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Arbeitsschutzausschuss (ASA)-Sitzung: Gesetz, Teilnehmer und Inhalte

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Arbeitgeber in Unternehmen sind für die Organisation eines funktionierenden Arbeitsschutzes verantwortlich. Ein regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen der als Unternehmensleitung, Mitarbeitern und den unterstützenden Fachkräften für Arbeitssicherheit, ist entscheidend für einen erfolgreichen und nachhaltigen Arbeitsschutz. In diesem Zusammenhang spielt die Arbeitsschutzausschuss (ASA)-Sitzung eine wichtige Rolle. Welche Themen sollten in ASA-Sitzungen besprochen werden und wie läuft eine solche Sitzung ab? Dieser Artikel liefert Ihnen detaillierte Informationen.

Was ist eine ASA-Sitzung?

Hinter der Abkürzung „ASA-Sitzung“ verbirgt sich die Sitzung des Arbeitsschutzausschusses. Aufgabe dieses Ausschusses ist es, Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung am Standort zu erörtern und zu beraten. Zu diesem Zweck bietet er eine regelmäßige Austauschplattform für die Teilnehmer – Vertreter aus verschiedenen Funktionsbereichen des Unternehmens. Auf diese Weise soll der Arbeitsschutzausschuss für einen reibungslosen Betriebsablauf sorgen.

Bei den ASA-Sitzungen können die ernannten Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses den Arbeitsschutz in ihrem Unternehmen aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten, Prozesse optimieren, Unklarheiten beseitigen und Kompromisse finden.

Ab wann wird eine ASA-Sitzung zur Pflicht?

Aber eine Größe von 20 Beschäftigten sind Unternehmen nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz zur Durchführung einer ASA-Sitzung verpflichtet.

Bei der Ermittlung der Anzahl der Mitarbeiter wird die durchschnittliche Anzahl der innerhalb eines Jahres beschäftigten Mitarbeiter berücksichtigt.

Die einzelnen Arbeitnehmer werden wie folgt berücksichtigt:

  • Vollzeitangestellte mit Faktor 1
  • Teilzeitkräfte, die maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten mit Faktor 0,5
  • Teilzeitbeschäftigte, die maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten: Faktor 0,75

Der Grenzwert von 20 Arbeitnehmern gilt, solange keine anderen gesetzlichen Bestimmungen andere Anforderungen festlegen.

Liegt die Betriebsgröße unter der Grenze kann aber trotzdem auf freiwilliger Basis eine ASA-Sitzung abgehalten werden. Dies ist besonders in Industrien und bei Tätigkeiten die hohes Gefahrenpotenzial haben empfehlenswert. Beispiele hierfür können das Schweißen oder der Chemieanlagenbau sein.  

Aufgaben der Arbeitsschutzausschuss Sitzung

Zu den typischen Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses gehören:

  • Auswertung des Unfallgeschehens im Unternehmen
  • Auswertung und Aktualisierung und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung
  • Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen zum Thema Arbeitssicherheit
  • Optimierung der Arbeitsschutzprozesse
  • Beratung über Investitionen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und über die Einführung neuer Technologien
  • Berücksichtigung und Umsetzung neuer Forschungsergebnisse auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes

Die Krankheitsquote der Beschäftigten (auch Langzeitkranke) ist hierbei von zentraler Bedeutung. Liegt die Quote bei über 5 Prozent über das Jahr gerechnet, sollte ein genauerer Blick auf die Umstände geworfen werden. Eine erhöhte Krankheitsquote kann auf eine psychische Belastung hindeuten. Diese Punkte müssen im Rahmen der ASA-Sitzung thematisiert werden.

Ein vorab an die Beschäftigten verteilter Fragebogen kann vorab schon die aktuelle Stimmungslage im Betrieb einfangen.

