- 1.Wann ist eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich?
- 2.In welchen Arbeitsstätten muss eine Sicherheitsbeleuchtung installiert sein?
- 3.Wichtige Normen und Vorschriften für Not- und Sicherheitsbeleuchtung
- 4.Planung und Installation der Beleuchtung
- 5.Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung?
- 6.Fazit
Not- und Sicherheitsbeleuchtung ist ein wesentlicher Bestandteil von Gebäudesicherheitskonzepten. Sie gewährleistet, dass Personen im Falle eines Stromausfalls oder eines anderen Notfalls sicher das Gebäude verlassen können.
Dieser Fachartikel bietet einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften und Normen zur Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung. Er zeigt auf, wie unverzichtbar diese Sicherheitsmaßnahme für den Schutz von Menschenleben ist und welche technischen Anforderungen erfüllt werden müssen.
Wann ist eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich?
Ob eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist, muss jeder Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ermitteln. Die Beurteilung sowie die daraus resultierenden Maßnahmen sind gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Dabei steht die zentrale Frage im Fokus: Ist ein sicheres Verlassen der Arbeitsplätze gewährleistet? In der Regel ist dies nur dann gegeben, wenn auch bei einem Stromausfall genügend Licht vorhanden ist – etwa tagsüber in Arbeitsstätten mit Fenstern oder Oberlichtern. In den Wintermonaten, wenn es schon am Nachmittag dunkel wird, fehlt jedoch oft das nötige Licht zur Orientierung. Deshalb ist in den meisten Fällen eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich, die eine Mindestbeleuchtungsstärke von einem Lux aufweisen muss. In Räumen, aus denen Beschäftigte sicher hinausgelangen können, genügt es, die Ausgänge entsprechend zu kennzeichnen.
Der Arbeitgeber muss nicht nur das sichere Verlassen des Arbeitsplatzes, sondern auch des gesamten Gebäudes sicherstellen. Wenn ein erhöhtes Unfallrisiko besteht – beispielsweise durch Treppen, schwer erkennbare Hindernisse im Dunkeln oder unübersichtliche Fluchtwege – ist eine Sicherheitsbeleuchtung entlang der Rettungswege erforderlich. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wird zudem die Betriebsdauer der Beleuchtung festgelegt, die mindestens der Zeit entsprechen muss, in der Menschen nach einem Stromausfall Gefahren ausgesetzt sind.
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In welchen Arbeitsstätten muss eine Sicherheitsbeleuchtung installiert sein?
Arbeitsstätten auf die folgendes zutrifft:
- In Arbeitsstätten, die von ortsunkundigen Personen genutzt werden.
- In Gebäuden mit vielen Stockwerken, hoher Personenbelegung, Bereichen mit erhöhtem Gefährdungspotential oder Unfallrisiko (siehe ASR A3.4/3), sowie bei unübersichtlichen oder verschlungenen Fluchtwegen, die möglicherweise über mehrere Etagen verlaufen.
- In Arbeitsstätten, in denen große Räume wie Großraumbüros oder Hallen durchquert werden müssen.
- In Arbeitsstätten ohne natürlichen Tageslichteinfall.
Wichtige Normen und Vorschriften für Not- und Sicherheitsbeleuchtung
Die Installation und der Betrieb von Not- und Sicherheitsbeleuchtung sind in Deutschland und der Europäischen Union durch eine Vielzahl von Normen und Vorschriften geregelt. Zu den wichtigsten gehören insbesondere:
DIN EN 50172 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
In der europäischen Norm DIN EN 50172 sind die Kennzeichnung von Rettungswegen und die Anforderungen an die Beleuchtung von Rettungswegen bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung sowie die Mindestanforderungen an eine solche Sicherheitsbeleuchtung in Abhängigkeit von Größe, Art und Nutzung des Gebäudes festgelegt.
DIN VDE V 0108-100 (Sicherheitsbeleuchtung in Gebäuden)
Diese Vornormbeschreibt die Anforderungen an die elektrische Installation und den Betrieb der Sicherheitsbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten und Versammlungsstätten. Sie behandelt unter anderem die Stromversorgung der Notbeleuchtungssysteme sowie deren Wartung und Prüfung. Die Vornorm enthält Änderungen und Ergänzungen zu EN 50172:2004 aus deutscher Sicht. Wichtige Aspekte der Vornorm DIN VDE V 0108-100 sind:
- Die Stromversorgung muss über eine unabhängige Energiequelle (z. B. Notstromaggregat oder Batterie) erfolgen.
- Es muss eine regelmäßige Wartung und Prüfung der Systeme erfolgen, um die Betriebsbereitschaft sicherzustellen.
DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik (Notbeleuchtung)
Die DIN EN 1838 legt die Anforderungen an die lichttechnische Ausführung von Notbeleuchtungen fest. Sie regelt die minimalen Beleuchtungsstärken und die Ausleuchtung bestimmter Bereiche wie Fluchtwege, Notausgänge, und Treppenhäuser. Die wichtigsten Punkte dieser Norm sind:
- Die Mindestbeleuchtungsstärke auf Fluchtwegen muss 1 Lux betragen.
- Für Antipanikbereiche gilt eine Mindestbeleuchtungsstärke von 0,5 Lux.
- Die Sicherheitsbeleuchtung muss innerhalb von 5 Sekunden nach einem Netzausfall /Stromausfall voll wirksam sein.
