Sie sind ein Unternehmen, das nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einen Abfallbeauftragten benötigt?
Wir unterstützen Sie als externe Abfallbeauftragte z.B. bei der Stoffstromanalyse, der Entwicklung von Konzepten zur Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren, sowie bei der Erstellung der Abfallbilanz und des Jahresberichtes.
Wir beraten die Unternehmensleitung und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung bedeutsam sind. Außerdem übernehmen wir die Überwachung und Kontrolle der betrieblichen Abfallwirtschaft. Dabei überwachen wir die Wege der Abfälle von ihrer Entstehung oder Anlieferung bis zu ihrer Verwertung oder Beseitigung. Hierbei achten wir darauf, dass Sie die für Abfälle geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen einhalten. Wir übernehmen die Aufgaben gemäß Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV):
Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Abfallbeauftragter. Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne kostenfrei, um mit Ihnen zusammen Ihren speziellen Bedarf im Bereich Abfall zu ermitteln.
Wir stellen sicher, dass Sie alle Verantwortlichkeiten rund um die Abfallbewirtschaftung kennen und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Als externer Abfallbeauftragter unterweisen wir Ihre Mitarbeiter. So stellen wir sicher, dass alle Beteiligten die Abfallprozesse regelkonform umsetzen.
Über alle Tätigkeiten führen wir Protokolle. Diese senden wir Ihnen nach der Begehung zu. Als Ihr Abfallbeauftragter sind wir ebenfalls für die Erstellung des Jahresberichtes verantwortlich.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
Das Team von ProSafeCon verfügt über die notwendige Fachkunde sowie über weitreichende Erfahrungen im Umgang mit Abfällen. Wir sind ein praxisorientiertes Team, das auf Basis der täglichen Erfahrungen bei unseren Kunden die Zusammenhänge zwischen Gefahrgut, Gefahrstoffen und Arbeitssicherheit beachtet.
Wir bilden uns stetig weiter und garantieren so eine professionelle und kompetente Beratung in allen Bereichen der Abfallwirtschaft.
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
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In § 2 der Abfallbeauftragtenverordnung ist festgelegt, welche Unternehmen verpflichtet sind, Abfallbeauftragte zu bestellen:
Betreiber von genehmigungspflichtigen Anlagen, Besitzer im Sinne des § 27 KrWG, d.h. Hersteller und Vertreiber, die Abfälle zurücknehmen und Betreiber von Rücknahmesystemen.
Es kann Abfallbeauftragter werden, der die folgenden Qualifikationen mitbringt:
- § 8 der Abfallbeauftragten-Verordnung schreibt Zuverlässigkeit vor.
- Der Abfallbeauftragte muss darüber hinaus eine fachliche Qualifikation vorweisen, die in § 9 der Abfallbeauftragten-Verordnung erläutert wird.
- Studium oder Tätigkeit müssen im Zusammenhang mit einen der Bereiche aus dem KrWG (Kreislaufwirtschaftssystem) stehen.
- Eine weitere Möglichkeit ist die Teilnahme an einem zugelassenen Kurs. Regelmäßige Weiterbildungen sind obligatorisch.
Da das Thema Abfall nicht für sich alleine steht, ist der Abfallbeauftragte zudem oft auch Ansprechpartner für andere Themen, wie z.B. Gefahrgut, Gefahrstoff bzw. Arbeitssicherheit. Auch hier sollten Sie sicher im Thema sein. Zudem sollen Sie in der Lage sein, die Aufgaben gem. der gesetzlichen Vorschriften sicher auszuführen und z.B. auch Stoffströme darzustellen und zu überwachen.
Hierbei hilft externes Wissen und Erfahrung, sodass Ihnen schnell und umfassend geholfen wird – und das bei geringen Kosten.
- Für Entsorgungsfachbetriebe ist die Notwendigkeit zur Bestellung einer verantwortlichen Person gegeben.
- Zudem sind bei Schadstoff-Sammelstellen speziell beauftragte Personen notwendig, die im Rahmen der TRGS 520 ausgebildet wurden.
- Dabei muss jede Sammelstelle mit mindestens 2 Personen besetzt sein.
- Beide Aufgaben sind nicht mit dem Abfallbeauftragten zu verwechseln.
Grundlage für die Bestellung und deren Aufgaben sind u.a. das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Abfallbeauftragten-Verordnung (AbfBeauftrV).
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