Vor Ort bei Ihnen
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element des Arbeitsschutzes. Um diese zu erstellen, die entsprechenden Betriebsanweisungen abzuleiten und aktuell zu halten, braucht es Erfahrung. Darüber hinaus kann es äußerst zeitintensiv sein, wenn Sie die Gefährdungsbeurteilung erstellen. Wir nehmen Ihnen diese Aufgabe gerne ab!
Für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Vorgehensweise. Auf Grund unserer jahrelangen Erfahrung mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung in der Praxis, haben sich folgende Schritte bewährt:
Wir stimmen mit Ihnen einen Termin für eine Vor-Ort-Begehung der Arbeitsplätze ab. Von Ihrer Seite sind zunächst keine Vorbereitungen zu treffen.
Wenn Sie durch uns Ihre Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen, kümmern wir uns bei dem Vor-Ort-Termin um die Feststellung und die Beurteilung der Gefährdungen. Dafür ermitteln wir durch die Begehung vor Ort die Gefährdungen am Arbeitsplatz. Aus dem ermittelten Gefahrenpotential leiten wir die Beurteilung der Gefährdungen ab und erstellen alle benötigten Dokumente für Sie.
Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung entwickeln wir vollständige Betriebsanweisungen, die den konkreten Unterweisungsbedarf Ihrer Mitarbeitenden definieren. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Durchführung der Unterweisungen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der kontinuierlichen Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung sowie bei der Umsetzung aller Arbeitsschutzmaßnahmen.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Lisa Kretzer und Robin Brüggink sind Ihre Spezialisten für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen. Ihre fundierten Kenntnisse setzen Sie gerne ein, um die Gefahren in Ihrem Betrieb zu erkennen und geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen für die Verhinderung zu definieren.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 43 Bewertungen Gepostet auf GoogleSercan KarabulutTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe über mehrere Jahre mit prosafecon zusammengearbeitet und war mit der Beratung und Unterstützung rund um Gefahrstofflagerung und sicheren Transport äußerst zufrieden. Besonders hervorheben möchte ich die kompetente und praxisnahe Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung der Lagerstrategie. Dank der professionellen Zusammenarbeit konnte wir über die gesamte Zeit hinweg einen sicheren Betrieb ohne Sicherheitsvorfälle oder relevante Beanstandungen gewährleisten. Eine klare Empfehlung für Unternehmen, die Wert auf Sicherheit, Fachwissen und zuverlässige Beratung legen.Gepostet auf GoogleDavid SchmiemannTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr gut Beratung in Sachen Gefahrgutjahresbericht durch Herrn Benjamin Scheu.Gepostet auf GoogleLale StahnkeTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die Inhouse Brandschutzausbildung mit Jonny war super. Sehr gutes Fachwissen und gut erklärt. Das gesamte Team war sehr zufrieden und freuen uns bei der nächsten Schulung Jonny wieder hier im Hause begrüßen zu dürfen. Unter anderem auch ein Lob an den Kundenservice Benjamin Scheu der sich immer schnell zurück gemeldet hat.Gepostet auf GoogleBernd SchmitzTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Vielen Dank an Sönke Raloff für die ADR-Schulung hier bei der Gölz GmbH. Die Schulung war speziell auf unsere Bedürfnisse im Umgang mit Gefahrgut von Batteriespeichern, vom Wareneingang über Lagerung bis zum Versand, zugeschnitten.Gepostet auf GoogleMichael BrolleTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr gute Schulungen und Trainings! Diverse Inhouse Veranstaltungen sowie Online Trainings, rund um die Logistik (Ladungssicherung, ADR, IMDG, CTU), wurden bereits erfolgreich absolviert. Neben der fachlichen Kompetenz und Erfahrung, baut der ProSafeCon Dozent Ulf Müller-Wilkesmann ein positives und konstruktives Klima auf. Durch Eingehen auf die speziellen Kunden Bedürfnisse sind die Schulungsteilnehmer mit einbezogen. Das Ergebnis ist ein lebhafter Dialog mit Mehrwert für die Unternehmen!Gepostet auf GoogleDenise BirkTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr freundlicher, telefonischer Kontakt. Herr Scheu hat mir super schnell und gut weitergeholfen! Vielen Dank dafür! :-)Gepostet auf GoogleTim SchmmidtheislerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Alles top. habe Online am Gefahrenfutachten- Seminar teilgenommen. Informativ & professionell. Kann ich sehr empfehlenGepostet auf GoogleHelene RrinkTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. KLASSE! Hatte eine Frage und Herr Scheu nahm sich wirklich Zeit mich zu beraten, auch wenn letztlich schon schnell absehbar war, dass kein Geschäft zustande kommen würde. Danke nochmals.Gepostet auf GoogleMartin UrlaubTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. ADR/ADN/IMDG —> Dozent = Herr Robbe Schulung ist praxisnah gestaltet. Inhalte gut verständlich. Wir sind sehr zufrieden und schulen unsere Mitarbeiter weiter mit der Unterstützung durch ProSafeCon. Vielen DankGepostet auf GoogleFranz Rolf.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Wir hatten heute eine Brandschutzhelferausbildung bei Herrn Oliver Wiedmeyer. Er ist ein sehr erfahrener Kollege. Der theoretische Teil war sehr angenehm und ansprechend gestaltet. Es war nicht langweilig sondern es wurde frei geredet und anhand von Beispielen aus dem Alltag ein Bezug hergestellt. Sehr angenehmer Dozent, würde ich jedem empfehlen. Vielen Dank für die tolle Schulung.
