Sind Sie in Pausen gesetzlich unfallversichert? Die Antwort ist nicht ganz eindeutig. Die VBG klärt auf. Pausen sind wichtig, um sich zu regenerieren und wirken sich positiv auf die Produktivität und Arbeitsatmosphäre aus. Doch stellt sich die Frage, ob man in Pausen auch bei Unfällen gesetzlich unfallversichert ist. In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben, wie die gesetzliche Unfallversicherung Pausenaktivitäten behandelt.
Rauchen und Frischluft
Für manche Menschen gehören Raucherpausen oder Erholungsspaziergänge zum Arbeitsalltag. Es ist jedoch wichtig, vorsichtig zu sein: Diese Aktivitäten gelten als rein privates Vergnügen und sind daher nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn ein Erholungsspaziergang aufgrund außergewöhnlicher Belastungen durch die ausgeübte Tätigkeit notwendig wird. Das allgemeine Bedürfnis, Arbeitspausen zur Erholung und Entspannung zu nutzen und die Leistungsfähigkeit zu erhalten, genügt nicht, um Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Toilettengang
Der Gang zur Toilette ist unausweichlich, sowohl im Büro als auch in anderen Arbeitsumgebungen. Der Weg zur Toilette und zurück wird als versicherter Arbeitsweg betrachtet, jedoch nur bis zur Toilettentür. Unfälle, die innerhalb der Toilettenanlage auftreten, sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.
Mittagessen
Das Mittagessen wird als Maßnahme zur Erhaltung der Arbeitskraft betrachtet, weshalb der Weg zur Kantine oder zu einem Imbiss als Arbeitsweg angesehen wird. Dieser Arbeitsweg endet jedoch beim Betreten der Kantine und beginnt erst wieder beim Verlassen. Wenn das Mittagessen an einem anderen Ort eingenommen wird, beginnt und endet der Arbeitsweg mit dem Betreten bzw. Verlassen des entsprechenden Gebäudes. Unfälle, die während des Mittagessens selbst auftreten, gelten normalerweise nicht als Arbeitsunfälle, es sei denn, es handelt sich um Geschäftsessen oder gemeinsame Mahlzeiten bei Betriebsausflügen oder Weihnachtsfeiern. Aufgrund der engen Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit oder der betrieblichen Veranlassung besteht jedoch während des Essens Versicherungsschutz.
Kleine Erledigungen
Gibt es Versicherungsschutz für den Weg zum Supermarkt? Es hängt von den Umständen ab: Wenn Sie zum Supermarkt gehen, um dort etwas zu besorgen, das Sie anschließend auf der Arbeit konsumieren möchten (z. B. als Mittagessen), sind Sie versichert und es besteht kein Grund zur Sorge. Allerdings kann es zu Problemen kommen, wenn Sie neben dem Einkauf auch private Angelegenheiten erledigen, wie das Abholen eines Hemdes aus der Reinigung oder den privaten Wocheneinkauf erledigen. In solchen Fällen handeln Sie vorrangig im privaten Interesse, und die Versicherung greift nicht. Es ist also wichtig, den Hauptzweck Ihres Einkaufs im Blick zu behalten, um festzustellen, ob Sie während des Wegs zum Supermarkt versichert sind oder nicht.
Pausen im Homeoffice
Im Homeoffice gelten die gleichen Versicherungsregelungen wie im Büro. Das bedeutet, dass Sie auch während Ihrer betrieblichen Tätigkeiten und den damit verbundenen Wegen, wie beispielsweise zum Drucker, versichert sind. Diese Versicherung erstreckt sich ebenso auf Pausenaktivitäten wie das Holen eines Getränks, das Essen oder den Gang zur Toilette. Somit sind Sie im Homeoffice in gleicher Weise wie im Büro versichert.
Quelle:
Die VBG hat hierzu auch ein Poster gestaltet: https://www.certo-portal.de/fileadmin/media/bilder/certo-4-20/Poster-Mittagspause/Certo_Poster_Sicher_in_die_Pause.pdf
https://www.certo-portal.de/artikel/poster-sicher-in-die-pause
https://aug.dguv.de/gesundheitsschutz/gesunde-pausenkultur-im-betrieb/