Externer Gefahrgutbeauftragter
Wir wollen Ihnen die Unsicherheit beim Gefahrguttransport nehmen. Als externe Gefahrgutbeauftragte sind wir deutschlandweit aktiv. Wir unterstützen Sie unbürokratisch bei allen Fragen rund um den Transport von gefährlichen Gütern bei den Verkehrsträgern Straße (ADR), Schiene (RID), Binnenschifffahrt (ADN), Seeschifffahrt (IMDG-Code) und Luftfracht (IATA).
Was macht ein Gefahrgutbeauftragter?
Die Aufgaben eines (externen) Gefahrgutbeauftragten sind gut zu umreißen, da sie gesetzlich vorgegeben sind. Nach §8 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) fallen dem Gefahrgutbeauftragten vor allem folgende Pflichten und Aufgaben zu:
- Beratung und Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
- Schriftliche Dokumentation aller Beratungstätigkeiten
- Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen
- Ausreichende und regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter
- Erstellung des Jahresberichts
- Aufbewahrung der Dokumente für fünf Jahre
Das bedeutet, dass wir Sie entlang Ihres Prozesses beraten und betreuen. Wir erfassen Ihren Status Quo, inwiefern mit Gefahrgut umgegangen wird und schulen Ihre Mitarbeiter für ihre Aufgabe im Gefahrgutprozess. Wir stehen jederzeit für Fragen zur Verfügung, die sich in Ihrem täglichen Geschäft ergeben und stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Wir dokumentieren alle relevanten Schritte und erstellen mit Ihren Angaben den Jahresbericht. Auch bei Rückfragen von Behörden oder Kontrollen stehen wir Ihnen zur Seite.
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Ihr Gefahrgutbeauftragter für die Verkehrsträger:

Straße (ADR)

See (IMDG-Code)

Luft (IATA)

Schiene (RID)

Binnenschiff (ADN)
So arbeiten wir als Ihr Gefahrgutbeauftragter

Erstberatung
Wir sind Ihr Ansprechpartner für den Transport von Gefahrgut in den Bereichen Straße-, Binnen-, See- und Schienenverkehr. Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne kostenfrei, um mit Ihnen zusammen Ihren speziellen Bedarf im Bereich Gefahrgut zu ermitteln.

Betreuung vor Ort
Wir stellen sicher, dass Sie alle Verantwortlichkeiten rund um den Gefahrguttransport kennen und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Als externe Gefahrgutbeauftragte schulen wir Ihre Mitarbeiter. So stellen wir sicher, dass alle Beteiligten die Gefahrgutprozesse regelkonform umsetzen.

Lückenlose Dokumentation
Über alle Tätigkeiten führen wir Protokolle. Diese senden wir Ihnen nach der Begehung zu. Jeder von uns geschulte Mitarbeiter erhält eine Teilnahmebestätigung. Sollten nicht alle Mitarbeiter vor Ort sein, so können sie auch an unserer Online-Unterweisung ADR 1.3 teilnehmen. Als Ihr Gefahrgutbeauftragter sind wir ebenfalls für die Erstellung des Jahresberichtes verantwortlich.
In ganz Deutschland unterwegs

Vor Ort bei Ihnen
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen: In Ihr Unternehmen.

Ihre Gefahrgutbeauftragten
ProSafeCon bringt Sicherheit in Ihr Unternehmen. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für den Transport von Gefahrgut in den Bereichen Straße-, Binnen-, See- und Schienenverkehr.
Wir betreuen Unternehmen unterschiedlicher Branchen wie z.B. Produktions-, Entsorgungs- oder Logistikunternehmen sowie Krankenhäuser mit gefährlichen Abfällen. Dabei richten wir uns nach den geltenden Qualitäts- und Sicherheitsstandards von: ADR, RID, ADN, IMDG-Code und IATA.

Jörg Rohleff

Michael Kreutzer
Preise externer Gefahrgutbeauftragter
Basic
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- Bestellung als Gefahrgutbeauftragter
- 1 Besuch pro Jahr vor Ort
- Erstellung der Überwachungsprotokolle
- 1 Unterweisung pro Jahr
- offizielle Teilnahmebescheinigungen für alle unterwiesenen Personen
- Erstellung des Jahresabschlussberichts
- Betreuung eines Verkehrsträgers
- inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
- Beratung bei individuellen Fragen per Mail und Telefon innerhalb von 48h
Standard
- Bestellung als Gefahrgutbeauftragter
- 1 Besuch pro Jahr vor Ort
- Erstellung der Überwachungsprotokolle
- 1 Unterweisung pro Jahr
- offizielle Teilnahmebescheinigungen für alle unterwiesenen Personen
- Erstellung des Jahresabschlussberichts
- Betreuung eines Verkehrsträgers
- inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
- Beratung bei individuellen Fragen per Mail und per Telefon innerhalb von 4h
- Erstellung von Musterbeförderungspapieren
- 5 Stunden individuelle Beratung pro Jahr
- 5 Tickets für die Online-Unterweisung pro Jahr
- vertiefende Handouts z.B. zum Thema Ladungssicherung
Professional
- Bestellung als Gefahrgutbeauftragter
- 2 Besuche pro Jahr vor Ort
- Erstellung der Überwachungsprotokolle
- 2 Unterweisungen pro Jahr
- offizielle Teilnahmebescheinigungen für alle unterwiesenen Personen
- Erstellung des Jahresabschlussberichts
- Betreuung von zwei Verkehrsträgern
- inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
- Beratung bei individuellen Fragen per Mail und per Telefon innerhalb von 4h
- Erstellung von Musterbeförderungspapieren
- 10 Stunden individuelle Beratung pro Jahr
- 10 Tickets für die Online-Unterweisung pro Jahr
- vertiefende Handouts z.B. zum Thema Ladungssicherung
Alle Preise verstehen sich als zzgl. USt.

