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Brandschutzkonzept: Aufbau und Inhalte

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Menschliches Versagen, fehlerhafte elektrische Installationen und Überhitzung gehören seit vielen Jahren zu den häufigsten Ursachen für Brände. Oft sind es vermeintlich kleine Vorfälle, die Schäden in Millionenhöhe verursachen, Unternehmen in den Bankrott treiben und im schlimmsten Fall Menschenleben gefährden. Umso wichtiger ist ein sorgfältig ausgearbeitetes Brandschutzkonzept. Was sich hinter diesem Begriff verbirgt, wann ein Brandschutzkonzept gesetzlich erforderlich ist, und was es beinhaltet, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist ein Brandschutzkonzept? Eine Definition in aller Kürze

Ein Brandschutzkonzept ist die Gesamtheit aller notwendigen baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, um den Ausbruch und die Ausbreitung von Bränden zu verhindern und um die Rettung von Personen im Brandfall zu ermöglichen.

Mit anderen Worten: Ein Brandschutzkonzept umfasst alle Maßnahmen, die im Ernstfall Brände verhindern und Schäden minimieren. Es ist wichtig, dass es individuell auf das betreffende Gebäude und seine Nutzung zugeschnitten ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass die betreffenden Maßnahmen die gewünschte Wirkung haben.

Das Brandschutzkonzept ist auch die Grundlage für die Brandschutzordnung. Diese stellen eine Art Betriebsanweisung für die Verhütung von Bränden und das richtige Verhalten im Brandfall dar und müssen teilweise öffentlich in Gebäuden ausgehängt werden.

Die Brandschutzordnung regelt das Verhalten im Brandfall und Maßnahmen zur Verhütung von Bränden für einen Betrieb oder eine öffentliche Einrichtung. Sie muß stets an die vor Ort erforderlichen Brandschutzmaßnahmen angepasst werden.

Wann ist ein Brandschutzkonzept erforderlich?

Ein Brandschutzkonzept basiert auf verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen. Grundsätzlich sind sie für Sonderbauten und bei Abweichungen von den baurechtlichen Anforderungen erforderlich. Zu den Sonderbauten zählen beispielsweise Bürogebäude und Verkaufsräume mit einer bestimmten Mindestgrundfläche, sowie alle Hochhäuser und Krankenhäuser.

Inwieweit ein Brandschutzkonzept für andere Gebäude gesetzlich vorgeschrieben ist, hängt von der jeweiligen Landesbauordnung ab, da das Baurecht in Deutschland grundsätzlich Ländersache ist. Darüber hinaus können Versicherungen ein Brandschutzkonzept verlangen.

Wichtig: Der Begriff „Brandschutzkonzept“ wird oft synonym für einen Brandschutznachweis in Form eines Brandschutzkonzeptes sowie für ein betriebliches, ganzheitliches Brandschutzkonzept verwendet. Es bedeutet jedoch nicht immer das Gleiche. Ein Brandschutzkonzept als Brandschutznachweis enthält oft nur die baurechtlich geforderten Brandschutzmaßnahmen und lässt die Anforderungen und Schutzziele des Arbeitsstättenrechts, des Unternehmens und der Sachversicherung außen vor.

Wie ist ein Brandschutzkonzept aufgebaut?

Ein Brandschutzkonzept dient in der Regel als bautechnischer Nachweis, dass der bauaufsichtlich geforderte Brandschutz bei der vorliegenden Genehmigungsplanung eingehalten wird. Auslöser für die Notwendigkeit von Brandschutzkonzepten oder -nachweisen in Deutschland war der Brand des Düsseldorfer Flughafens am 11. April 1996. Damals wurde festgestellt, dass in Deutschland zwar eine ausreichende Anzahl von Brandschutzvorschriften existiert, deren Anforderungen, Umsetzung, Einhaltung und Dokumentation aber dem Zufall überlassen werden. NRW war daraufhin das erste Bundesland, das Brandschutzkonzepte für die damals noch „großen“ Sonderbauten vorschrieb. Alle anderen Bundesländer folgten diesem Beispiel.

Brandschutzkonzepte folgen oft der folgenden Struktur:

  1. Zu Beginn wird eine Gebäudebeschreibung gegeben. Materialien, Abmessungen und Nutzung werden beschrieben.
  2. Es folgt die baurechtliche Einordnung, zum Beispiel genehmigungspflichtige Abweichungen.
  3. Das Brandschutzkonzept schließt mit baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen ab.

Abweichungen in der Struktur ergeben sich zum Beispiel aus länderspezifischen Anforderungen.

