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Begrenzte Menge Checker für Gefahrgut

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Die Begrenzte Menge (Limited Quantities – LQ) ist ein Begriff aus dem Gefahrgutrecht und bedeutet, dass für Gefahrgut, welches gewisse Mengengrenzen je Innenverpackung nicht überschreitet, Erleichterungen von den Vorschriften des Gefahrgutrechts genutzt werden können.

Ausgewählte Gefahrgüter, die in kleinen Mengen (begrenzte Menge) und in einer Innen- und Außenverpackung verpackt sind, kann beim Transport ein geringeres Risiko darstellen als entsprechende Güter, die in größeren Mengen transportiert werden. Sie kommen daher für eine gewisse Befreiung von den strengen Verpackungsvorschriften in Frage, sofern sie ordnungsgemäß verpackt und gekennzeichnet sind. Dadurch können erhebliche Kosten für die Verpackung und den Versand eingespart werden.

Begrenzte Menge gleich checken

Im Begrenzte Menge Checker nennt Gefahrgutbeauftragter Markus Höhfeld ganz einfach auf Basis Ihrer Angaben die Menge, bis zu welcher Sie die Regelung der Begrenzten Menge nutzen können. Sie müssen lediglich die UN-Nummer des Gefahrguts und die entsprechende Verpackungsgruppe kennen. Lassen Sie uns starten:

Definition der begrenzten Menge und was zu beachten ist

Die begrenzte Menge ist die Höchstmenge pro Innenverpackung oder Artikel für die Beförderung gefährlicher Güter in begrenzten Mengen und unterliegt diesen Bestimmungen:

  • Das Gefahrgut darf die für die UN-Nummer definierte Begrenzte Menge nicht überschreiten
  • Das Gefahrgut muss in einer Innen- und Außenverpackung verpackt sein
  • Die Verpackungen müssen keine Bauartzulassung haben, aber das Gut beim Transport vor Beschädigung schützen
  • Die gesamte Bruttomasse des Versandstücks darf 30 kg, die gesamte Bruttomasse von Trays darf 20 kg nicht überschreiten
  • Die Außenverpackungen müssen eine Kennzeichnung für begrenzte Mengen tragen
  • Im Beförderungspapier muss der Eintrag „Gefahrgut in begrenzter Menge + Bruttogewicht“ vorhanden sein
  • Der Fahrer benötigt eine ADR Unterweisung (nach Gefahrgutrecht ADR 1.3).

Quellen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02008L0068-20200901&from=EN

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