DIN EN ISO 7010 Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen
Die Norm legt Sicherheitszeichen fest, die zur Unfallverhütung, zum Brandschutz, zum Schutz vor Gesundheitsgefahren und für Fluchtwege verwendet werden.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die Arbeitsstättenverordnung regelt in Deutschland die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten. Im Anhang der ArbStättV ist festgelegt, dass in Arbeitsstätten eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein muss, wenn ein Ausfall der Allgemeinbeleuchtung zu einer Gefährdung der Beschäftigten führen könnte. Dies betrifft vor allem Bereiche, in denen Maschinen betrieben werden oder wo gefährliche Stoffe gelagert werden.
ASR A3.4
Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.4/3 konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV im Hinblick auf die Sicherheitsbeleuchtung. Sie nennt Beispiele für Arbeitsstätten und Bereiche in einem Betrieb, die sicherheitsbeleuchtet werden müssen. Außerdem enthält sie die lichttechnischen Anforderungen, die an die Beleuchtungssysteme gestellt werden, sowie Hinweise zu deren Betrieb.
Weitere Normen und Vorschriften:
- DIN VDE 0100-560 Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Einrichtungen für Sicherheitszwecke
- DIN 4844-1 Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen
- DIN VDE 0100-718 Errichten von Niederspannungsanlagen – Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen
- DIN EN IEC 62485-1
- DIN EN IEC 62485-2
- DIN EN 50171 Zentrale Stromversorgungssysteme
- DIN EN IEC 60598-2-22; VDE 0711-2-22 Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung
- DIN EN 60598-1
- DIN EN 60598-2
Planung und Installation der Beleuchtung
Die Planung der Beleuchtung muss von Fachplanern durchgeführt werden, die die gesetzlichen Vorgaben und Normen genau kennen. Im Planungsprozess sind folgende Schritte von besonderer Bedeutung:
- Gefährdungsbeurteilung: Es muss zunächst ermittelt werden, in welchen Bereichen eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist. Dazu gehört die Identifizierung von Fluchtwegen, gefährlichen Arbeitsplätzen und Bereichen, in denen sich eine große Anzahl von Personen aufhalten kann.
- Auswahl der Beleuchtungssysteme: Basierend auf den Anforderungen der Normen muss die geeignete Technik für die Sicherheitsbeleuchtung ausgewählt werden. Dabei ist insbesondere auf die korrekte Platzierung der Leuchten, die Energieversorgung und die automatische Umschaltung im Notfall zu achten.
- Regelmäßige Wartung und Prüfung: Sicherheitsbeleuchtungen müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden, um ihre Funktionsfähigkeit sicherzustellen. In der Regel schreibt die DIN VDE 0108-100 monatliche Funktionsprüfungen und jährliche Betriebszeitprüfungen vor.
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Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung?
Der Unterschied zwischen Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung liegt in ihrer Funktion und ihrem Einsatzbereich:
Sicherheitsbeleuchtung
Die Sicherheitsbeleuchtung ist Teil eines umfassenderen Sicherheitskonzepts und gewährleistet die sichere Evakuierung von Personen in Notfällen, wie zum Beispiel bei einem Stromausfall oder einem Brand. Sie umfasst mehrere Unterkategorien:
- Antipanikbeleuchtung: Sie sorgt dafür, dass sich Personen auch beim Ausfall der allgemeinen Beleuchtung in offenen Bereichen orientieren können und Panik vermieden wird.
- Beleuchtung von Fluchtwegen: Sie beleuchtet Flucht- und Rettungswege, damit Personen diese auch im Dunkeln sicher nutzen können.
- Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderem Gefährdungspotenzial: In gefährlichen Arbeitsbereichen sorgt die Beleuchtung dafür, dass Arbeitsabläufe sicher gestoppt werden können.
Ziel der Sicherheitsbeleuchtung ist es, ausreichend Licht für eine sichere Flucht oder das Verlassen eines Gebäudes bereitzustellen.
Notbeleuchtung
Die Notbeleuchtung ist eine Teilkomponente der Sicherheitsbeleuchtung und wird speziell aktiviert, wenn die reguläre Stromversorgung ausfällt. Sie kann in zwei Hauptarten unterteilt werden:
- Notbeleuchtung für Fluchtwege: Sie dient dazu, Flucht- und Rettungswege bei Stromausfall zu beleuchten.
- Ersatzbeleuchtung: Sie stellt eine vorübergehende Beleuchtung bereit, damit Arbeitsprozesse oder Aktivitäten weitergeführt werden können, bis die normale Beleuchtung wiederhergestellt ist.
Im Wesentlichen ist die Notbeleuchtung eine Form der Sicherheitsbeleuchtung, die in Notfällen greift, um die sichere Evakuierung zu gewährleisten. Sicherheitsbeleuchtung umfasst jedoch ein breiteres Spektrum an Maßnahmen zur Sicherheit im gesamten Gebäude.
Sie haben Fragen zum Thema Not- und Sicherheitsbeleuchtung oder benötigen Unterstützung? Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beantworten wir diese gerne und unterstützen Sie.
Fazit
Die Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Gebäudesicherheit und unterliegt strengen gesetzlichen Regeln. In Deutschland und Europa sorgen Normen wie die DIN EN 1838 und die DIN VDE V 0108-100 dafür, dass Notbeleuchtungssysteme in allen öffentlichen und gewerblichen Gebäuden zuverlässig funktionieren. Für Planer, Betreiber und Installateure ist es unerlässlich, diese Vorschriften zu kennen und konsequent umzusetzen, um im Ernstfall Menschenleben zu schützen.
Quellen:
https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/dke/veroeffentlichungen/wdc-beuth:din21:382242196https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/fnl/veroeffentlichungen/wdc-beuth:din21:308751985