Die International Air Transport Association (IATA) veröffentlicht jährlich ein Gefahrguthandbuch, das als Industriestandard angesehen wird.
Beschäftigte müssen vor der Übernahme betrieblicher Pflichten in Zusammenhang mit Gefahrgut unterwiesen werden, sonst gilt ein generelles Beförderungsverbot für Gefahrgut. Wer Lithium- Metallbatterien als Zelle bis 1g Lithium bzw. als Batterie bis 2g Lithium oder Lithium- Ionen-Zellen bis 20Wh bzw. Batterien bis 100Wh eingebaut in Geräten versendet oder verpackt, kann die vereinfachten Vorschriften für den Versand von Lithium-Batterien im Luftverkehr nutzen und seine Mitarbeiter nach IATA DGR 1.6 unterweisen und dadurch auf die aufwändigere Schulungen nach 1.5 verzichten.
Ein Nachweis in Form einer Teilnahmebescheinigung ist von Seiten der Behörden vorgeschrieben. Die IATA-Gefahrgutschulung muss bei sich ändernden Vorschriften spätestens alle 2 Jahre aufgefrischt werden.
Die IATA Kurse und Unterweisungen helfen Ihnen, mit den neuesten Branchenvorschriften und -verfahren auf dem Laufenden zu bleiben und sicherzustellen, dass Ihre Gefahrguttransporte den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Einige Güter können die Sicherheit eines Flugzeugs oder der Personen an Bord gefährden, sodass der Lufttransport dieser gefährlichen Stoffe gänzlich untersagt oder eingeschränkt werden kann. Die IATA-DGR enthält daher strenge gefahrgutrechtliche Anforderungen, welche auch bei der Beförderung von Lithium-Batterien oder Geräten, die diese enthalten, eingehalten werden müssen. Ziel war es wirksame und effiziente Vorschriften zu entwickeln, die den sicheren Transport von Gefahrgütern im Luftverkehr gewährleisten. Unser Kurs konzentriert sich dabei auf Best Practices, um Sie bei der Herausforderung zu unterstützen, sich an das immer komplexer werdende Luftverkehrsumfeld anzupassen.