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Vorbeugender Brandschutz und abwehrender Brandschutz: Die Unterschiede

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Grundsätzlich wird bei den Arten des Brandschutzes zwischen vorbeugenden und abwehrenden unterschieden. Der Vorbeugende Brandschutz dient dazu, einen möglichen Brand abzuwenden, damit es gar nicht erst zu Notfällen und der Entstehung von Brandschäden kommt. Der abwehrende Brandschutz schließt alle Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung eines bereits entstandenen Brandes ein. In diesem Artikel erfahren Sie, welche verschiedenen Arten des Brandschutzes es gibt. Sie lernen die Grundlagen, wann welche Art des Brandschutzes eingesetzt wird. Darüber hinaus wollen wir die Unterschiede und die Abgrenzung klarstellen, da hier noch oftmals Unklarheit herrscht.

Vorbeugender Brandschutz: Definition, Maßnahmen und Schutzziele

Die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes zielen darauf ab, die Gesundheit und das Leben von Menschen zu schützen. Als weiteres Schutzziel beim vorbeugenden Brandschutz formuliert der Gesetzgeber den Umweltschutz und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. Auch zum Schutz von Eigentum wird der vorbeugende Brandschutz eingesetzt.

Der vorbeugende Brandschutz wird in weitere Kategorien unterteilt:

  • Baulicher Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Organisatorischer Brandschutz

Baulicher Brandschutz

Der bauliche Brandschutz ist spezifischer Teilbereich des vorbeugenden Brandschutzes. Der Bauliche Brandschutz bezeichnet die Gesamtheit aller baulichen, bautechnischen, stofflichen, konstruktiven und funktionsplanerischen Maßnahmen, durch die die Ausbreitung des Feuers ganz oder vorübergehend verhindert wird.

Damit wird unter anderem die Rettung von Personen sowie die  sicherheit der Einsatzkräfte  sichergestellt.  Ein weiteres Ziel ist es, die Auswirkungen und somit den Grad der Zerstörung und Beschädigung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen möglichst gering gehalten.

Dies kann zum Beispiel durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

  • Einsatz von Baumaterialien und Komponenten entsprechend ihrer Brandklassen und Feuerwiderstandsklassen
  • Einhaltung der Abstände zwischen den Gebäuden
  • Bauliche Trennung
  • Schutz von Elektroanlagen
  • Bestimmung und Ausstattung von Flucht- und Rettungswegen für Gebäude
  • Erschließung des externen Zugangs zum Gebäude mit Löschwasser
  • Installations- und Bewegungsbereiche für die Feuerwehr

Der bauliche Brandschutz hat eine passive Wirkung. Sein Wirkungsspektrum wird durch den anlagenbezogenen Brandschutz erweitert.

In einem Brandschutzkonzept muss die Komplexität der verschiedenen Maßnahmen des baulichen Brandschutzes und ihr beabsichtigtes Zusammenwirken mit Maßnahmen und Mitteln des anlagentechnischen Brandschutzes erfasst und dokumentiert werden.

Anlagentechnischer Brandschutz

Der anlagentechnische Brandschutz ist wiederum in zwei Gebiete unterteilt:

Brandschutz in der technischen Gebäudeausrüstung

Um die zunehmend komplexer werdenden technischen Anlagen in Gebäuden vor Brandausbrüchen oder Schäden bei Bränden zu schützen, werden bauliche (Schächte, abgehängte Decken mit Feuerwiderstand) oder anlagentechnische (Rauchansaugsysteme, Brandschutzklappen) Brandschutzmaßnahmen eingesetzt.

Brandschutz durch technische Anlagen und Systeme

Zum anlagentechnischen Brandschutz gehören Brandschutzmaßnahmen, die durch technische Systeme umgesetzt werden: Dies können sowohl vorbeugende Maßnahmen (z.B. Brandmeldung, Alarmierung) als auch operative Vorkehrungen (z.B. Brandverhütung, Brandlöschung, Begrenzung der Brandausbreitung, maschinelle Entrauchung) sein.

Technische Systeme können eingesetzt werden, um unerwünschte Nutzungseinschränkungen durch bauliche Brandschutzmaßnahmen zu verhindern oder zu minimieren. Brandschutztüren oder -tore werden dabei beispielsweise von Feststellanlagen offen gehalten. Sie schließen sich dann automatisch erst im Falle eines Brandes und beeinträchtigen den normalen Betrieb nicht.

Organisatorischer Brandschutz

Unter dem organisatorischen Brandschutz sind alle betrieblichen Maßnahmen zu verstehen, die ergriffen werden, um einen Brand in Unternehmen zu verhindern. Organisatorischer Brandschutz wird deshalb auch betrieblicher Brandschutz genannt. Dazu zählt auch, die Auswirkungen und den Schaden von einem Brand zu begrenzen. Der betriebliche Brandschutz umfasst unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Ernennung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfern
  • Ausarbeitung von Alarmierungsplänen, Brandschutzordnungen
  • Erarbeitung von Flucht- und Rettungsplänen und Feuerwehrplänen
  • ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge Markierung
  • Formulierung von Betriebsanweisungen für den Umgang mit leicht entzündlichen oder gefährlichen Betriebsstoffen
  • Erstellung von Evakuierungskonzepten
  • Schulung der Mitarbeiter im richtigen Umgang mit Löschmitteln (Brandschutzschulung)
  • Durchführung von Evakuierungs- und Räumungsübungen

Abwehrender Brandschutz

Der abwehrende Brandschutz kommt zum Tragen, wenn es brennt. Dazu gehören vor allem passive und aktive Maßnahmen der Feuerwehren.

