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Behörden-Finder für Arbeitssicherheit, Gefahrgut und Abfall

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Behörden-Finder: Welche Aufsichtsbehörde ist für mich zuständig?

Die staatlichen Aufsichtsbehörden haben die Aufgabe, die Einhaltung der Gesetze und der zu diesem Zweck erlassenen Verordnungen und Vorschriften zu überwachen. In den Betrieben werden von den zuständigen Aufsichtsbehörden daher Überprüfungen im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften u.a. in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gefahrgut oder Abfall durchgeführt.

So können z.B. die Dokumentation, die Jahresberichte, die Einhaltung von Prozessen oder die Einhaltung von Prüffristen kontrolliert werden. Jedoch ist die Zuständigkeit und die namentliche Bezeichnung der Behörden in Deutschland alles andere als einheitlich. Der Name der entsprechenden Aufsichtsbehörde ist in den einzelnen Bundesländern überall ein wenig unterschiedlich, z.B. Gewerbeaufsicht, Landesamt für Arbeitsschutz oder Landesgewerbeamt.

Um Ihnen die aufwändige Suche nach der richtigen Behörde für Ihren Unternehmensstandort abzunehmen, haben wir den Behörden-Finder für Arbeitssicherheit, Gefahrgut und Abfall ins Leben gerufen.

Hier die zuständige Aufsichtsbehörde finden

Im Behörden-Finder nennt Ihnen Sarah Kalmbach ganz einfach auf Basis Ihrer Angaben zum Bundesland (und evtl. Regierungsbezirk) die zuständige Aufsichtsbehörde für Ihr Anliegen. Lassen Sie uns starten:

Was ist die Aufgabe der Aufsichtsbehörde und wie arbeite ich am besten mit der Aufsichtsbehörde zusammen?

In der Regel werden die Bereiche Arbeitssicherheit, Gefahrgut und Abfall in der zuständigen Behörde für Umwelt bzw. Arbeitssicherheit betreut. Sollte es in den verschiedenen Bundesländern jedoch spezifische Ansprechpartner für die jeweiligen Themen geben, kann Ihnen die angezeigte Behörde den zuständigen Ansprechpartner nennen. Im Laufe Ihrer Geschäftstätigkeit tauchen sicherlich immer wieder Fragen auf, bei denen Sie selbst nicht sicher sind und die Sie gerne von offizieller Seite bestätigt haben möchten. Darüber hinaus müssen Sie der Aufsichtsbehörde auch bestimmte Unterlagen zukommen lassen. Der zuständigen Aufsichtsbehörde muss beispielsweise der Jahresbericht, den Gefahrgutbeauftragte innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres erstellen müssen, bei Bedarf vorgelegt werden.

Darüber hinaus gibt es aber eine Vielzahl von Aufgaben, für die die Aufsichtsbehörden zuständig sind. Diese sind nach folgenden Bereichen unterteilt:

 

Arbeitssicherheit

  • Überwachung des technischen Arbeitsschutzes (z.B. Produkt-, Geräte- und Anlagensicherheit)
  • Überprüfung und Kontrolle des sozialen Arbeitsschutzes (z.B. Arbeitszeiten, Mutterschutz, Jugendschutz)
  • Die Mitarbeiter der staatlichen Aufsichtsbehörde sind berechtigt, Ihr Unternehmen jederzeit und unangemeldet zu betreten und Inspektionen durchzuführen
  • Beratung zu Fragen der Arbeitshygiene und der Gesundheit am Arbeitsplatz, einschließlich Stress
  • Anordnung zu Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer und auch Dritter per Verordnung
  • Zusammenarbeit mit den Unfallversicherungsträgern, um Unternehmen zu beraten und zu überwachen

Gefahrgut

  • Beratung der Unternehmen und der Gefahrgutbeauftragten zu den Vorschriften für den Gefahrguttransport
  • Überwachung der Vorschriften der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GBV)
  • Überwachung bei der Übernahme und Anlieferung sowie beim Auspacken und Verpacken der Güter
  • Überwachung beim Be- und Entladen der Beförderungsmittel

 

Abfall

  • Überwachung der Durchsetzung der Abfallgesetzgebung, d.h. Erstellung von Stellungnahmen zum Abfallrecht im Rahmen von Genehmigungs- und Strafverfahren
  • die Beratung von Projektträgern, Gewerbetreibenden und Bürgern in abfallwirtschaftlichen und rechtlichen Fragen
  • Entscheidungen über Genehmigungen für den Transport, die Sammlung, den Handel und die Vermittlung von Abfällen, einschließlich der Überwachung der entsprechenden Unternehmen und Stoffströme
  • Entscheidungen über die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen (Verfüllung/Deponie/Erdbau) einschließlich der Überwachung
  • Entscheidungen über die stoffliche Verwertung von biologischen Abfällen auf landwirtschaftlichen Flächen
  • die Überwachung der Stoffströme in den Bereichen Gewerbe, Bau und Rückbau
  • die Ernennung von Beauftragten für die Abfallwirtschaft
  • Zustimmungserklärungen für die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben
  • aktive Marktüberwachung von Herstellern und Vertreibern von Elektrogeräten, Batterien, Verpackungen, Fahrzeugteilen und Mineralölen
  • die Überwachung von Anlagen und Grundstücken, in denen Abfälle behandelt, recycelt oder gelagert werden
  • Anordnungen zur Gefahrenabwehr oder Maßnahmen im Falle unerlaubter Abfallablagerungen
  • Pflege des Abfallinformationssystems, Standort- und Anlagenkataster
  • Nachsorge von Deponien

 

Sie haben eine Anfrage von Ihrer Aufsichtsbehörde erhalten und wissen nicht, wie Sie damit umgehen sollen? Dann melden Sie sich gerne bei uns, wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit der Behörde!

Sie wollen auch andere Leute schlau machen? Dann gleich teilen!

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