Sie haben prüfpflichtige Regalsysteme in Ihrem Unternehmen? Dann benötigen Sie eine professionelle Regalprüfung.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für die Prüfung von Regalen. Mit unseren Spezialisten sind Sie auf der sicheren Seite!
Regale und Lagereinrichtungen werden in den unterschiedlichsten Ausführungen in fast allen Unternehmen eingesetzt. Leider führen mangelnde Stabilität und Beschädigungen durch den Einsatz von Gabelstaplern oder unzulässige Belastungen oft zu einem erhöhten Unfallrisiko.
Um sämtliche Gefahrenquellen frühzeitig erkennen und beseitigen zu können, prüfen und bewerten unsere Spezialisten Ihre Regalanlagen fachmännisch und herstellerunabhängig.
Nach der DIN EN 15635 sind folgende Regeln einzuhalten.
Wichtiger Bestandteil ist die visuelle Inspektion Ihrer Lagereinrichtungen. Dazu findet ein Abgleich der Belastungsschilder mit dem Aufbau der Regalanlage statt. Es erfolgt eine Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV Regel 108-007 und DIN EN 15635 sowie auf die Einhaltung von Herstellervorgaben für den Aufbau und den Betrieb der Anlagen.
Bei beschädigten Bauteilen erfolgt eine Kennzeichnung dieser sowie die Feststellung der Ursachen für die Beschädigung. Wichtiger Teil der Überprüfung vor Ort ist die Erstellung eines detaillierten Inspektionsprotokolls mit Beurteilung der Schäden. Es folgt die Erstellung einer Schadensanalyse sowie eines Maßnahmenplans zur Beseitigung der festgestellten Mängel. Auf dieser Basis erfolgt eine Einschätzung zur Nutzungssicherheit.
Die Prüfung kann bei laufendem Betrieb durch unsere qualifizierten und erfahrenen Regalinspekteure durchgeführt werden.
Dieser erstellt nach Abschluss ein detailliertes Inspektionsprotokoll mit Schadensbeurteilung. Dazu erhalten Sie eine Prophylaxeempfehlung zur Schadensvorbeugung.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
Paul Röhling ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter. Als befähigte Person für ortfeste statische Regalanlagen nach DIN EN 15635 und Betriebssicherheitsverordnung, prüft er Ihre Regalanlagen zuverlässig.
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir melden uns bei Ihnen!
„*“ zeigt erforderliche Felder an
Durch diese Regalprüfung können Risiken rechtzeitig erkannt und Unfälle verhindert werden.
Im schlimmsten Fall kann der Arbeitgeber, wenn er seine Pflicht zur Durchführung der Regalprüfung nach DIN EN 15635 und der Regalprüfung nach DGUV Regel vernachlässigt, die Sicherheit und das Leben seiner Mitarbeiter gefährden. Außerdem riskiert er durch die fehlende Prüfung den Versicherungsschutz.
Deshalb muss die befähigte Person zur Regalprüfung eine spezielle Ausbildung durchlaufen.
Unsere Spezialisten auf dem Gebiet der Prüfung von Regalen sind dafür befähigte Personen und nehmen kontinuierlich an Fortbildungen teil. Auf diese Weise sind sie stets über die aktuelle Gesetzeslage auf dem Laufenden.
Ja, die Überprüfung ist in der DGUV Regel 108-007 (BGR 234) sowie der DIN EN 15635 geregelt. Darin sind der Umfang sowie der Ablauf und die Kontrollen von Lagereinrichtungen und Regalen festgelegt.
Als prüfpflichtige Regale gelten ortsfeste Regale aus Stahl. Dazu zählen beispielsweise:
- Palettenregale
- Fachbodenregale
- Kragarmregale
- Einfahrregale
- Durchlauf- und Durchfahrregale
Der Prüfpflicht von Regalen und Lagereinrichtungen muss jährlich nachgegangen werden.
Regale und Lagereinrichtungen werden in den unterschiedlichsten Ausführungen in fast allen Unternehmen eingesetzt. Leider führen mangelnde Stabilität und Beschädigungen durch den Einsatz von Gabelstaplern oder unzulässige Belastungen oft zu einem erhöhten Unfallrisiko.
Lagereinrichtungen und Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). In dieser ist der Arbeitgeber gemäß § 14 BetrSichV, DIN EN 15635 und die Regalprüfung DGUV Regel 108-007 verpflichtet, in angemessenen Abständen (mindestens jährlich) eine Regalprüfung durchzuführen oder durchführen zu lassen. Dafür ist eine befähigte Person zur Regalprüfung erforderlich.
Die jährliche Prüfpflicht von Regalen und Lagereinrichtungen ist gesetzlich folgendermaßen festgelegt:
- DGUV Regel 108-007 (BGR 234): Lagereinrichtungen und Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DIN EN 15635: legt sowohl den Umfang als auch den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest
ProSafeCon GmbH
Grafenberger Allee 277-287
40237 Düsseldorf
© 2023 ProSafeCon GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Cookie-Einstellungen ändern