Radioaktive Stoffe werden in vielen – auch alltäglichen Bereichen – eingesetzt. Die sichere und rechtskonforme Beförderung von radioaktiven Gütern erfordert ein breites Hintergrundwissen sowie eine spezielle Ausbildung des Gefahrgutbeauftragten. Wir unterstützen Sie als externe Gefahrgutbeauftragte bei der sicheren Handhabung von Gefahrgut der Klasse 7.
Alle Stoffe und Gegenstände, die radioaktive Materialien enthalten, gehören zur Gefahrgutklasse 7. Die bekanntesten Beispiele für diese Klasse sind Technetium, Cobalt und Cäsium. Der Umgang mit radioaktiven Stoffen spielt für viele Unternehmen eine bedeutende Rolle im Arbeitsalltag. So werden radioaktive Substanzen im Gesundheitswesen zur Diagnose und Therapie, in der zerstörungsfreien Materialprüfung und in vielen Bereichen der Forschung eingesetzt. Genutzte Radioisotope sind genauso vielfältig wie die Richtlinien des Gefahrgutrechts, die im Bereich der Klasse 7 besonders umfangreich sind und eine spezielle Qualifikation des Gefahrgutbeauftragten verlangen. So kommen insbesondere im Bereich der Klassifikation, der Verpackung, der Kennzeichnung und dem Beförderungspapier eine Reihe von Sondervorschriften zum Tragen, die der Gefahrgutbeauftragte kennen und umsetzen muss.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für den Transport in der Gefahrgutklasse 7, sowohl für den Straßen-, Binnen-, See- als auch Schienenverkehr. Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne kostenfrei zu grundlegenden Anforderungen und um mit Ihnen zusammen Ihren speziellen Bedarf für die Klasse 7 beim Gefahrgut zu ermitteln.
Wir sorgen dafür, dass Sie alle Verantwortlichkeiten rund um den Transport gefährlicher Güter kennen und das die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Als externe Berater für Gefahrgutsicherheit schulen wir Ihre Mitarbeiter. Wir erklären beispielsweise, welche weiteren Angaben in den Beförderungspapieren stehen müssen, wenn radioaktive Stoffe transportiert werden, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten regelkonform handeln.
Wir führen Aufzeichnungen über alle Aktivitäten. Diese senden wir Ihnen nach der Überprüfung zu. Jeder von uns geschulte Mitarbeiter erhält eine Teilnahmebestätigung. Als Ihr Spezialist für die Gefahrgutklasse 7 sind wir auch für die Erstellung des Jahresberichts verantwortlich.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
Unsere Spezialisten für den Umgang mit Gefahrgut der Klasse 7 sind erfahrene Gefahrgutbeauftragte und bilden sich regelmäßig im Bereich der Klasse 7 weiter. Sie sind Ihre kompetenten Ansprechpartner für den Transport von radioaktiven Stoffen der Gefahrgutklasse 7.
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
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Ein Gefahrgutbeauftragter wird in der Regel für den Transport von gefährlichen Gütern der Klasse 7 (radioaktive Stoffe) benötigt. Gemäß den internationalen und nationalen Vorschriften müssen Unternehmen, die radioaktive Stoffe transportieren, einen speziell ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten ernennen.
Der Jahresbericht ist nach der Gefahrgutverordnung zwingend erforderlich und wird durch den Gefahrgutbeauftragten jährlich erstellt. Er umfasst alle Angelegenheiten der Tätigkeit des Gefahrgutbeauftragten wie z.B. Schulung, Unfälle, besondere Vorkommnisse sowie die beförderte Menge des transportierten Gefahrguts.
Ein Gefahrgutbeauftragter für die Klasse 7 (radioaktive Stoffe) benötigt eine spezielle Ausbildung, um grundlegende Kenntnisse über radioaktive Stoffe zu erwerben. Diese umfassen Eigenschaften, Klassifizierung und Identifizierung radioaktiver Materialien. Die Ausbildung vermittelt auch Richtlinien und Vorschriften für die sichere Verpackung, Kennzeichnung und Beschriftung von radioaktiven Stoffen.
Der Gefahrgutbeauftragte lernt außerdem die Anforderungen für den sicheren Transport von radioaktiven Stoffen auf Straße, Schiene, Wasserweg oder in der Luft kennen. Dabei werden Maßnahmen zum Strahlenschutz behandelt, um vor ionisierender Strahlung zu schützen, und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen bei der Handhabung von radioaktiven Stoffen werden vermittelt.
Neben den Grundlagen des Gefahrgutrechts ist die praktische Schulung der Mitarbeiter wichtig. Wir schulen direkt am Verkehrsträger wie z.B. LKW oder EKW. Denn erst der persönliche Austausch zusammen mit allen an der Beförderung beteiligten Personen, wie Verlader, Fahrer und Disponent, macht die Schulung wirkungsvoll.
Zusätzlich wird bei Fahrern, welche unter die „1000 Punkteregelung“ fallen, die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung nach ADR durchgeführt.
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