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Fachkraft für Arbeitssicherheit: Voraussetzungen und Bestellung

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Im Rahmen von Ingenieurstudiengängen oder in so genannten Sifa-Lehrgängen wird die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) durchgeführt. Mit diesen Studiengängen oder Ausbildungen kann die „sicherheitstechnische Fachkunde“ erworben werden.

Dies reicht jedoch in der Regel nicht für eine Ernennung aus. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ist die Grundqualifikation als Meister, Techniker oder Ingenieur eine weitere Voraussetzung für die Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit.

In diesem Artikel erläutern wir, welche Voraussetzungen zur Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) notwendig sind.

Die Funktion und Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) beraten Unternehmerinnen und Unternehmer in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit. Arbeitgeber bzw. Unternehmer müssen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in besonderem Maße die Verantwortlichen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb. Sie unterstützen dabei, den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf allen Ebenen des Unternehmens zu verankern. Dabei ist eine gute Beratung der Unternehmer einer der entscheidenden Faktoren für den Stellenwert, die Qualität und die Wirksamkeit der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Gesundheitsschutzes.

Zu den Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit gehören:

  • Durchführung von Sicherheitsbegehungen im Betrieb
  • Berichte zur Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation von Gefahrstoffen
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Unterweisung der Mitarbeiter
  • Gesundheitliche Prävention
  • Veranlassung von Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Erstellung von Unfallberichten

Sicherheitstechnische Fachkunde: Voraussetzung zur Bestellung als Sifa

Das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 stellen besondere Voraussetzungen an die Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Die Bestellung von Fachkräften ist nur möglich, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt (sicherheitstechnische Fachkunde):

  • eine Berufsqualifikation als Meister, Techniker oder Ingenieur
  • wenigstens eine zweijährige praktische Tätigkeit in diesem Beruf
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einen Lehrgang zum Erwerb sicherheitstechnischer Kenntnisse, der von Unfallversicherungsträgern und anderen anerkannten Veranstaltungsträgern angeboten wird

Auch Sicherheitsingenieure, die auf der Grundlage ihrer Hochschul-/Fachhochschulausbildung zum Führen der Berufsbezeichnung „Sicherheitsingenieur“ berechtigt sind und eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieur ausgeübt haben, erfüllen die Anforderungen und benötigen keinen zusätzlichen Lehrgang.

Vorschriften für Arbeitgeber: Wann wird eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigt?

Das ASiG sieht keine Mindestanzahl von Mitabeitenden vor, ab der eine Bestellung erforderlich ist. Während das ASiG noch den Zusatz „soweit dies erforderlich ist“ enthält, fehlt dieser in der DGUV Vorschrift 2 bzw. BGV A 6. Das bedeutet, dass bereits ab dem ersten Beschäftigten eine Sicherheitsfachkraft oder ein alternatives Aufsichtsmodell erforderlich ist.

Wie umfangreich die sicherheitstechnische Betreuung ist, hängt von der Anzahl der Beschäftigten und den im Betrieb vorhandenen Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ab.

Für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten (variiert je nach BG – Versicherungsträger; z.B. BG Verkehr 30 MA) kann der Unternehmer zwischen dem Unternehmermodell und der Regelbetreuung wählen. Bei bis zu 10 Beschäftigten werden Betreuungsfristen anstatt Betreuungszeiten nach WZ Code festgelegt. Für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten ist ausschließlich die Regelbetreuung möglich, d.h. Einsatzzeiten von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten werden branchenspezifisch ermittelt.

Bei konkreten Fällen sollten die Unternehmen eine Sifa zu Rate ziehen

Anlassbezogene Betreuung und das Zurate ziehen von Fachkräften kann z.B. in folgenden Fällen hilfreich sein:

  • Einführung von neuen Arbeitsverfahren,
  • Gestaltung von neuen Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen,
  • Die Errichtung, Planung und Änderung von Betriebsanlagen,
  • Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial mit sich bringen, grundlegende Änderungen von Arbeitsabläufen,
  • Einführung neuer Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
  • Erstellung von Notfall- und Alarmplänen,
  • Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren,
  • Untersuchung von Unfällen,
  • Durchführung von sicherheitstechnischen Überprüfungen und Beurteilungen von Arbeitsmitteln, Arbeitssystemen und Arbeitsabläufen.

Wie wird man zur Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Wie bereits erwähnt, können nach DGUV Vorschrift 2 nur Absolventen von Ingenieursstudiengängen der Fachrichtung Sicherheitstechnik, die den Titel Sicherheitsingenieur führen und über eine einjährige Berufserfahrung verfügen, ohne Zusatzqualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden. Alle anderen berechtigten Personen müssen einen Lehrgang zur Sifa absolvieren.

Der Lehrgang wird nach der DGUV Information 251-001 „Die Sicherheitsfachkraft – Zeitgemäßer Arbeitsschutz“ durchgeführt. Lehrgänge zur Sicherheitsfachkraft, die in ingenieurwissenschaftliche Studiengänge integriert sind, an Hochschulen oder bei den Berufsgenossenschaften absolviert werden, müssen nicht gesondert staatlich anerkannt werden, da es sich um Lehrgänge staatlicher oder öffentlicher Stellen handelt. Ausbildungsgänge, die von freien Bildungsträgern angeboten werden, müssen dagegen zunächst staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannt werden. Hierfür sind in der Regel die obersten Behörden zum Arbeitsschutz der jeweiligen Bundesländer zuständig.

Wie lange dauert die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Je nach Bildungseinrichtung gibt es unterschiedliche Dauern für die Ausbildung von Fachkräften. Die genauen Zeiten für die Ausbildung sind in der Regel auf der Website der einzelnen Anbieter zu finden. Da jedoch die Ausbildung aus drei Ausbildungsstufen mit Präsenz- und Selbstlernphasen sowie Prüfungen besteht, sind mehrere Monate bis zum Abschluss einzuplanen.
Im Prinzip sollte es möglich sein, die Ausbildung in ca. 7 Monaten zu absolvieren. Die Teilnehmer können die Kurszeit etwas ausdehnen, indem sie den Kurs unterbrechen und das Folgemodul eines Kurses besuchen, der später begonnen hat. Allerdings sollte eine Gesamtdauer von drei Jahren nicht überschritten werden.

Wir wollen Sicherheit in Ihr Unternehmen bringen und sind Ihr kompetenter Partner für Sicherheit am Arbeitsplatz und Gesundheitsschutz im Betrieb. Wir betreuen Unternehmen aus verschiedenen Branchen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Wir sorgen für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wie das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, die Arbeitsstättenverordnung, technische Regeln und DGUV-Vorschriften. Haben Sie Fragen zu Themen des Arbeitsschutzes? Rufen Sie uns gerne an!

Quellen:

https://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/dguv-vorschrift_2/index.jsp

https://www.gesetze-im-internet.de/asig/BJNR018850973.html

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