Rahel Küffner
Spezialistin Kundenmanagement
Sie haben Fragen? Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir melden uns bei Ihnen!
FAQ – Externer Gefahrgutbeauftragter
Wann benötige ich als Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten? Bzw. wann muss man einen Gefahrgutbeauftragten bestellen?
Jedes Unternehmen, welches an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt ist, muss grundsätzlich einen Gefahrgutbeauftragten stellen. Hierfür gibt es wenige Ausnahmen. Melden Sie sich bei uns. Wir prüfen gerne, ob Sie von dieser Bestellung freigestellt sind.
Wozu benötigt man einen Jahresbericht?
Der Jahresbericht ist nach der Gefahrgutverordnung zwingend erforderlich und wird durch den Gefahrgutbeauftragten jährlich erstellt. Er umfasst alle Angelegenheit der Tätigkeit der Gefahrgutbeauftragten wie z.B. Schulung, Unfälle, besondere Vorkommnisse sowie die beförderten Menge des transportierten Gefahrguts.
Was kostet ein externer Gefahrgutbeauftragter?
Wir arbeiten als Ihr externer Gefahrgutbeauftragter zu einem Pauschalpreis ab € 98,- pro Monat. Als externer Gefahrgutbeauftragter übernehmen wir alle Tätigkeiten, die im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen vorgeschrieben sind: Wir schulen Ihre Mitarbeiter, wir erstellen Ihren Jahresbericht und überprüfen Ihre Gefahrgut-Prozesse vor Ort. Wir bieten auch zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel die Schulung zur Ladungssicherung nach VDI 2700.
Was ist ein Gefahrgutbeauftragter?
Der Gefahrgutbeauftragter, auch Sicherheitsberater genannt, ist der Verantwortliche, der das Unternehmen in allen Fragen rund um das Gefahrgutrecht berät und schult. Nach dem Gesetz ist daher jedes Unternehmen, welches mit der Beförderung von Gefahrgut zu tun hat, verpflichtet einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.
Bieten Sie nur Straße oder auch andere Verkehrsträger an?
Ja, wir bieten alle Verkährsträger an: Neben der Straße (ADR) auch Schiene (RID), Binnen- (ADN) und Seeschifffahrt (INBG-Code). Darüber hinaus können wir Sie auch im Bereich Luftfracht (IATA) beraten.
Sind Sie deutschlandweit aktiv?
Ja, wir sind deutschlandweit aktiv und kommen bei Ihnen im Unternehmen vorbei.
Muss ich unbedingt einen Gefahrgutbeauftragten vom TüV haben?
Nein. Der TÜV ist einer der Anbieter für die Tätigkeit als externer Gefahrgutbeauftragter. Wir bieten die gleichen Leistungen an. Melden Sie sich bei uns, wir freuen uns Ihnen ein Angebot zu Pauschalpreisen zu machen.
Wie muss ich mir die Unterweisung meiner Mitarbeiter vorstellen?
Neben den Grundlagen des Gefahrgutrechts ist die praktische Schulung der Mitarbeiter wichtig. Wir schulen direkt am Verkehrsträger wie z.B. LKW, EKW. Denn erst der persönliche Austausch zusammen mit allen an der Beförderung beteiligten Person wie Verlader, Fahrer, Disponent, macht die Schulung wirkungsvoll.
Zusätzlich wird bei Fahrern, welche unter der „1000 Punkteregelung“ fallen, die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung nach ADR durchgeführt.
Wieviel Erfahrung bringen Sie als Gefahrgutbeauftragter mit?
Wir haben langjährige Erfahrung und betreuen mehr als 250 Kunden.
Wie sieht ein Beratervertrag aus?
Der Vertrag beinhaltet alle relevanten Punkte der Beauftragung und ist knapp drei Seiten lang. Die Laufzeit beträgt in der Regel drei Jahre.
Was dürfen Gefahrgutbeauftragte?
Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber setzen wir uns bei Verstößen, Fragen etc. mit den jeweiligen Behörden direkt in Verbindung. Dies schafft Vertrauen und mindert unangenehme Rückfragen oder Besichtigungen in der Betriebsstätte. Dafür benötigen wir nur die Offenheit aller Beteiligten und den Zugang zu den relevanten Abteilungen.