Substitutionsprüfung für Gefahrstoffe nach TRGS 600

Substitutionsprüfung | ProSafeCon

Inhalte der Substitutionsprüfung

Eine Substitutionsprüfung umfasst mehrere Schritte. Zunächst werden die zu ersetzenden Gefahrstoffe identifiziert. Anschließend erfolgt eine Bewertung der Gefahren, die mit den aktuellen Gefahrstoffen verbunden sind. Es wird nach Alternativen recherchiert und diese hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Kosten und Umweltauswirkungen bewertet. Eine Durchführbarkeitsanalyse der ausgewählten Alternative erfolgt, um ihre Umsetzbarkeit zu prüfen. Schließlich werden die Maßnahmen überwacht und ihre Wirksamkeit bewertet. Die Analyse der Stoffe erfolgt gemäß dem Spaltenmodell (TRGS 600). Im Rahmen der Substitutionsprüfung wird also ein sorgfältiger Prozess durchlaufen, um gefährliche Stoffe durch sicherere Alternativen zu ersetzen.

Ziel ist es formal vergleichbare Ergebnisse zu haben, die dann nach dem Spaltenmodell dargestellt werden. Dabei werden die folgenden Gefahren untersucht: 

Akute Gesundheitsgefahren
Chronische Gesundheitsgefahren
Umweltgefahren
Brand- und Explosionsgefahren
Gefahren durch Freisetzung

Wie gehen wir vor?

Sicherheitsdatenblätter

Sie stellen uns die Sicherheitsdatenblätter aller zu untersuchenden Gefahrstoffe als PDF-Dokument zur Verfügung. Falls Ihnen die Informationen nicht in dieser Form vorliegen, sprechen Sie uns an.

Substitutionsprüfung | ProSafeCon

Durchführung der Analyse

Wir analysieren für die Gefahrstoffe gemäß dem Spaltenmodell nach TRGS 600 und liefern Ihnen den formalen Vergleich von welchem Gefahrstoff weniger Gefahr ausgehen würde.

Substitutionsprüfung | ProSafeCon

Zusendung des Spaltenmodells

Nach Fertigstellung übersenden wir Ihnen das Ergebnis der Prüfung auf Substitution nach TRGS 600 als pdf- oder Excel-Datei zur Dokumentation für Ihre Unterlagen.

Substitutionsprüfung | ProSafeCon

Unsere Vorteile

Substitutionsprüfung | ProSafeCon

Transparente Paketpreise

Substitutionsprüfung | ProSafeCon

Digitale Plattform (PSC)

Substitutionsprüfung | ProSafeCon

Deutschlandweite Betreuung

Substitutionsprüfung | ProSafeCon

Erfahrenes Spezialisten-Team

Substitutionsprüfung | ProSafeCon

Umfassendes Leistungsportfolio

Alle Informationen ein Ort - das PSC

Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.

In ganz Deutschland unterwegs

Vor Ort bei Ihnen

Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:

In Ihr Unternehmen.

Substitutionsprüfung | ProSafeCon

Unterwegs in ganz Deutschland

Wir betreuen Kunden u.a. in den Regionen Bremen, Stuttgart, München, Mannheim, Leipzig, Köln, Hamburg, Frankfurt, Dortmund, Düsseldorf, Berlin.

Substitutionsprüfung | ProSafeCon

Wir übernehmen Ihre Substitutionsprüfung nach Gefahrstoffverordnung

Markus Höhfeld
Paul Röhling
Substitutionsprüfung | ProSafeCon

Wir übernehmen die Substitutionsprüfung

Die Substitutionsprüfung ist Teil der Risikobewertung und darf nur von sachkundigen Personen (GefStoffV) durchgeführt werden. Unsere Spezialisten können Sie ganzheitlich bei der Risikobewertung und Substitutionsprüfung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben unterstützen.

Das sagen unsere Kunden

Substitutionsprüfung | ProSafeCon
Marc Schlutz
Geschäftsführer SETOLITE Lichttechnik GmbH
Unsere Mitarbeiter waren begeistert: Die Schulungen von ProSafeCon sind sehr praxisorientiert, so dass das Gelernte direkt angewendet werden kann.
Substitutionsprüfung | ProSafeCon
Nicole Jung-Dellori
DellCon – mobility solutions
Vom ersten Tag an erfolgt durch die Mitarbeiter von ProSafeCon eine qualitativ hochwertige Betreuung. Wir sind vom Kundenservice begeistert und würden uns immer wieder für ProSafeCon entscheiden.
Substitutionsprüfung | ProSafeCon
Sercan Karabulu
Betriebsleiter byrd technologies GmbH
Die Schulung von ProSafeCon hat uns sofort geholfen intern Prozesse aufzustellen um entsprechend sicher und fürsorglich mit Gefahrgut umzugehen. Außerdem steht das Team uns immer für Rückfragen zur Verfügung und ist äußerst kompetent!
Substitutionsprüfung | ProSafeCon
Stefanie Schmidt
Assistentin der Geschäftsführung Labor Staber
Mit ProSafeCon haben wir einen zuverlässigen und kompetenten Partner, der uns an vielen Standorten unterstützt und entlastet.
Substitutionsprüfung | ProSafeCon
Andrew Vögele
Lagerleiter Bikebox GmbH
ProSafeCon unterstützt uns unkompliziert und äußerst kompetent bei all unseren Fragen zum Thema Lithium Batterien in E-Bikes.
Substitutionsprüfung | ProSafeCon
Christos Naskos
Leitung Forschung & Entwicklung (R&D) Fr. Ant. Niedermayr GmbH & Co. KG
Die Zusammenarbeit mit der Firma ProSafeCon läuft reibungslos. Können wir nur empfehlen.
Substitutionsprüfung | ProSafeCon
Tobias Pisall
Geschäftsführer TRANS AURIGA GmbH
Mit ProSafeCon haben wir einen Partner gefunden, der die Gefahrgutvorgaben verständlich kommuniziert. Die Zusammenarbeit funktioniert sehr gut – sowohl offline als auch online!

