Behörden-Finder für Arbeitssicherheit, Gefahrgut und Abfall

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Behörden-Finder: Welche Aufsichtsbehörde ist für mich zuständig?

Die staatlichen Aufsichtsbehörden haben die Aufgabe, die Einhaltung der Gesetze und der zu diesem Zweck erlassenen Verordnungen und Vorschriften zu überwachen. In den Betrieben werden von den zuständigen Aufsichtsbehörden daher Überprüfungen im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften u.a. in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gefahrgut oder Abfall durchgeführt.

So können z.B. die Dokumentation, die Jahresberichte, die Einhaltung von Prozessen oder die Einhaltung von Prüffristen kontrolliert werden. Jedoch ist die Zuständigkeit und die namentliche Bezeichnung der Behörden in Deutschland alles andere als einheitlich. Der Name der entsprechenden Aufsichtsbehörde ist in den einzelnen Bundesländern überall ein wenig unterschiedlich, z.B. Gewerbeaufsicht, Landesamt für Arbeitsschutz oder Landesgewerbeamt.

Um Ihnen die aufwändige Suche nach der richtigen Behörde für Ihren Unternehmensstandort abzunehmen, haben wir den Behörden-Finder für Arbeitssicherheit, Gefahrgut und Abfall ins Leben gerufen.

Hier die zuständige Aufsichtsbehörde finden

Im Behörden-Finder nennt Ihnen Sarah Kalmbach ganz einfach auf Basis Ihrer Angaben zum Bundesland (und evtl. Regierungsbezirk) die zuständige Aufsichtsbehörde für Ihr Anliegen. Lassen Sie uns starten:

Was ist die Aufgabe der Aufsichtsbehörde und wie arbeite ich am besten mit der Aufsichtsbehörde zusammen?

In der Regel werden die Bereiche Arbeitssicherheit, Gefahrgut und Abfall in der zuständigen Behörde für Umwelt bzw. Arbeitssicherheit betreut. Sollte es in den verschiedenen Bundesländern jedoch spezifische Ansprechpartner für die jeweiligen Themen geben, kann Ihnen die angezeigte Behörde den zuständigen Ansprechpartner nennen. Im Laufe Ihrer Geschäftstätigkeit tauchen sicherlich immer wieder Fragen auf, bei denen Sie selbst nicht sicher sind und die Sie gerne von offizieller Seite bestätigt haben möchten. Darüber hinaus müssen Sie der Aufsichtsbehörde auch bestimmte Unterlagen zukommen lassen. Der zuständigen Aufsichtsbehörde muss beispielsweise der Jahresbericht, den Gefahrgutbeauftragte innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres erstellen müssen, bei Bedarf vorgelegt werden.

Darüber hinaus gibt es aber eine Vielzahl von Aufgaben, für die die Aufsichtsbehörden zuständig sind. Diese sind nach folgenden Bereichen unterteilt:

Arbeitssicherheit

Gefahrgut

Abfall

Sie haben eine Anfrage von Ihrer Aufsichtsbehörde erhalten und wissen nicht, wie Sie damit umgehen sollen? Dann melden Sie sich gerne bei uns, wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit der Behörde!

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Sarah Kalmbach

Sarah Kalmbach

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