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Nein, es gibt keine Vorgaben zur Art der Unterlagen. Der Arbeitgeber kann die für seinen Betrieb am besten geeignete Unterlagenart verwenden und die Dokumentation in Papierform, aber auch in digitaler Form durchführen. Zu beachten ist, dass Arbeitsschutzvorschriften spezielle Anforderungen an die Dokumentation enthalten können, z. B. die Betriebssicherheitsverordnung oder die Gefahrstoffverordnung.
In den zentralen Säulen des Arbeitsschutzes, u. A. in §5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Demnach ist jeder Arbeitgeber zur Erstellung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen verpflichtet.
Zu den Gefährdungen gehören beispielsweise:
- Die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte.
- Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen.
- Verfahren, Abläufe und Arbeitszeiten.
- Die Qualifikation und Unterweisung der Mitarbeiter.
- Der Einsatz von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen.
- Wirksame und effiziente Schutzmaßnahmen.
- Identifikation von Gefährdungen und Risiken.
- Minimierung und Begrenzung von Ausfallzeiten.
- Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.
- Einrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Biologische, chemische und physikalische Einflüsse
- Auswahl, Gestaltung und Einsatz von Arbeitsmitteln
- Gestaltung von Arbeitszeiten, Produktionsprozessen, Interaktion
- Unterweisung und Qualifizierung der Mitarbeiter
- Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Jeder Unternehmer ist verpflichtet Betriebsanweisungen zu erstellen. Sie bedürfen der Schriftform. Diese Pflicht ergibt sich aus unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen wie § 4 Arbeitsschutzgesetz, § 9 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz, § 12 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz, § 9 Betriebssicherheitsverordnung, § 2 Abs.1 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1,) sowie § 14 Gefahrstoffverordnung.
Die Beschäftigten müssen Betriebsanweisungen grundsätzlich einhalten, soweit sie nicht erkennbar gegen Sicherheit und Gesundheit gerichtet sind.
Der Zweck der Gefährdungsbeurteilung ist es, Gefährdungen zu erkennen und zu beseitigen, bevor sie zu einer Gefahr oder einem Gesundheitsrisiko werden. Diese Beurteilung ist der erste Schritt zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz.
Eine wichtige Form der Gefährdungsbeurteilung stellt darüber hinaus die Analyse der psychischen Belastungsfaktoren dar. In diesem Zusammenhang ist seit dem 01.01.2014 jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, psychische Belastungsfaktoren in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen!
Nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) haben Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, eine Dokumentationspflicht. Nach diesem Gesetz muss der Arbeitgeber über Unterlagen verfügen, die das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren. Darüber hinaus muss die Dokumentation erfolgen. Darin muss enthalten sein, mit welchen Schritten und Maßnahmen der Arbeitsschutz sichergestellt wird und zu welchem Ergebnis man in ihrer Überprüfung gekommen ist.
In §3 Abs. 3 Satz 3 der BetrSichV ist festgelegt, dass die Gefährdungsbeurteilung ausschließlich von fachkundigen Personen (i.S.d. §2(5)BetrSichV) durchgeführt werden darf.
Heißt das, dass die Gefährdungsbeurteilung ab sofort nur noch von Fachkräften für Arbeitssicherheit (oder gleichwertige Qualifikation) durchgeführt werden darf? Wer ist dann verantwortlich für die Richtigkeit der Gefährdungsbeurteilung?
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz und der berufsgenossenschaftlichen DGUV-Vorschrift 1 ist letztlich der Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Wichtigstes Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung kann vom Arbeitgeber selbst vorgenommen werden oder durch zuverlässige und kompetente Personen erfolgen, die gesondert beauftragt werden. Eine Beauftragung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die rechtliche Verantwortung für die Beurteilung bleibt aber in jedem Fall beim Arbeitgeber. Er ist verpflichtet, die Durchführung zu kontrollieren.
Durch unsere kompetente Beratung rund um das Thema Sicherheit und Arbeitsschutz, unterstützen wir Sie bei der Optimierung Ihres Arbeitsschutzmanagements und der Unfallverhütung. Unsere Beurteilung berücksichtigt alle Arbeiten, Tätigkeiten, Arbeitsabläufe und Elemente der Arbeitsplatzgestaltung. Aus den Ergebnissen unserer Beurteilung werden geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen abgeleitet und entwickelt. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen muss regelmäßig überprüft werden.
Die Spezialisten von ProSafeCon stellen sicher, dass Ihre Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen allen relevanten Vorschriften zum Arbeitsschutz entsprechen. Das gibt Ihnen nicht nur Rechtskonformität gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherern, sondern auch die Chance, Ihren internen Verbesserungsprozess auf dem Weg zu mehr Erfolg deutlich voranzutreiben.