Im Mittelpunkt eines guten Brandschutzkonzepts steht zunächst die Frage, wie hoch das Brandrisiko tatsächlich ist oder ob das bestehende Konzept an die neuen Gefahren angepasst werden muss.

Ihr Brandschutzkonzept muss auch festlegen, wie ein Brandherd im Notfall gestoppt werden kann. Wie ein Feuer schnell erkannt und bekämpft werden kann, zum Beispiel die Wahl des Löschmittels und der Plan zur Brandbekämpfung, sind im Brandschutzkonzept hinterlegt.

Zudem umfasst ein Brandschutzkonzept immer alle organisatorischen, baulichen und technischen Brandschutzmaßnahmen, die für die Brandverhütung und -bekämpfung notwendig sind.

Wie umfassend sollte ein Brandschutzkonzept sein?

Für Brandschutzkonzepte, die als baulicher Nachweis des Brandschutzes auf der Grundlage der Genehmigungsplanung dienen sollen, entspricht der Detaillierungsgrad in der Regel dem der Genehmigungsplanung. Das Brandschutzkonzept muss daher alle wesentlichen Informationen enthalten, die für die Prüfung und Genehmigung bzw. Zertifizierung des Brandschutzes benötigt werden.

Brandschutzkonzepte sollten so prägnant wie möglich verfasst werden. Es geht nicht darum, alle bestehenden Vorschriften, die für das Gebäude gelten, aufzuschreiben oder wiederzugeben. Vielmehr geht es darum, nur die Bauvorschriften herauszufiltern, die für das geplante Gebäude relevant sind, und nur die Anforderungen zu erwähnen und zu prüfen, die das geplante Gebäude betreffen.

Es stellt sich nun die grundsätzliche Frage, inwieweit solche weitergehenden bauaufsichtlichen Anforderungen im Brandschutzkonzept berücksichtigt werden sollen und können. Dies sollte unbedingt diskutiert und genau definiert werden, bevor Brandschutzkonzepte erstellt werden.

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Wer ist berechtigt, Brandschutzkonzepte zu erstellen?

Ein Brandschutzkonzept darf nur von einem sogenannten „Fachplaner“ erstellt werden. Was oder wer genau sich hinter dieser Bezeichnung verbirgt, hängt jedoch vom jeweiligen Bundesland ab. Je nach dem müssen Fachplaner neben einer bestimmten Ausbildung auch praktische Erfahrungen im Bereich des Brandschutzes nachweisen. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel darf nur ein staatlich anerkannter Sachverständiger ein Brandschutzkonzept erstellen.

Auf Grund dieser länderspezifischen Anforderungen hinsichtlich Inhalten, Aufbau und Befugnis zur Erstellung möchten hier auf die Eigenheiten beim Brandschutzkonzept in NRW und Bayern eingehen.

Besonderheiten beim Brandschutzkonzept in NRW

Für das Brandschutzkonzept in NRW gelten eigene Anforderungen hinsichtlich der Befugnis, wer berechtigt ist, ein solches zu erstellen. In NRW darf nach §58 Abs. 3 BauO NRW nur ein staatlich anerkannter Sachverständiger ein Brandschutzkonzept erstellen.

Besonderheiten beim Brandschutzkonzept in Bayern

In Bayern muss für Gebäude der Gebäudeklasse 4 oder niedrigere Sonderbauten ein Brandschutzkonzept (gem. Art. 62 Abs. 2 Satz 3 BayBO) erstellt werden. Dies muss von einem Sachverständigen oder Ingenieur mit nachgewiesener und registrierter Ausbildung durchgeführt werden.

Zeitpunkt der Erstellung und Überprüfung von Brandschutzkonzepten

Die frühzeitige Berücksichtigung des vorbeugenden baulichen Brandschutzes bereits in der Vor- und Entwurfsplanungsphase ist eine elementare Voraussetzung für ein reibungsloses und wirtschaftliches Brandschutzkonzept!

Die Konzepte werden zu den folgenden Zeitpunkten überprüft:

  • Vor der Nutzung: Damit ein Brandschutzkonzept für ein neues Gebäude überhaupt genehmigt werden kann, ist eine Überprüfung durch zugelassene Sachverständige erforderlich. Je nach Landesrecht kann es sich dabei z.B. um Brandschutzprüfingenieure handeln.
  • Während der Nutzung: Auch in der Folgezeit sind periodische Inspektionen erforderlich. Bei diesen Inspektionen überprüfen die Bauaufsichtsbehörden, ob das Brandschutzkonzept ordnungsgemäß umgesetzt wird. Darüber hinaus müssen die Hersteller von Einrichtungen wie Brandschutztüren die vorgeschriebene Wartung durchführen.

