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Brauche ich einen Abfallbeauftragten? – Der Test

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Benötige ich einen Abfallbeauftragten oder bin ich von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten nach § 59 KrWG i.V.m. § 2 AbfallbV befreit?

Sie arbeiten in einem der folgenden Unternehmenstypen:

  • Abwasserbehandlungsanlagen
  • Betreiber von Rücknahmesystemen
  • Deponien
  • Einzelhändler
  • Genehmigungsbedürftige Anlagen nach 4. BImSchV
  • Hersteller und Vertreiber
  • Krankenhäuser und Kliniken

und wollen wissen, ob Sie einen Abfallbeauftragten bestellen müssen? Um Ihnen das Leben ein wenig zu erleichtern, haben wir einige Fragen für Sie zusammengestellt, mit denen Sie Ihre Situation individuell beurteilen können.

Für die Beantwortung der Fragen werden Sie etwa 2-5 Minuten benötigen. Danach wissen Sie, was für Ihr Unternehmen gilt:

Sie haben noch weitere Fragen? Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns!

Quellen:

https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__59.html

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