Um den Brandschutz muss sich ein Unternehmer ab dem ersten Angestellten kümmern. Bei regelmäßigen Brandschutzbegehungen muss zum Beispiel die Beschilderung von Notausgängen, die Nutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen oder bei Publikumsverkehr das Vorhandensein einer Brandschutzordnung überprüft werden.
Unsere Spezialisten für Brandschutz helfen Ihnen dabei sicherzustellen, dass alle Brandschutzmaßnahmen vor Ort eingehalten werden und geben dem Unternehmer die Sicherheit, seinen Verpflichtungen im Brandschutz nachzukommen.
Eine Brandschutzbegehung ist eine planmäßige Überprüfung eines Arbeitsplatzes auf bauliche, technische und organisatorische Brandschutzmängel. Die Verantwortung für die Veranlassung der Brandschutzbegehung liegt in den Händen der Geschäftsführung.
Wir gehen wie folgt dabei vor:
Wir planen mit Ihnen einen individuellen Termin und bitten Sie uns im Vorhinein die vorhandene Brandschutzdokumentation, wie z.B. das Brandschutzkonzept, zur Verfügung zu stellen. Unser Brandschutzbeauftragter wird im Vorhinein die zugesendeten Dokumente sichten und kann so die Brandschutzbegehung optimal planen.
Unser Spezialist kommt zu Ihnen vor Ort und führt mit Ihnen gemeinsam die Brandschutzbegehung durch. Wir überprüfen die Umsetzung der Anforderungen von Flucht- und Rettungswegen bis hin zu den Brandschutzkenntnissen der Mitarbeiter auf Herz und Nieren.
Die Ergebnisse werden in einem Begehungsprotokoll zusammengefasst. Wir weisen auf Lücken und Mängel, sowie notwendige Aktualisierungen hin. So weiß der Unternehmer, ob Brandschutzmaßnahmen korrekt umgesetzt sind und er seinen Pflichten nachkommt.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
Die Brandschutzbegehungen werden von unseren Brandschutzbeauftragten durchgeführt.
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
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Die Brandschutzbegehung ist die turnusmäßige Überprüfung von Brandschutzmaßnahmen (baulicher-, technischer- und organisatorischer Brandschutz) an einem Arbeitsplatz. Sie ist Teil des vorbeugenden Brandschutzes.
Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass Brände verhütet und bekämpft werden und dass Beschäftigte und andere Personen im Falle eines Brandes evakuiert werden. Gleichzeitig muss der Arbeitgeber nach § 10 (2) ArbSchG Brandschutz- und Evakuierungshelfer benennen, die im Brandfall für die erste Brandbekämpfung und die Evakuierung des Gebäudes (vor Eintreffen der Feuerwehr) verantwortlich sind.
Die Verantwortung für die Veranlassung der Brandschutzbegehung liegt in den Händen der Geschäftsführung. Wir wissen, dass viele Unternehmer die Verantwortung dafür nicht tragen wollen oder auch gar nicht können. Unser Service umfasst auch Brandschutzbegehungen, die wir in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Einrichtung durchführen. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail, um alle Einzelheiten im Voraus zu besprechen. Wir werden Ihr Unternehmen zum vereinbarten Termin besuchen und Ihnen bei der praktischen Umsetzung des Brandschutzes helfen.
Bei der Vorbereitung der Übung sollten vor allem die folgenden Punkte beachtet werden:
- Informieren Sie die verantwortlichen Helfer über die geplante Übung, damit sie am Tag der Übung bei deren Durchführung helfen können.
- Schulen Sie die an der Evakuierung Beteiligten: Jeder Mitarbeiter muss wissen, dass es seine Pflicht ist, sich über richtiges Verhalten zu informieren und dieses dann anzuwenden.
- Identifizieren und lösen Sie im Voraus mögliche Probleme, die die Übung behindern könnten, z.B. blockierte Türen.
- Berücksichtigen Sie Bereiche, in denen der Fluchtalarm möglicherweise gar nicht zu hören ist, z.B. Toiletten oder Kellerräume.
- Schalten Sie zu Beginn der Übung die Telefonanlage des Unternehmens zentral um, damit die Anrufer über die Situation informiert sind.
- Lassen Sie kleine Wertsachen und persönliche Gegenstände (Schlüssel, Handys usw.) nicht im Gebäude zurück oder schließen Sie sie weg, um Panik oder Diebstahl zu vermeiden.
Grundsätzlich sind Inspektionen für alle Gebäude vorgeschrieben. Die Häufigkeit und Bedeutung der Inspektion hängt von der individuellen Brandgefahr im Gebäude und dem Risiko für Personen im Ernstfall ab. Es gelten die folgenden Richtwerte:
- Kleine und mittlere Unternehmen ohne besondere Gefährdungen: Mindestens alle 2 Jahre
- Große Unternehmen und Unternehmen mit erhöhtem Brandrisiko: Individuelle und engmaschige Prüfzyklen, die im Ermessen des Unternehmens liegen.
- Unternehmen mit viel Publikumsverkehr, z.B. Versammlungsstätten und Unternehmen mit hohem Brandrisiko (z.B. durch Heißarbeiten): täglich bis wöchentlich, je nach den individuellen Umständen.
Im Allgemeinen wird empfohlen, mindestens einmal im Jahr eine vollständige Brandschutzbegehung durchzuführen.
Eine Brandschutzbegehung ist eine planmäßige Überprüfung eines Arbeitsplatzes auf bauliche, technische und organisatorische Brandschutzmängel. Die Durchführung einer solchen Brandschutzbegehung, liegt in der Verantwortung des Betriebsverantwortlichen. Brandschutzbegehungen sind ein Teil des vorbeugenden Brandschutzes.
Jeder Unternehmer muss sich um das Thema Brandschutz kümmern. Dabei muss man nicht unbedingt verpflichtet sein einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, dennoch gehört es zu den Aufgaben der Betriebsverantwortlichen Brandschutzbegehungen durchzuführen. Die Brandschutzbegehung dient der Überprüfung des technischen Zustands der Mittel zur Verhütung, Ausbreitung und Bekämpfung eines Brandes. Sie dient als vorbeugende Maßnahme eines Brandes im Unternehmen und kann somit vor großem Schaden schützen.
Die Brandschutzverordnung muss mindestens alle 2 Jahre durch einen Sachverständiger überprüft werden.
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