Das TOP Rangfolgenprinzip für die Gefahrstofflagerung
< 1 Min.Für die Lagerung von Gefahrstoffen reicht die Gefahrstoffverordnung nicht aus. Sie ist nicht konkret genug. Die Gefahrstofflagerung ist deshalb so problematisch, weil es viele verschiedene gesetzliche Regelungen – man spricht von nahezu 100 – zu beachten gilt.
Die Gründe für diese Vielfalt:
- unterschiedliche Gefahren,
- unterschiedliche Aggregatzustände,
- unterschiedliche Auswirkungen durch die Lagerung (z.B. in Wasserschutzgebieten)
- unbekannte Gefahren bei unbeabsichtigter Freisetzung (auch durch Feuer)
Zudem werden zwei Immissionsziele berücksichtigt:
- der Mensch, unabhängig, ob als Arbeitnehmer/in oder als unbeteiligte Person (z.B. Anwohner)
- die Umwelt, insbesondere Luft und Wasser
Beim Betrieb eines Gefahrstofflagers ist daher das Rangfolgenprinzip des Arbeitsschutzes (T O P) zugrunde zu legen.
Dabei steht
T für die Technik. Dazu gehören neben den baulichen Maßnahmen z.B. auch Sprinkleranlagen.
O für die Organisation. Die räumliche Trennung der Gefahrstoffe und die Unterweisung der Mitarbeiter gehören unter anderem hierzu.
P für den Schutz von Personen. Neben der Persönlichen Schutzausrüstung zählt insbesondere die Gefahrenbeurteilung aller Prozesse im Zusammenhang mit der Gefahrstofflagerung.

Markus Höhfeld