Bauwerke und Gebäudenutzungen ändern sich häufig über die Zeit. Deshalb ist es wichtig, Brandschutzkonzepte von Zeit zu Zeit unter die Lupe zu nehmen. Wenn nötig, müssen sie geändert werden.

Erst wenn der „richtige Zeitpunkt“ verpasst wurde, merken Sie, wie wichtig er eigentlich ist. Wenn der vorbeugende bauliche Brandschutz nicht rechtzeitig und professionell von Anfang an berücksichtigt wird, wird er immer komplexer und teurer. Dabei ist den Beteiligten oft gar nicht bewusst, dass hohe Kosten hätten vermieden werden können, wenn man sich nur rechtzeitig und richtig um den vorbeugenden Brandschutz gekümmert hätte.

Wann besteht eine erhöhte Brandgefahr?

Im Brandschutzkonzept muss auf die besonderen Umstände in Ihrem Unternehmen eingegangen werden. Ein erhöhtes Brandrisiko besteht grundsätzlich dann, wenn:

  • Stoffe mit hoher Entflammbarkeit, leichter Entflammbarkeit oder anderen brandfördernden Eigenschaften vorhanden (z.B. bei der Lagerung von Papier, Lösungsmitteln oder Holz);
  • die räumlichen Gegebenheiten die Entstehung eines Brandes begünstigen könnten;
  • zu erwarten ist, dass sich ein entstehendes Feuer schnell ausbreitet;
  • brennbare Gase vorhanden sind;
  • die Gefahr einer spontanen Verbrennung von Stoffen besteht.
  • feuergefährliche Arbeiten wie Schweißen, Brennschneiden, Löten durchgeführt werden;
  • feuergefährliche Verfahren wie Farbspritzen oder Flammarbeiten durchgeführt werden;

Viele Betriebe, wie Holz- oder Elektrowerkstätten, chemische Reinigungen, Druckereien oder Großküchen, erfüllen eines oder mehrere dieser Kriterien. Erhöhte Brandgefahren bestehen jedoch auch in Einrichtungen, in denen sich viele hilflose oder unbekannte Personen aufhalten, z.B. auch in Hotels, Krankenhäusern oder Pflegeheimen.

Die Umsetzung des Brandschutzkonzepts und damit verbundene Probleme

Viele Unternehmen sehen ihre Pflichten als erfüllt an, sobald ein Brandschutzkonzept erstellt wurde. Dies ist jedoch ein Trugschluss. Denn sobald ein Brandschutzkonzept erstellt wurde, ist der Hauseigentümer oder der Unternehmer verpflichtet, die im Konzept festgelegten Brandschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Brandklassen umzusetzen. Ein Brandschutzkonzept sollte daher gelesen und verstanden werden. Oft sind die Formulierungen für Nichtfachleute schwer verständlich. Dies kann zu Fehlern bei der Umsetzung führen. Insbesondere falsch umgesetzte Brandschutzkonzepte können schwerwiegende Folgen für den Betreiber haben. Versicherungszahlungen werden möglicherweise nicht geleistet, und es droht auch eine Klage wegen grober Fahrlässigkeit. Die Erfahrung hat gezeigt, wie wertvoll umfassende Vorsichtsmaßnahmen sind.

Fazit

Bei der Beurteilung der Brandgefahr gibt es also zwei Kategorien: normale und erhöhte Brandgefahr. Die normale Brandgefährdung beschreibt eine Situation wie in einem Büro. Hier muss lediglich die Grundausstattung der Arbeitsstättenrichtlinie A2.2 erfüllt werden. Dahingegen besteht bei der erhöhten Brandgefahr eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass ein Brand entsteht und sich schnell ausbreitet. Deshalb muss man hier dann zusätzlich zur Grundausstattung noch ergänzende Brandschutzmaßnahmen einhalten.

Auf diese Punkte sollte im Zusammenhang mit Brandschutzkonzepten besonders geachtet werden:

  • So früh wie möglich beginnen
  • Festlegung, für welchen Zweck und in welchem Detaillierungsgrad das Brandschutzkonzept erstellt werden soll
  • So kurz wie möglich, so lang wie nötig fassen
  • Nennung und Begründung aller genehmigungspflichtigen Abweichungen und Erleichterungen
  • Ergänzung des Konzepts durch eine aussagekräftige Visualisierung

Ein externer Brandschutzbeauftragter kann ProSafeCon als zentraler Ansprechpartner für alle Fragen des Brandschutzes in Ihrem Unternehmen fungieren. Wir beraten und unterstützen Sie in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes.

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