Wir wollen Ihnen dabei helfen, Ihr Unternehmen sicherer zu machen.
Ein externer Brandschutzbeauftragter von ProSafeCon ist die zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen im Betrieb.
Wir beraten und unterstützen unsere Kunden in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement.
Die Aufgaben eines (externen) Brandschutzbeauftragten sind vielfältig. Brandschutzbeauftragte werden vom Unternehmen unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. Personalvertretungsgesetzes schriftlich bestellt. Im Rahmen dieser Bestellung werden die Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten festgelegt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sieht in der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ vom Dezember 2020 diese 26 Aufgaben vor, die ein Brandschutzbeauftragter übernehmen sollte:
Wir sind als externer Brandschutzbeauftragter Ihr Ansprechpartner für alle Themen rund um den Brandschutz in Ihrem Unternehmen. Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne kostenfrei, um mit Ihnen zusammen Ihren speziellen Bedarf im Bereich Brandschutz zu ermitteln.
Wir stellen bei Vor-Ort-Begehungen sicher, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zum Brandschutz eingehalten werden. Wir identifizieren Gefahrenquellen und erstellen Vorschläge zu deren Beseitigung. So stellen wir sicher, dass alle Beteiligten die Vorgaben zum Brandschutz regelkonform umsetzen.
Über alle Tätigkeiten führen wir Brandschutz Protokolle. Diese senden wir Ihnen nach der Begehung zu. Als Ihr externer Brandschutzbeauftragter sind wir ebenfalls für die Erstellung des Jahresberichtes verantwortlich.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
ProSafeCon bringt Sicherheit beim Thema Brandschutz in Ihr Unternehmen. Michael Kreutzer und Paul Röhling sind Ihre kompetenten Ansprechpartner. Sie sind langjährige Brandschutzbeauftragte und verfügen über Erfahrungen als Feuerwehrmänner.
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
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In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Arbeitgeber bestellen Brandschutzbeauftragte aus Eigeninteresse, aufgrund von versicherungstechnischen Vorgaben oder gesetzlichen Vorschriften. Melden Sie sich bei uns, wir prüfen gerne, wozu Ihr Unternehmen im Bezug auf Brandschutz gesetzlich verpflichtet ist.
Der oder die Brandschutzbeauftragte ist Teil der betrieblichen Brandschutzorganisation. Die Rolle erfüllt in erster Linie die einer zentralen Ansprechperson für alle Brandschutzfragen in einem Betrieb. Die konkreten Anforderungen, die sowohl ein interner als auch einer externer Brandschutzbeauftragter in seiner Funktion erfüllen muss, ergeben sich unter anderem aus folgenden Gesetzen und Richtlinien:
- §§ 10, 13 (2) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- ASR A2.2
- § 22 DGUV Vorschrift 1
- DGUV Information 205-003
- vfdb-Richtlinie 12-09-01:2014-08
- VdS 3111
Darüber hinaus lassen sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 5) Vorgaben zur Bestellung eines (externen) Brandschutzbeauftragten ableiten.
Arbeitgeber müssen der Verpflichtung nachkommen, Gefährdungen zu ermitteln. Zu diesen gehört auch der Brandschutz.
Wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung an einem oder mehreren Arbeitsplätzen ein erhöhtes Brandrisiko festgestellt wird, werden im Anschluss entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Auch wenn keine unmittelbaren Bußgelder erhoben werden, können im Schadensfall schwierige Verhandlungen mit den Versicherern auf Sie zukommen.
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bieten Anhaltspunkte, welche Betriebe besonders betroffen sind.
Die Aufgaben eines (externen) Brandschutzbeauftragten sind vielfältig. Brandschutzbeauftragte werden vom Unternehmen unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. Personalvertretungsgesetzes schriftlich bestellt. Im Rahmen dieser Bestellung werden die Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten festgelegt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sieht in der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ vom Dezember 2020 diese 26 Aufgaben vor, die ein Brandschutzbeauftragter übernehmen sollte:
- Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw.
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel auf Basis der Brandklassen
- Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepts
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Unterstützen bei der Aktualisierung von Betriebsanweisungen
- Unterstützung bei Räumungsübungen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen
- Unterstützen bei Gesprächen mit den Behörden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z.B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen oder Jahresbericht
Arbeitgeber bestellen externe Brandschutzbeauftragte aus Eigeninteresse, aufgrund von versicherungstechnischen Vorgaben oder gesetzlichen Vorschriften. Grundsätzlich gilt: Ein Brandschutzbeauftragter muss schriftlich bestellt werden. Eine mündliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter hat keine offizielle Gültigkeit.
Ein Jahresbericht im Bereich Brandschutz ist nicht verpflichtend, sondern kann als Rechenschaftsbericht gegenüber der Geschäftsführung gesehen werden. Aus diesem kann die Geschäftsführung den IST-Zustand vom Brandschutz, den durchgeführten Maßnahmen sowie den Begehungen, der Ausbildung und den Kontrollen entnehmen. Durch den Bericht können darüber hinaus zukünftig notwendige Investitionen in den Brandschutz abgeschätzt werden.
Wir bieten die Betreuung als externe Brandschutzbeauftragten ab € 83,– pro Monat für Unternehmen an. Gerne machen wir Ihnen ein individuelles Angebot, falls Ihr Unternehmen größer sein sollte. Melden Sie sich einfach bei uns.
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.
Mit einem externen Brandschutzbeauftragten müssen Sie keine internen Mitarbeiter zusätzlich mit fachfremden Aufgaben belasten. Des Weiteren können die Kosten für den Brandschutzbeauftragten einer eindeutigen Kostenstelle zugeordnet werden. Außerdem wird durch eine externe Lösung Betriebsblindheit vermieden.
Ja, wir sind deutschlandweit aktiv und kommen bei Ihnen im Unternehmen vorbei.
Werden Brandschutzbeauftragte gesetzlich oder gemäß behördlicher Auflagen gefordert, so sind ihre Namen und jeder Wechsel der zuständigen Genehmigungsbehörde, z. B. der Brandschutzdienststelle, auf Verlangen mitzuteilen.
Die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten muss vom Unternehmer oder der Unternehmerin unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. Personalvertretungsgesetzes schriftlich erfolgen. In dieser Bestellung sind der Zuständigkeitsbereich, die Aufgaben sowie die Rahmenbedingungen zu definieren und festzulegen.
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