Zusammensetzung und Organisation der ASA-Sitzung

Die genaue Zusammensetzung des ASA kann je nach Betriebsgröße und spezifischen Bedürfnissen variieren, jedoch sind in der Regel folgende Mitglieder vertreten:

  • Geschäftsführung oder vertretungsberechtigte Person z.B. Prokurist
  • 2 Mitglieder des Betriebsrats (Falls es nur einen oder gar keinen Betriebsrat gibt, kann diese Position der Mitarbeitervertretung alternativ auch durch jemanden besetzt werden, der den Betrieb sehr gut kennt und innerhalb des Unternehmens gut vernetzt ist)
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII
  • Betriebsarzt oder Person aus dem Arbeitsmedizinischen Dienst
  • Sonstige Beauftragte für spezielle Bereiche des Arbeitsschutzes (z.B. Brandschutzbeauftragte oder Schwerbehindertenvertretung).

Ablauf einer ASA-Sitzung

Eine typische ASA-Sitzung umfasst mehrere Tagesordnungspunkte:

Überprüfung der Protokolle vorheriger ASA-Sitzungen: Zu Beginn wird das Protokoll der letzten Sitzung besprochen und auf den aktuellen Umsetzungsstand beschlossener Maßnahmen der letzten ASA-Sitzung eingegangen.

Berichte und Aktuelles: Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte und andere Mitglieder berichten über aktuelle Themen, Unfälle, Beinahe-Unfälle und festgestellte Mängel im Arbeitsschutz. Die Ergebnisse kürzlich durchgeführter Betriebsbegehungen werden vorgestellt.

Maßnahmen und Umsetzung: Es werden Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes diskutiert und beschlossen.

Schulung und Unterweisung: Die Planung von Schulungs- und Unterweisungsmaßnahmen für Mitarbeiter ist ein weiterer wichtiger Punkt. Darunter fallen auch Evakuierungsübungen und andere Maßnahmen.

Geplante Änderungen im Betrieb: hier werden Themen besprochen, die die Arbeitssicherheit beeinflussen z.B. ein neuer Anbau oder eine Verkleinerung eines Bereichs.

Sonstiges: Hier können weitere Themen angesprochen werden, die für den Arbeitsschutz im Unternehmen relevant sind.

Der Arbeitgeber oder sein Vertreter leitet die Sitzung, und es wird ein Protokoll geführt, das die besprochenen Punkte und die getroffenen Entscheidungen festhält.

Gerade für Betriebe, die gerade die 20 Mitarbeiter Grenze überschritten haben, kann die Vorbereitung und Durchführung einer ASA-Sitzung eine Herausforderung sein. Unsere Experten können Sie hierbei als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit mit ihrer langjährigen Erfahrung unterstützen.

Wie oft müssen ASA-Sitzungen stattfinden?

Die Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses finden quartalsweise, also 4 Mal pro Jahr statt. Diese Auflage soll sicherstellen, dass die Arbeitnehmer, die mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu tun haben, sich selbst beraten und organisieren können.

Kann die Sitzung auch online stattfinden?

Der Gesetzgeber schreibt dabei nicht vor, dass ein physisches Zusammenkommen der Teilnehmenden nötig ist. Das heißt, die ASA-Sitzung kann auch online durchgeführt werden. Dies ist besonders für Betriebe mit mehreren Standorten interessant.

Fazit

Der Arbeitsschutzausschuss ist ein unverzichtbares Instrument zur Förderung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie spielt eine zentrale Rolle in der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit der verschiedenen Mitglieder werden umfassende Strategien zum Schutz der Beschäftigten entwickelt und umgesetzt.

Die Hauptaufgabe des ASA besteht darin, den Arbeitgeber bei der Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen zu beraten und zu unterstützen, um so die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die regelmäßigen ASA-Sitzungen ermöglichen es, schnell auf Veränderungen zu reagieren und den Arbeitsschutz kontinuierlich zu verbessern.

Quellen:

https://www.gesetze-im-internet.de/asig/__11.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__22.html

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