Schulung als beauftragte Person für Gefahrgut
Die an der Beförderung beteiligten Unternehmen und Betriebe übernehmen gefahrgutrechtliche Pflichten und Verantwortlichkeiten, z.B. als Absender, Beförderer oder Empfänger. In den meisten Fällen ist es auch nach der Novellierung im ADR erforderlich, eine sogenannte beauftragte Person oder mehrere beauftragte Personen für Gefahrgut zu benennen.