Der abwehrende Brandschutz ist in erster Linie eine Aufgabe der Feuerwehr. Er ist das Gegenstück zum vorbeugenden Brandschutz. Der abwehrende Brandschutz umfasst alle Aufgaben der Feuerwehr im Falle eines Brandes, um das Feuer zu löschen und den Schaden zu minimieren. In diesem Zusammenhang ist die Reduzierung von Folgeschäden von besonderer Bedeutung, da diese oft ein Vielfaches des eigentlichen Brandschadens verursachen.

Der abwehrende Brandschutz umfasst also taktische und technische Brandbekämpfungsmaßnahmen. Sie sind notwendig, um Menschen, Tiere und Sachwerte zu retten, Brände zu bekämpfen und Umweltgefahren abzuwenden. Durch die gezielte Ausbildung von Mitarbeitern für spezielle Aufgaben im abwehrenden Brandschutz kann das Unternehmen wirksam in die Schadensausbreitung eingreifen. Dies geschieht solange, bis professionelle externe Kräfte die weitere Brandbekämpfung übernehmen. Dies wird beispielsweise durch eine Brandschutzhelfer Ausbildung erreicht.

Dabei ist jedoch stets zu beachten, dass diese Betriebsangehörigen in der Regel nicht zu Feuerwehrleuten nach den Ausbildungsvorschriften der Feuerwehren ausgebildet werden. Man bezeichnet sie daher im Allgemeinen als betriebliche „Brandschutzhelfer“ (kurz: BSH).

Fazit vorbeugender Brandschutz vs. abwehrender Brandschutz

Auch wenn grundsätzlich beim Brandschutz das Ziel ist, Leben zu schützen und zu retten, gibt es Unterschiede zwischen dem vorbeugenden und dem abwehrenden Brandschutz.

Obwohl beide Arten des Brandschutzes das gleiche Ziel verfolgen, nämlich Menschen zu schützen, müssen unterschiedliche Maßnahmen und Umstände berücksichtigt werden. So wird der vorbeugende Brandschutz in weitere Kategorien unterteilt, nämlich in den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz.

Vorbeugender Brandschutz umfasst vorbeugende Maßnahmen, die die Brandentstehung und -Ausbreitung verhindern sollen. Der abwehrende Brandschutz kommt zum Einsatz, wenn es trotz der vorbeugenden Schutzmaßnahmen zu einem Brand kommt. An dieser Stelle kommt die Feuerwehr ins Spiel. Neben der Brandbekämpfung ist es ihre Aufgabe, Menschen zu schützen, zu retten und zu bergen. Darüber hinaus sollte der Sachschaden möglichst gering ausfallen. Obwohl ein Feuer viele Dinge zerstört, verursachen Rauch oder Löschmittel oft einen viel größeren Schaden.

Unabhängig davon, ob der Schaden durch ein Feuer oder das Löschmittel verursacht wird – Hauptsache, es kommt gar nicht erst zu einem Brand! Damit die Wahrscheinlichkeit, dass ein Feuer ausbricht, reduziert wird, lohnt es sich, für einen umfassenden vorbeugenden Brandschutz zu sorgen.

Zusammenfassung

1. Es wird zwischen vorbeugender Brandschutz und abwehrender Brandschutz unterschieden. Vorbeugender Brandschutz umfasst den baulichen Brandschutz, den anlagentechnischen Brandschutz und den organisatorischen Brandschutz.

2. Die wesentlichen Kriterien des baulichen Brandschutzes sind das Brandverhalten von Baumaterialien, die Feuerbeständigkeit von Bauteilen und die Planung und Schaffung ausreichender Flucht- und Rettungswege für Mensch und Tier.

3. Die wichtigsten Systeme für den anlagentechnischen Brandschutz sind die Installation von Brandschutzmaßnahmen und der Betrieb von Brandmeldeanlagen, Feuerlöschanlagen, natürlichen und maschinellen Rauchabzugsanlagen. Rauch- und Wärmeschutz- sowie Löschwasserrückhaltesysteme sind ebenfalls Teil des anlagentechnischen Brandschutzes.

4. Bauliche und anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen werden meistens durch Maßnahmen zum organisatorischen Brandschutz ergänzt. Dazu gehören u.a: Wartung, Instandhaltung, Einsatz und richtige Handhabung von baulichen und technischen Brandschutzeinrichtungen, z.B. Feuerlöscher. Auch die Markierung und Freiräumen von Rettungs- und Fluchtwegen, sowie das Aushängen von Brandschutzvorschriften zur Brandverhütung und für Maßnahmen im Notfall (Notruf an die Feuerwehr) zählen dazu.

5. Der abwehrende Brandschutz umfasst alle aktiven und passiven Maßnahmen, die von den Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen vor und während des Brandereignisses getroffen werden. Dadurch werden direkte und indirekte Schäden (z.B. durch Löschwasser, giftige Gase in der Umgebung) reduziert.

Wir wollen Ihnen als Arbeitgeber helfen, mit unseren Brandschutzbeauftragten Ihr Unternehmen sicherer zu machen. Als externer Brandschutzbeauftragter sind wir Ihr Ansprechpartner für alle Themen rund um den Brandschutz und die Vorschriften. Rufen Sie uns gerne an!

Quellen:

https://www.idf.nrw.de/aktuelles/dokumente/grundsatzpapier_par_14_mbo.pdf

https://www.bauministerkonferenz.de/lbo/VTMB102.pdf

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