Vor Ort bei Ihnen
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Die Behörde verlangt ein Gefahrstoffkataster nach Wasserhaushaltsgesetz?
Sie brauchen ein Kataster im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsschutz? Sie versenden Gefahrgut?
Dann benötigen Sie ein professionelles Gefahrstoffkataster! Wir sind Ihr Ansprechpartner für die unkomplizierte und schnelle Erstellung.
Wer benötigt ein Gefahrstoffkataster? Grundsätzlich jeder, der mit Gefahrstoffen Umgang hat oder Gefahrstoffe lagert (§6 GefStoffV). In diesem sind u.a. Angaben zur Stoffbezeichnung, der Einstufung zur Gefährlichkeit, Lagermengen und Einsatzbereiche/Lagerbereiche vorhanden. Das Gefahrstoffverzeichnis bildet die Grundlage für alle relevanten Schutzmaßnahmen z.B. aus dem Bereich Arbeitssicherheit und wird auch für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung benötigt.
Teil des Gefahrstoffverzeichnisses sind Analysen nach Lagerklassen, der Zusammenlagerungsverbote, der Wassergefährdung sowie der H-Sätze und P-Sätze. Außerdem befinden sich im Gefahrstoffverzeichnis diese Informationen nach ADR:
Idealerweise stellen Sie uns die Sicherheitsdatenblätter aller Ihrer Artikel nach deutschem Format als ungeschütztes pdf-Dokument zur Verfügung. Falls Ihnen die Informationen nicht in dieser Form vorliegen, lassen Sie uns reden.
Wir erstellen Ihnen ein professionelles Kataster als Übersicht über alle relevanten Informationen. Sie erhalten diese Daten in Form einer strukturierten Excel-Liste, die Sie unkompliziert in anderen Systemen z.B. SAP weiterverarbeiten können.
Nach Erstellung des Katasters analysieren wir die Daten nach den gültigen Verordnungen und Richtlinien, die bei der Lagerung und beim Transport von Gefahrstoffen und Gefahrgütern zu berücksichtigen sind (z.B.: AwSV, LöRüRl, TRGS, ADR).
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Markus Höhfeld unterstützt seit vielen Jahren Unternehmen umfassend bei der Erstellung ihres Gefahrstoffkatasters. Mit seinem Fachwissen und seiner Expertise stellt er sicher, dass alle relevanten Aspekte zu sämtlichen Gefahrstoffen berücksichtigt werden, um die Sicherheit der Mitarbeiter, der Umwelt und der Öffentlichkeit zu gewährleisten.
AUSGEZEICHNET
Basierend auf 49 Bewertungen
Gepostet auf GoogleOlaf SteinTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wir arbeiten nun schon mehrere Jahre mit Prosafecon zusammen und haben von der Beratung bis zu den Begehungen nur gute Erfahrungen gemacht. Mitarbeiter nett und pünktlich. Wenn Termine anstehen wird sich von Prosafecon im Vorfeld gekümmert.Gepostet auf GooglePascal TißlerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wir sind mit Proconsafe absolut zufrieden! Ein großes Lob an unseren Gefahrgutbeauftragten Sönke – er macht einen tollen Job, ist super flexibel und immer hilfsbereit, wenn wir ihn brauchen. Besonders gut finde ich auch, dass Christian proaktiv und sehr offen unser ehrliches Feedback eingeholt hat. Toller Service und ein klasse Team, absolut empfehlenswert!Gepostet auf GoogleKartbahn StuttgartTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
An das Team von ProSafeCon und vor allem an Christian und Christoph: Herzlichen Dank für die schnelle Terminvereinbarung und die tolle Brandschutzhelfer-Schulung. Viele Grüße vom gesamten Kart Team StuttgartGepostet auf Googlealex EcTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wir hatten eine Brandschutz Helferschulung vor Ort durch Herrn Sascha Otto. War super gestaltet! Kann den Herrn nur weiterempfehlen! Viele Grüße von der Luchs AGGepostet auf GoogleSercan KarabulutTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich habe über mehrere Jahre mit prosafecon zusammengearbeitet und war mit der Beratung und Unterstützung rund um Gefahrstofflagerung und sicheren Transport äußerst zufrieden. Besonders hervorheben möchte ich die kompetente und praxisnahe Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung der Lagerstrategie. Dank der professionellen Zusammenarbeit konnte wir über die gesamte Zeit hinweg einen sicheren Betrieb ohne Sicherheitsvorfälle oder relevante Beanstandungen gewährleisten. Eine klare Empfehlung für Unternehmen, die Wert auf Sicherheit, Fachwissen und zuverlässige Beratung legen.Gepostet auf GoogleDavid SchmiemannTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr gut Beratung in Sachen Gefahrgutjahresbericht durch Herrn Benjamin Scheu.Gepostet auf GoogleLale StahnkeTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Die Inhouse Brandschutzausbildung mit Jonny war super. Sehr gutes Fachwissen und gut erklärt. Das gesamte Team war sehr zufrieden und freuen uns bei der nächsten Schulung Jonny wieder hier im Hause begrüßen zu dürfen. Unter anderem auch ein Lob an den Kundenservice Benjamin Scheu der sich immer schnell zurück gemeldet hat.Gepostet auf GoogleBernd SchmitzTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Vielen Dank an Sönke Raloff für die ADR-Schulung hier bei der Gölz GmbH. Die Schulung war speziell auf unsere Bedürfnisse im Umgang mit Gefahrgut von Batteriespeichern, vom Wareneingang über Lagerung bis zum Versand, zugeschnitten.
