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Arbeitsschutzausschuss (ASA)-Sitzung: Gesetz, Teilnehmer und Inhalte

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Arbeitgeber in Unternehmen sind für die Organisation eines funktionierenden Arbeitsschutzes verantwortlich. Ein regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen der als Unternehmensleitung, Mitarbeitern und den unterstützenden Fachkräften für Arbeitssicherheit, ist entscheidend für einen erfolgreichen und nachhaltigen Arbeitsschutz. In diesem Zusammenhang spielt die Arbeitsschutzausschuss (ASA)-Sitzung eine wichtige Rolle. Welche Themen sollten in ASA-Sitzungen besprochen werden und wie läuft eine solche Sitzung ab? Dieser Artikel liefert Ihnen detaillierte Informationen.

Was ist eine ASA-Sitzung?

Hinter der Abkürzung „ASA-Sitzung“ verbirgt sich die Sitzung des Arbeitsschutzausschusses bzw. Arbeitsschutzausschusssitzungen. Aufgabe dieses Ausschusses ist es, Fragen des Arbeitsschutzes zu erörtern und zu Themen rund um die Unfallverhütung zu beraten. Zu diesem Zweck bietet er eine regelmäßige Austauschplattform für die Teilnehmer – Vertreter aus verschiedenen Funktionsbereichen des Unternehmens. Auf diese Weise soll der Arbeitsschutzausschuss für einen reibungslosen Betriebsablauf sorgen.

Bei den ASA-Sitzungen können die ernannten Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses den Arbeitsschutz in ihrem Unternehmen aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten, Prozesse optimieren, Unklarheiten beseitigen und Kompromisse finden.

Ab wann wird eine ASA-Sitzung Pflicht?

Aber eine Größe von mehr als 20 Beschäftigten sind Unternehmen nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz zur Durchführung von ASA-Sitzungen verpflichtet.

Bei der Ermittlung der Anzahl der Mitarbeiter wird die durchschnittliche Anzahl der innerhalb eines Jahres beschäftigten Mitarbeiter berücksichtigt.

Die einzelnen Arbeitnehmer werden wie folgt berücksichtigt:

  • Vollzeitangestellte mit Faktor 1
  • Teilzeitkräfte, die maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten mit Faktor 0,5
  • Teilzeitbeschäftigte, die maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten: Faktor 0,75

Der Grenzwert von 20 Arbeitnehmern gilt, solange keine anderen gesetzlichen Bestimmungen andere Anforderungen festlegen.

Liegt die Betriebsgröße unter der Grenze von mehr als 20 Beschäftigten könen aber trotzdem auf freiwilliger Basis ASA-Sitzungen abgehalten werden. Dies ist besonders in Industrien und bei Tätigkeiten die hohes Gefahrenpotenzial haben empfehlenswert. Beispiele hierfür können das Schweißen oder der Chemieanlagenbau sein.  

Aufgaben der Arbeitsschutzausschuss Sitzung

Zu den typischen Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses gehören:

  • Auswertung des Unfallgeschehens im Unternehmen
  • Auswertung und Aktualisierung und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung
  • Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen zum Thema Arbeitssicherheit
  • Optimierung der Arbeitsschutzprozesse
  • Beratung über Investitionen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und über die Einführung neuer Technologien
  • Berücksichtigung und Umsetzung neuer Forschungsergebnisse auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes

Die Krankheitsquote der Beschäftigten (auch Langzeitkranke) ist hierbei von zentraler Bedeutung. Liegt die Quote bei über 5 Prozent über das Jahr gerechnet, sollte ein genauerer Blick auf die Umstände geworfen werden. Eine erhöhte Krankheitsquote kann auf eine psychische Belastung hindeuten. Diese Punkte müssen im Rahmen der ASA-Sitzung thematisiert werden.

Ein vorab an die Beschäftigten verteilter Fragebogen kann vorab schon die aktuelle Stimmungslage im Betrieb einfangen.

Zusammensetzung und Organisation: Wer darf an der ASA-Sitzung teilnehmen?

Die genaue Arbeitsschutzausschuss Zusammensetzung kann je nach Betriebsgröße und spezifischen Bedürfnissen variieren, jedoch sind in der Regel folgende Mitglieder vertreten:

  • Geschäftsführung oder vertretungsberechtigte Person z.B. Prokurist
  • 2 Mitglieder des Betriebsrats (Falls es nur einen oder gar keinen Betriebsrat gibt, kann diese Position der Mitarbeitervertretung alternativ auch durch jemanden besetzt werden, der den Betrieb sehr gut kennt und innerhalb des Unternehmens gut vernetzt ist)
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII
  • Betriebsarzt oder Person aus dem Arbeitsmedizinischen Dienst
  • Sonstige Beauftragte für spezielle Bereiche des Arbeitsschutzes (z.B. Brandschutzbeauftragte oder Schwerbehindertenvertretung).

Ablauf einer ASA-Sitzung

Eine typische ASA-Sitzung umfasst mehrere Tagesordnungspunkte:

Überprüfung der Protokolle vorheriger ASA-Sitzungen: Zu Beginn wird das Protokoll der letzten Sitzung besprochen und auf den aktuellen Umsetzungsstand beschlossener Maßnahmen der letzten ASA-Sitzung eingegangen.

