Benötige ich einen Gefahrgutbeauftragten oder bin ich von der Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten befreit?
Die Frage, wer einen Gefahrgutbeauftragten benötigt, ist für viele Unternehmerinnen und Unternehmer nicht ganz klar. Das ist auch kein Wunder, den von der Pflicht die gemäß GbV §3 (1) gilt:
„Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss es mindestens einen Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragter) schriftlich bestellen.“
Davon gibt es einige Ausnahmen. Ob eine dieser Ausnahmen auch für Ihr Unternehmen gilt, können Sie hier herausfinden. Wir wollen Ihnen das Leben ein Stück weit einfacher machen und haben dafür einige Fragen vorbereitet.
Wenn Sie die nachfolgenden Fragen bearbeitet haben, erhalten Sie IN JEDEM FALL eine Antwort auf die Frage „brauche ich einen Gefahrgutbeauftragten?“ oder reicht z.B. eine Unterweisung nach Gefahrgutrecht schon aus? Die Beantwortung dauert etwa 2-5 Minuten. Danach wissen Sie was für Ihr individuelles Unternehmen gilt:
Sie haben noch weitere Fragen? Kein Problem rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns!
Sie wollen noch mehr wissen? Dann lesen Sie zum Thema „Wer benötigt einen Gefahrgutbeauftragten“ und der „1000 Punkte Regel“ in unserem Blog weiter.
Als externer Gefahrgutbeauftragter sind wir bundesweit für Sie im Einsatz.