Preise für die Substitutionsprüfung

Prüfung
€27,50 / SDB
  • Grundgebühr € 55,–
  • Analyse der Sicherheitsdatenblätter (SDB)
  • Durchführung der Prüfung
  • Versendung der Prüfergebnisse als pdf oder Excel

Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.

Substitutionsprüfung | ProSafeCon

Sie möchten ein Angebot? Sie haben Fragen?

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir melden uns bei Ihnen!

*“ zeigt erforderliche Felder an

Untitled*

FAQ
Substitutionsprüfung

1

Was ist eine Substitutionsprüfung?

Die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (GefStoffV) verlangt unter anderem, dass im Rahmen der Informationsermittlung und Risikobewertung (§6) Möglichkeiten der Substitution, d.h. der Ersetzung des bestehenden Verfahrens, geprüft werden.

Bei der Substitutionsprüfung sollten verschiedene Alternativen berücksichtigt werden, die das Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vermeiden oder minimieren. Die Alternativen, die zum Vergleich herangezogen werden können, sind vielfältig und weitreichend. So könnte beispielsweise durch einen Ersatzstoff ein geringeres Gesamtrisiko entstehen oder die Handhabung könnte durch technische Schutzmaßnahmen sicherer gemacht werden.

2

Was ist, wenn es noch keine Empfehlungen für den Stoff bei der Ersatzstoffprüfung gibt?

Wenn es noch keine Empfehlungen für den Stoff gibt, hilft das “Spaltenmodell” des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) bei der Ersatzstoffprüfung. Die dafür erforderlichen Informationen können dem Sicherheitsdatenblatt entnommen werden.

3

Ist eine Substitutionsprüfung für Gefahrstoffe verpflichtend?

Ja, die Substitutionsprüfung ist verpflichtend. Nur wenn eine geringe Gefährdung vorliegt, kann auf diese verzichtet werden. Nach § 7 Abs. 3 GefStoffV muss der Arbeitgeber auf der Grundlage des Ergebnisses der Substitutionsprüfung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 der Substitution den Vorrang einräumen. Er muss gefährliche Stoffe oder Verfahren durch Stoffe, Gemische, Produkte oder Verfahren ersetzen, die unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen nicht oder weniger gefährlich für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten sind.

4

Wer darf die Substitutionsprüfung durchführen?

Die Substitutionsprüfung darf nur von sachkundigen Personen (GefStoffV) durchgeführt werden. Eine sachkundige Person ist, wer aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über Gefahrstoffe hat, mit dem Gefahrstoffrecht und den Tätigkeiten im Betrieb vertraut ist und sich regelmäßig zu diesem Thema fortbildet.

5

Was ist in den Technische Regeln für Gefahrstoffe Substitution (TRGS 600) festgelegt?

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) herausgegeben und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht.

Diese TRGS konkretisieren in ihrem Anwendungsbereich die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Wenn die Technischen Regeln eingehalten werden, kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er mindestens den gleichen Sicherheits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

6

Was hat sich in der Neufassung der TRGS 600 “Substitution” geändert?

- Anpassung an den aktuellen Stand des Regelwerks, insbesondere der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 400 “Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen”.

- Änderungen in Bezug auf die Einstufung nach der CLP-Verordnung bei der Bestimmung der Dringlichkeit der Substitution

- Abgrenzung zur REACH-Verordnung, z.B. in Bezug auf die REACH-Zulassung und die Substitution

- Umstellung des Spaltenmodells auf die CLP-Verordnung

- Streichung des bisherigen Wirkungsfaktormodells

7

Substitutionsprüfung durchführen lassen?

Gefahrstoff eingesetzt werden kann und so das Risiko für Mensch und Umwelt bereits an der Quelle der Gefährdung minimiert. Die Gefahrstoffverordnung schreibt vor, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vor Verwendung eines Gefahrstoffes geprüft werden muss, ob ein Ersatzstoff oder ein alternatives Arbeitsverfahren mit geringem Gesundheitsrisiko eingesetzt werden kann (Ersatzstoffprüfung oder Substitutionsprüfung).

Oftmals herrscht die Auffassung, dass die Substitutionsprüfung einen enormen Zeitaufwand bedeutet, weil die unterschiedlichsten Gefahrenarten miteinander verglichen werden müssen.

Dabei wird nicht bedacht, welche Vorteile die Substitution von Gefahrstoffen auch wirtschaftlich bringen kann. Die Erleichterung oder der Wegfall von Schutzmaßnahmen kann dem Unternehmen Geld sparen, zum Beispiel durch:

- Geringerer Lagerbedarf

- Wegfall von wiederkehrenden Inspektionskosten

- Keine oder geringere Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung

Dies ist nur ein kleiner Auszug von Möglichkeiten, wie durch Substitutionsprüfungen und deren Durchführung Kosten eingespart werden können.