Die International Air Transport Association (IATA) veröffentlicht jährlich ein Gefahrguthandbuch, das als Industriestandard angesehen wird.
Beschäftigte müssen vor der Übernahme betrieblicher Pflichten in Zusammenhang mit Gefahrgut unterwiesen werden. Wer Lithium- Metallbatterien als Zelle bis 1g Lithium bzw. als Batterie bis 2g Lithium oder Lithium- Ionen-Zellen bis 20Wh bzw. Batterien bis 100Wh eingebaut in Geräten versendet oder verpackt, kann die vereinfachten Vorschriften für den Versand von Lithium-Batterien im Luftverkehr nutzen und seine Mitarbeiter nach IATA DGR 1.6 unterweisen und dadurch auf die aufwändigere Schulungen nach 1.5 verzichten.
Ein Nachweis in Form einer Teilnahmebescheinigung ist von Seiten der Behörden, respektive des Luftfahrt Bundesamtes (LBA) vorgeschrieben. Die IATA-Gefahrgutschulung muss bei sich ändernden Gefahrgutvorschriften spätestens alle 2 Jahre aufgefrischt werden.
Die IATA Gefahrgutschulungen und Unterweisungen helfen Ihnen, mit den neuesten Branchen- und Gefahrgutvorschriften auf dem Laufenden zu bleiben und sicherzustellen, dass Ihre Gefahrguttransporte den rechtlichen Anforderungen entsprechen.