Vor Ort bei Ihnen
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Das Beförderungspapier ist für jeden Gefahrguttransport ein vorgeschriebenes Dokument. Für den Transport ist es entscheidend, dass alle notwendigen Informationen verfügbar sind.
Als Spezialisten für Gefahrgut können wir das Beförderungspapier für Sie erstellen. So haben Sie Rechtssicherheit und können sich auf andere Dinge konzentrieren.
Das sogenannte „Beförderungspapier“ ist ein vorgeschriebenes Dokument für jede Beförderung von Gefahrgut. In welcher Form das Beförderungspapier dargestellt wird ist nicht vorgeschrieben, dafür ist der Inhalt umso genauer geregelt.
Bei der Erstellung kann es daher zu vielen Fehlern kommen, die zu einem Bußgeld führen können.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich bei der Erstellung des Beförderungspapiers professionelle Unterstützung suchen. Wir helfen Ihnen gerne!
Weitere Informationen zum Beförderungspapier finden Sie in unserem Blogbeitrag. Gefahrgut befördern: Wie sieht ein Beförderungspapier (ADR) aus?
Zur Vorbereitung besprechen wir mit Ihnen in einem ca. 30-minütigen online-Termin, welche
Produkte Sie befördern. Unsere Spezialisten erklären Ihnen welche Informationen wir benötigen, um das Beförderungspapier zu erstellen.
Auf Basis dieser Informationen müssen Sie uns anschließend nur noch die Informationen und
Adressen der Beteiligten am Gefahrguttransport zur Verfügung stellen. Sie senden uns die Sicherheitsdatenblätter (von 2020 oder jünger) der Produkte zu. Ab hier übernehmen dann wir.
Wir erstellen das Beförderungspapier gemäß ADR oder IMDG-Code (IMO). Das Dokument ist auf dem neuesten Stand gemäß der aktuellen ADR-Verordnung, ohne das Sie etwas tun müssen. Wir senden Ihnen das Beförderungspapier dann per E-Mail zu.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für das Thema Beförderungspapier für Gefahrgut in den Bereichen Straße- und Seeverkehr. Unsere Berater betreuen Unternehmen unterschiedlicher Branchen wie z.B. Produktions-, Entsorgungs- oder Logistikunternehmen.
Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir melden uns bei Ihnen!
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Das ADR schreibt vor, dass bei der Beförderung gefährlicher Güter Begleitpapiere mitzuführen sind. Die Transportdokumente und Begleitpapiere geben Auskunft darüber, welche Güter transportiert werden, wie sie verpackt sind und wie viel geladen wurde. Die Dokumente werden von den Gefahrgutvorschriften ADR (Abschnitt 8.1.2) und GGVSEB verlangt.
Für den Gefahrguttransport auf der Straße ist ein Beförderungspapier mitzuführen. Mehr über die benötigten Angaben finden Sie im Artikel über die Inhalte des Beförderungspapiers (ADR).
Wird Gefahrgut auf dem Seeweg transportiert ist eine sogenannte IMO-Erklärung notwendig: Eine IMO-Erklärung (International Maritime Organization) ist ein Dokument, das von einem Absender oder Versender erstellt wird, um die Konformität mit den internationalen Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf See zu bestätigen. Die IMO-Erklärung enthält Informationen über die Art des Gefahrguts, die Verpackung und andere relevante Details.
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