Berichte und Aktuelles: Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte und andere Mitglieder berichten über aktuelle Themen, Unfälle, Beinahe-Unfälle und festgestellte Mängel im Arbeitsschutz. Die Ergebnisse kürzlich durchgeführter Betriebsbegehungen werden vorgestellt.

Maßnahmen und Umsetzung: Es werden Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes diskutiert und beschlossen.

Schulung und Unterweisung: Die Planung von Schulungs- und Unterweisungsmaßnahmen für Mitarbeiter ist ein weiterer wichtiger Punkt. Darunter fallen auch Evakuierungsübungen und andere Maßnahmen.

Geplante Änderungen im Betrieb: hier werden Themen besprochen, die die Arbeitssicherheit beeinflussen z.B. ein neuer Anbau oder eine Verkleinerung eines Bereichs.

Sonstiges: Hier können weitere Themen angesprochen werden, die für den Arbeitsschutz im Unternehmen relevant sind.

Der Arbeitgeber oder sein Vertreter leitet die Sitzung, und es wird ein Protokoll geführt, das die besprochenen Punkte und die getroffenen Entscheidungen festhält.

Gerade für Betriebe, die gerade die 20 Mitarbeiter Grenze überschritten haben, kann die Vorbereitung und Durchführung einer ASA-Sitzung eine Herausforderung sein.

Unsere Experten können Sie hierbei als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit mit ihrer langjährigen Erfahrung unterstützen.

Wie oft müssen ASA-Sitzungen stattfinden?

Die Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses finden quartalsweise, also 4 Mal pro Jahr statt. Diese Auflage soll sicherstellen, dass die Arbeitnehmer, die mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu tun haben, sich selbst beraten und organisieren können.

Wer lädt zu den ASA-Sitzungen ein?

Zur ASA-Sitzung lädt in der Regel der Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person ein. Dies kann zum Beispiel die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsarzt sein. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Sitzungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 2). Die Einladung zu den ASA-Ausschuss Sitzungen erfolgt schriftlich und muss die Tagesordnung sowie den Termin und den Ort der Sitzung enthalten.

Was ist ein ASA-Protokoll?

Ein ASA-Protokoll dokumentiert die Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA). Es enthält detaillierte Informationen über besprochene Themen, beschlossene Maßnahmen und Verantwortlichkeiten im Bereich Arbeitsschutz. Typische Inhalte sind Unfallschwerpunkte, Sicherheitsmaßnahmen, Schulungen und gesetzliche Vorgaben. Das Protokoll dient der Nachverfolgbarkeit und Transparenz der Entscheidungen und hilft bei der Umsetzung und Kontrolle von Arbeitsschutzmaßnahmen. Es wird von einem Protokollführer erstellt und muss von den Teilnehmern genehmigt werden. Ein gut geführtes ASA-Protokoll trägt zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitssicherheit, zum Schutz der Mitarbeiter und der Prävention von Arbeitsunfällen in Betrieben bei.

Kann die Sitzung auch online stattfinden?

Der Gesetzgeber schreibt dabei nicht vor, dass ein physisches Zusammenkommen der Teilnehmenden nötig ist. Das heißt, die ASA-Sitzung kann auch online durchgeführt werden. Dies ist besonders für Betriebe mit mehreren Standorten interessant.

Kann eine ASA-Sitzung auch stattfinden, ohne dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit dabei ist?

Die Teilnahme der Fachkraft für Arbeitssicherheit an den Ausschusssitzungen ist obligatorisch.
Das Gesetz schreibt nicht vor, wie viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit dem Arbeitsschutzausschuss angehören sollten. Es besteht Spielraum für unternehmensinterne Vereinbarungen. Wenn es im Unternehmen mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit gibt, sind Stellvertreterregelungen möglich.

Kann eine ASA-Sitzung ohne Betriebsarzt stattfinden?

Eine ASA-Sitzung (Arbeitssicherheitsausschuss) kann grundsätzlich nicht ohne Betriebsarzt stattfinden, da dessen Teilnahme gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Betriebsarzt bringt medizinische Expertise ein und berät in Gesundheitsfragen, wodurch er eine entscheidende Rolle für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb spielt. Fehlt der Betriebsarzt, kann die Sitzung nicht rechtskonform durchgeführt werden. In Ausnahmefällen kann ein externer Betriebsarzt hinzugezogen werden, um die Sitzung ordnungsgemäß abzuhalten. Ohne diese ärztliche Expertise würde die ASA-Sitzung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und ihre Effektivität im Arbeitsschutz wäre stark eingeschränkt.

Fazit zur ASA-Sitzung: Wichtiger Teil des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung

Der Arbeitsschutzausschuss ist ein unverzichtbares Instrument zur Förderung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie spielt eine zentrale Rolle in der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit der verschiedenen Mitglieder werden umfassende Strategien zum Schutz der Beschäftigten entwickelt und umgesetzt.

Die Hauptaufgabe des ASA besteht darin, den Arbeitgeber bei der Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen zu beraten und zu unterstützen, um so die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die regelmäßigen ASA-Sitzungen ermöglichen es, Arbeitsschutzthemen zu besprechen, schnell auf Veränderungen zu reagieren und den Arbeitsschutz kontinuierlich zu verbessern.

Quellen:

https://www.gesetze-im-internet.de/asig/__11.html

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__22.html

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