die tätigkeitsbezogene Methode hat den Vorteil, dass relativ kurze Messzeiten für die einzelnen Tätigkeiten in der Regel ausreichend sind.
- Berufsbildbezogene Messungen: Die berufsbildbezogene Lärmmessung ist eine Stichprobenmethode, mit der die Lärmbelastung für ein Berufsprofil durch zufällige Messungen im Laufe der Zeit ermittelt werden kann. Dies ist besonders geeignet für Berufsprofile mit vielen verschiedenen Tätigkeiten oder bei denen der Arbeitsablauf unvorhersehbar ist. An solchen Arbeitsplätzen wäre die Ermittlung der einzelnen Tätigkeiten mit ihren Zeitanteilen und die messtechnische Erfassung der jeweiligen Lärmbelastung nach Strategie 1 mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden.
Die DIN EN ISO 9612 „Akustik – Bestimmung der Lärmbelastung am Arbeitsplatz – Verfahren der Genauigkeitsklasse 2 (technisches Verfahren)“, veröffentlicht im September 2009, legt das Verfahren zur Erfassung der Lärmbelastung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz und zur Berechnung des Tages-Lärmexpositionspegels fest.
DIN EN ISO 9612 beschreibt ein abgestuftes Verfahren zur Ermittlung des Lärmexpositionspegels am Arbeitsplatz. Dabei werden die folgenden Schritte unterschieden:
- Arbeitsanalyse
- Auswahl der Messstrategie
- Durchführung der Lärmmessungen
- Bestimmung der Unsicherheit
- Darlegung der Ergebnisse
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