oder
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Ja, § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) legt dem Arbeitgeber auf, ein Kataster, bzw. Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen.
Das ADR schreibt ein Gefahrgutkataster nicht zwingend vor. Es ist jedoch in der täglichen Praxis sehr hilfreich, wenn alle gefahrgutrelevanten Informationen der Stoffe auf einem Blick vorliegen.
Unsere Analyse stützt sich auf die AwSV und die Muster-Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie. Wir sagen Ihnen in welcher AwSV-Stufe Sie eingestuft werden und wie hoch das Rückhaltevolumen dann sein muss.
Bei einer größeren Anzahl von Gefahrstoffen verliert man schnell den Überblick. Es ist dann schwer herauszufinden, welche Gefahrstoffe Sie zusammen und welche Sie nicht zusammen lagern dürfen. Bei unserem Gefahrstoffkataster finden Sie die für Sie relevanten Informationen.
Im Grunde genommen ja. Jedoch sind einige Informationen, die § 6 der Gefahrstoffverordnung vorschreibt (wie z.B. Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können) dann unter Umständen nicht enthalten.
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gibt Regeln und Schutzmaßnahmen für Beschäftige im Umgang mit Gefahrstoffen und Gefahrgütern vor. Diese Gefahrstoffe besitzen chemische und physikalische Eigenschaften, die als gefährlich gelten, wie z. B.: hochentzündlich, giftig und ätzend. Weiteres können Sie in der offiziellen Verordnung vom Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Erfahrung bringen.
Grundsätzlich jeder, der mit Gefahrstoffen Umgang hat oder diese lagert (§6 GefStoffV). In diesem sind u.a. Angaben zur Stoffbezeichnung, der Einstufung zur Gefährlichkeit, Lagermengen und Einsatzbereiche/Lagerbereiche vorhanden. Es bildet die Grundlage für alle relevanten Schutzmaßnahmen z.B. aus dem Bereich Arbeitssicherheit und wird auch für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung benötigt.
Bei einer größeren Anzahl von Gefahrstoffen verliert man schnell den Überblick. Es ist dann schwer herauszufinden, welche Gefahrstoffe Sie zusammen und welche Sie nicht zusammen lagern dürfen. Bei unserem Gefahrstoffkataster finden Sie die für Sie relevanten Informationen.
Für die in das Gefahrstoffverzeichnis aufzunehmenden Gefahrstoffe ist keine Mengenschwelle definiert, vielmehr steht das Gefährdungspotential im Vordergrund: Der § 6 "Information und Risikobewertung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sieht diesbezüglich eine Ausnahme für das Gefahrstoffverzeichnis vor, wenn nur Tätigkeiten mit geringem Risiko nach § 13 durchgeführt werden. Das bedeutet, dass nicht alle gefährlichen Stoffe in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden müssen und dass dies letztlich von der Höhe der Exposition abhängt.
Zu den Gefahrstoffen gehören nicht nur Chemikalien, sondern auch Holzstaub, Benzin, Dieselmotoremissionen, Schweißdämpfe, Ozon, Narkosegase usw.