Eine gute Brandschutzhelfer Ausbildung ist enorm wichtig für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen. Ein Brand stellt eine ernste Gefahr und Bedrohung für jedes Unternehmen dar. Die Verantwortung für Ihre Mitarbeiter, aber auch die Sicherheit Ihres Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine entsprechende Aufmerksamkeit, die in einem Brandschutzhelfer Lehrgang vermittelt werden.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§10 ArbSchG – Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen) und den Vorschriften der DGUV gibt es eine Brandschutzhelfer Pflicht. Demnach ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeiter in angemessenen Abständen im richtigen Verhalten im Brandfall zu schulen.
Unser Brandschutzhelfer Lehrgang erfolgt gemäß den Vorgaben des ASR A2.2 und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Eine Auffrischung der Brandschutzhelfer Schulung sollte alle 3-5 Jahre erfolgen.
Unsere erfahrenen Fachdozenten sind seit Jahren im abwehrenden Brandschutz tätig und vermitteln ihr umfangreiches Fachwissen auf spannende und lebendige Weise mit vielen praxisnahen Beispielen.
Der Vorteil für Sie, wenn wir zu Ihnen kommen ist, dass Ihren Mitarbeitern keine Reisezeiten entstehen.
Ablauf der Unterweisung:
Termin und Startzeit wird der zuständige Brandschutzbeauftragte individuell mit Ihnen abstimmen.
Dauer:
5 – 6 Stunden
Buchen Sie die Brandschutzhelfer Ausbildung für bis zu 10 Teilnehmer. Kontaktieren Sie uns. Wir werden zusammen mit Ihnen Ihren spezifischen Unterweisungsbedarf, sowie einen individuellen Termin abstimmen.
Wir führen die Schulung bei Ihnen vor Ort durch. Diese wird durch einen unserer Brandschutzbeauftragten durchgeführt. Er wird mit Ihnen im Vorhinein Ihren spezifischen Bedarf klären.
Es muss keine Prüfung abgelegt werden. Lediglich eine praktische Feuerlöschübung ist Teil des Seminars. Jeder Teilnehmer erhält eine persönliche Teilnahmebescheinigung.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
Unsere Dozenten Paul Röhling und Michael Kreutzer, sind Brandschutzbeauftragte und Feuerwehrmänner. Sie verfügen über jahrelange Erfahrung auf den Gebieten. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit zu jedem Zeitpunkt individuelle Fragen zu stellen.
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Die Aufgaben von einem Brandschutzhelfer bestehen darin, den Brandschutzbeauftragten zu unterstützen (Brandlasten vermeiden, Fluchtwege freihalten), dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter das Gebäude im Brandfall selbstständig verlassen können und Entstehungsbrände zu löschen, ohne sich selbst zu gefährden.
Der Gesetzgeber überlässt es den Unternehmen, ob sie Brandschutzhelfer extern oder intern im Unternehmen selbst ausbilden, denn geprüfte Brandschutzbeauftragte sind nach § 10 ArbSchG befähigt, ihre Brandschutzhelfer selbst auszubilden, wie es auch in der DGUV Information 205-023 heißt. Als externer Anbieter für den Brandschutzhelfer Lehrgang können wir jedoch auf unsere jahrelange Erfahrung zurückgreifen und wissen, wie wir Ihre Mitarbeiter richtig schulen. Eine gute Ausbildung zum Brandschutzassistenten ist enorm wichtig für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen.
Alle Unternehmen, die gefährliche Güter transportieren oder an einem solchen Transport beteiligt sind. Die Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer wird durch die Gefahrenbeurteilung bestimmt. Bei normalen Brandgefahren – zum Beispiel bei der Arbeit in einem Büro – ist ein Anteil von fünf Prozent der Mitarbeiter in der Regel ausreichend. Eine höhere Anzahl von Brandschutzhelfern kann angemessen sein, wenn die Art des Unternehmens, die Brandgefahr und die Anzahl der während der Betriebszeiten anwesenden Personen dies erfordern. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer müssen auch Schichtarbeit und die Abwesenheit einzelner Mitarbeiter berücksichtigt werden.
Jeder Teilnehmer der Brandschutzhelfer Schulung erhält nach erfolgreicher Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung. Diese Bescheinigung wird von allen gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsämtern und Sachversicherern anerkannt.
Unternehmen sind zur Bestimmung von Personen verpflichtet, die im Notfall Erste Hilfe leisten, einen Brand bekämpfen oder eine Evakuierung einleiten. Diese Personen müssen in der Lage sein, in gefährlichen Situationen ruhig zu bleiben und souverän und verantwortungsbewusst zu handeln. Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist die Brandschutzhelfer Ausbildung in jedem Unternehmen verpflichtend. Die erforderliche Anzahl der Personen, die durch eine Brandschutzhelfer Ausbildung Funktionen übernehmen können, wird durch die Gefährdungsbeurteilung ermittelt. In der Regel sind fünf Prozent der Gesamtzahl der Mitarbeiter ausreichend.
Brandschutzhelfer tragen mit ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei. Sie unterstützen beispielsweise den Brandschutzbeauftragten beim vorbeugenden Brandschutz oder übernehmen im Falle eines Brandes Aufgaben der Brandbekämpfung. Natürlich handeln die Mitarbeiter, die diese Aufgaben übernehmen, nicht von einem Tag auf den anderen. Sie müssen eine entsprechende Ausbildung zum Brandschutzhelfer absolvieren.
Die Brandschutzhelfer Schulung ist insbesondere geeignet für:
- Verantwortliche Mitarbeiter im Bereich der Arbeitssicherheit/Sicherheitsbeauftragte.
- Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben.
- Brandschutzhelfer (Auffrischungsschulung nach 3-5 Jahren).
- Mitarbeiter aus den Bereichen Technik und Verwaltung.
- Mitarbeiter, die die Funktion von Brandschutzhelfern übernehmen sollen.
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