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STOP-Prinzip: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit richtig umsetzen

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Die Schutzmaßnahmen richten sich nach dem Schutzziel. Die Grundvoraussetzung für sicheres Arbeiten ist die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW). Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen ist in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) festgelegt – das sogenannte STOP-Prinzip (auch STOP-Hierarchie, STOP-Reihenfolge oder STOP-Ranking).

STOP-Prinzip: Definition

Wenn die Gefährdungsbewertung ergibt, dass gefährliche Stoffe gehandhabt werden und eine Gefahr besteht, müssen geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Das STOP-Prinzip definiert die Rangfolge der Schutzmaßnahmen. Der Arbeitgeber muss diese Rangfolge bei der Festlegung und Anwendung von Schutzmaßnahmen beachten. Dabei stehen die einzelnen Buchstaben „STOP“ jeweils für unterschiedliche Arten von Maßnahmen:

  • S – Substitution: Überprüfung, ob gefährliche Stoffe durch weniger kritische Stoffe ersetzt werden können.
  • T – Technische Schutzmaßnahmen: z. B. Kapselung von Geräten, technisches Lüften, Ablüften.
  • O – Organisatorische Schutzmaßnahmen: Möglichst vollständige Beseitigung von Restgefahren (z. B. durch Unterweisung, Festlegung von Arbeitsverfahren mit geringer Gefährdung, Hautschutz gemäß Hautschutzplan, Arbeitsplatzrotation).
  • P – Persönliche Schutzmaßnahmen: z. B. Schutzkleidung, Schutzbrille bei Restgefährdung.

Das STOP-Prinzip bedeutet, dass bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen immer eine Hierarchie von Maßnahmen zu beachten ist. Dies gilt sowohl für Gesundheitsgefahren als auch für Brand- und Explosionsgefahren.

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Warum sind Schutzmaßnahmen genau in dieser Reihenfolge zu ergreifen?

Diese Reihenfolge der Schutzmaßnahmen wurde entwickelt, um den bestmöglichen Schutz für die Mitarbeiter zu gewährleisten. Am effektivsten ist es, eine Gefahr zu beseitigen, denn dann kann sie keinen Schaden mehr anrichten. Technische Schutzmaßnahmen wie Gerüste sind auch effektiver als persönliche Schutzausrüstungen wie z.B. ein Helm. Diese Rangfolge ist auch im Arbeitsschutzgesetz (§ 4 ArbSchG) verankert. Dort heißt es, dass Gefährdungen an der Quelle bekämpft werden müssen“ und dass einzelne Schutzmaßnahmen anderen Maßnahmen nachgeordnet sind.

Das STOP-Prinzip im Detail

Substitution

Substitution bezeichnet zunächst die Prüfung, ob der gefährliche Aspekt am Arbeitsplatz ersetzt werden kann und somit keine potenzielle Gefahr mehr darstellt. Wenn in einem Unternehmen beispielsweise Propangasflaschen verwendet werden, muss im Rahmen der Substitution geprüft werden, ob es eine Alternative gibt, von der keine potenzielle Gefahr für die Mitarbeiter oder die Umwelt ausgeht.

Beim STOP-Prinzip wird die Substitution immer zuerst geprüft, da dies die ranghöchste der vier Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer ist. Eine Beschreibung der Prüfung von Substitutionsmöglichkeiten finden Sie in der TRGS 600, die die technischen Regeln für Gefahrstoffe zusammenfasst.

Unsere Spezialisten bei ProSafeCon können Sie bei der Substitutionsprüfung für Gefahrstoffe nach TRGS 600 unterstützen.

Technische Maßnahmen

Wenn eine Gefährdung nicht durch Substitution beseitigt werden kann, ist der nächste Schritt die Prüfung, ob technische Maßnahmen den Zweck des Schutzes von Beschäftigten und Umwelt erfüllen.

