Bei der Lagerung von Gefahrstoffen unterliegen Sie einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen. Dabei sind sowohl Umweltschutz und Arbeitsschutz als auch der Brandschutz zu berücksichtigen. Wir helfen Ihnen dabei, hier nicht den Durchblick zu verlieren und die Anforderungen praxisgerecht umzusetzen.
Als externe Gefahrstoffbeauftragte schulen wir zudem Ihre Mitarbeiter und unterstützen Sie bei der Überprüfung oder Erstellung des Gefahrstoffkatasters. So stellen wir sicher, dass die gesetzlichen Regeln umgesetzt werden. Dabei achten wir darauf, Ihre betrieblichen Abläufe nicht zu stören. Wenn nötig, stehen wir gemeinsam mit Ihnen bei Behördenbesuchen Rede und Antwort.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für Ihre Fragen rund um die Gefahrstofflagerung und den Umgang mit Gefahrstoffen. Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne kostenfrei, um mit Ihnen zusammen Ihren speziellen Bedarf im Bereich Gefahrstoffe zu ermitteln.
Wir stellen sicher, dass Sie alle Verantwortlichkeiten rund um den Umgang mit Gefahrstoffen kennen und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Als externer Gefahrstoffbeauftragter schulen wir Ihre Mitarbeiter. So stellen wir sicher, dass alle Beteiligten die Gefahrstoffprozesse regelkonform umsetzen.
Über alle Tätigkeiten führen wir Protokolle. Diese senden wir Ihnen nach der Begehung zu. Gerne bearbeiten wir für Sie auch Anfragen von Behörden bzw. erstellen benötigte Unterlagen.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
Bei den vielen rechtlichen Anforderungen behalten wir die Übersicht für Sie. Wir stellen sicher, dass Sie alle Verantwortlichkeiten rund um die Gefahrstofflagerungen kennen und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.
Wir betreuen Unternehmen unterschiedlicher Branchen. Dabei richten wir uns nach den gesetzlichen Regeln, wie Wasserhaushaltsgesetz, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, die AwSV und die technischen Regeln, sowie die Vorschriften der DGUV.
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
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Ein Gefahrstoffbeauftragter ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zuständig. Bei der Lagerung von Gefahrstoffen sind dies z.B. die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Bei einer behördlichen Überprüfungen können so Verstöße vermieden werden.
Wir bieten Ihnen die externe Gefahrstoffbeauftragung ab 98,– € pro Monat an. Näheres finden Sie im Bereich Preise.
Wir beraten seit vielen Jahren zum Thema Lagerung von Gefahrstoffen und sind auch als Autoren beim Verlag Forum Wissen tätig.
Der Vertrag beinhaltet alle relevanten Punkte der Beauftragung und ist knapp drei Seiten lang. Die Laufzeit beträgt in der Regel drei Jahre. Wählen Sie einen Standard- oder Premium-Vertrag aus.
Wir beraten den Unternehmer und die Bereichsleiter (z.B. Lager- bzw. Logistikleiter) und geben Empfehlungen ab.
Ja, den gibt es. Der Beauftragte für Gefahrstoff berät bei der Lagerung von gefährlichen Stoffen. Der Beauftragte für Gefahrgut berät beim Transport von gefährlichen Stoffen. Wir stehen Ihnen in beiden Fällen zur Seite.
Dies liegt vor allem an der Vielzahl der verschiedenen Gefahren, die von Gefahrstoffen ausgehen. Es gibt auch nicht nur ein Gesetz, sondern ca. 100 Gesetze, Verordnungen und Regelwerke, die bei der Lagerung von Gefahrstoffen betroffen sind bzw. sein können.
Des Weiteren haben viele Firmen Gefahrstoffe, die in der Regel gelagert werden. Dies sind vor allem Schmierstoffe, Putz- und Reinigungsmittel, Spraydosen, Akkus etc.
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