Eine Lärmmessung kann bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im Falle von Lärmauswirkungen erforderlich sein. Der Grund dafür ist, dass Geräusche und Lärm am Arbeitsplatz gefährdend sind. Deshalb muss im Rahmen von Lärmmessungen diese physikalische Größe als Zahlenwert erfasst werden.
Bei der Planung und Durchführung einer Lärmschutzmessung richten wir uns nach der DGUV Information 209-023 und DIN EN ISO 9612.
Zur Verringerung des Messaufwandes können im Rahmen der Arbeitsanalyse Gruppen von Mitarbeitern mit gleicher Belastung von Lärm am Arbeitsplatz gebildet werden.
Dauer:
Die Dauer der Lärmmessung ist abhängig von der Anzahl der Messpunkte bzw. der Größe des Betriebs
Vorgespräch mit Terminabstimmung und Abstimmung der Anzahl der Messpunkte. Im Rahmen der Arbeitsanalyse ermitteln wir, welche Messstrategie sinnvollerweise anzuwenden ist. Abhängig von der gewählten Messstrategie kann der Aufwand für die Arbeitsanalyse oder für die Durchführung der Messungen höher sein.
Vor Ort werden die Lärmmessungen am jeweiligen Messpunkt durchgeführt. Nach der Messung erfolgt die Auswertung.
Die Auswertung der Lärmmessung zeigt, ob sich die Lärmbelastung im normalen Bereich befindet oder darüber liegt. Liegen extrem hohe. Spitzenschalldruckpegel vor, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Die Ergebnisse werden in einem Protokoll zusammengefasst und bei einer Nachbesprechnung an den Kunden übergeben.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
ProSafeCon bringt Sicherheit in Ihr Unternehmen. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Paul Röhling verfügt über die nötige Sachkunde und Erfahrung zur Durchführung der Lärmmessung in Unternehmen.
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir melden uns bei Ihnen!
„*“ zeigt erforderliche Felder an
Die Verordnung über Lärm- und Vibrationsmessungen am Arbeitsplatz schreibt Folgendes vor: „Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten. Dazu hat er die auftretenden Expositionen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten.“
Der Unternehmer kann die erforderlichen Informationen vom Hersteller oder Vertreiber der Arbeitsmittel oder aus anderen leicht zugänglichen Quellen erhalten. Kann die Einhaltung der Auslöse- und Expositionsgrenzwerte nicht mit Sicherheit festgestellt werden, muss er das Ausmaß der Exposition durch Messungen gemäß § 4 ermitteln. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung legt der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik fest.
Zur Verringerung des Messaufwandes können im Rahmen der Arbeitsanalyse Gruppen von Mitarbeitern mit gleicher Lärmbelastung gebildet werden. Dies können z.B. Gruppen mit ähnlichen Tätigkeiten oder mit Aufenthalt in einem Bereich mit ähnlicher Lärmbelastung sein. Hinweise auf entsprechende Gruppen geben in der Regel die entsprechenden Berufsbezeichnungen, Stellenbezeichnungen oder Arbeitsorte.
Es gibt verschiedene Strategien zur Messung von Lärmbelastungspegeln. In der ISO-Norm 9612 werden die unterschiedlichen Messstrategien als alternative Methoden dargestellt.
- Tätigkeitsbezogene Messungen: Diese Methode ist anwendbar, wenn die Arbeitsschicht in mehrere typische Tätigkeiten mit ähnlicher Lärmbelastung unterteilt werden kann. Um den Lärmexpositionspegel zu ermitteln, muss die Lärmbelastung für jede einzelne Tätigkeit separat erfasst werden. Der Lärmexpositionspegel kann dann aus den äquivalenten Dauerschallpegeln der einzelnen Tätigkeiten berechnet werden, wobei die jeweiligen Zeitkomponenten berücksichtigt werden. Die tätigkeitsbezogene Methode hat den Vorteil, dass relativ kurze Messzeiten für die einzelnen Tätigkeiten in der Regel ausreichend sind.
- Berufsbildbezogene Messungen: Die berufsbildbezogene Lärmmessung ist eine Stichprobenmethode, mit der die Lärmbelastung für ein Berufsprofil durch zufällige Messungen im Laufe der Zeit ermittelt werden kann. Dies ist besonders geeignet für Berufsprofile mit vielen verschiedenen Tätigkeiten oder bei denen der Arbeitsablauf unvorhersehbar ist. An solchen Arbeitsplätzen wäre die Ermittlung der einzelnen Tätigkeiten mit ihren Zeitanteilen und die messtechnische Erfassung der jeweiligen Lärmbelastung nach Strategie 1 mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden.
Die DIN EN ISO 9612 „Akustik – Bestimmung der Lärmbelastung am Arbeitsplatz – Verfahren der Genauigkeitsklasse 2 (technisches Verfahren)“, veröffentlicht im September 2009, legt das Verfahren zur Erfassung der Lärmbelastung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz und zur Berechnung des Tages-Lärmexpositionspegels fest.
DIN EN ISO 9612 beschreibt ein abgestuftes Verfahren zur Ermittlung des Lärmexpositionspegels am Arbeitsplatz. Dabei werden die folgenden Schritte unterschieden:
- Arbeitsanalyse
- Auswahl der Messstrategie
- Durchführung der Lärmmessungen
- Bestimmung der Unsicherheit
- Darlegung der Ergebnisse
ProSafeCon GmbH
Grafenberger Allee 277-287
40237 Düsseldorf
© 2023 ProSafeCon GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Cookie-Einstellungen ändern