Innerhalb der möglichen technischen Maßnahmen gibt es eine weitere Rangfolge. Zunächst sollte geprüft werden, ob geschlossene Systeme die Gefahr verringern, zum Beispiel durch gefährliche Stoffe wie entstehende Gase. Dann können Abgassysteme am Ort der Entstehung oder des Austritts in Betracht gezogen werden. Als letzte Maßnahme kann die Funktion der Raumbelüftung geprüft werden. Auch eine Kombination aus mehreren Maßnahmen ist möglich.

Organisatorische Schutzmaßnahmen

Wenn die Sicherheit auch durch technische Maßnahmen nicht gewährleistet werden kann, folgt der nächste Schritt des STOP-Prinzips, nämlich die Prüfung von organisatorischen Maßnahmen.

Einige Beispiele für organisatorische Maßnahmen sind die Festlegung von Wartungsplänen, die Regelung der Arbeitszeiten und die Minimierung der gegenseitigen Belastung. Auch die Erstellung von Betriebsanweisungen und die Umsetzung von Unterweisungen in der Belegschaft gehören zu den organisatorischen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, die in einem Unternehmen durchgeführt werden können.

Persönliche Schutzmaßnahmen

Persönliche Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit im Betrieb stellen den letzten Punkt des STOP-Prinzips dar. Sie werden erst dann ergriffen, wenn Ersatz-, technische und organisatorische Maßnahmen das definierte Schutzziel nicht erreichen.

Zu ihnen gehört auch das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung. Sie müssen immer dann ergriffen werden, wenn die Gefährdung am Arbeitsplatz nicht durch höherrangige Schutzmaßnahmen sichergestellt werden kann. Der Arbeitgeber ist für die Bereitstellung von Schutzkleidung und anderer Schutzausrüstung verantwortlich. Es gibt auch ergänzende Vorschriften zur Arbeitskleidung. Bei der Schutzkleidung ist zu berücksichtigen, dass ihre Schutzfunktion nur dann dauerhaft erhalten bleibt, wenn sie korrekt gereinigt wird. Als Maßnahme des Arbeitsschutzes empfiehlt es sich daher, dass Arbeitgeber die Reinigung der Schutzkleidung übernehmen.

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit über das STOP-Prinzip hinaus

Zusätzlich zu den Maßnahmen, die als Bestandteil des STOP-Prinzips zur Erhöhung der Sicherheit am Arbeitsplatz getroffen werden, greifen natürlich auch andere Schutzmaßnahmen. Zum Beispiel die allgemeinen Regeln des Arbeitsschutzes in Deutschland. Dazu gehört etwa die Sicherstellung der Hygiene durch ein Hygienekonzept. Darüber hinaus können die verschiedenen Maßnahmen des STOP-Prinzips nicht nur einzeln angewendet, sondern auch miteinander kombiniert werden, sofern dies zur Erreichung des definierten Schutzziels erforderlich ist.

Wann wird das STOP-Prinzip angewandt?

Das STOP-Prinzip wird im Rahmen der Risikobewertung angewandt. Sobald die Gefahren identifiziert sind, werden geeignete Maßnahmen festgelegt, um die Mitarbeiter vor ihnen zu schützen. Diese müssen nach dem STOP-Prinzip festgelegt und umgesetzt werden.

Wer ist für die Umsetzung des STOP-Prinzips verantwortlich?

Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber für die Maßnahmen zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich. Er kann diese Aufgabe an qualifizierte Führungskräfte weitergeben. Der Arbeitgeber muss jedoch sicherstellen, dass die Aufgaben auch tatsächlich durchgeführt werden. Je nach Gefährdungen und Schutzmaßnahmen kann es sinnvoll sein, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt einzubeziehen. Wenn es um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter geht, muss auch der Betriebsrat einbezogen werden.

Wir sorgen für Arbeitsschutz und Sicherheit im Betrieb

Unser Ziel ist es, Sicherheit in Ihren Betrieb bringen. Dabei sind wir Ihr kompetenter Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Wir unterstützen Unternehmen aus einer Vielzahl von Branchen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Unsere Experten gewährleisten die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wie die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung, das Arbeitsschutzgesetz, sowie technische Regeln und DGUV-Vorschriften. Rufen Sie uns gerne an!

Quellen:

https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/915

https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-600.html

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