Vor Ort bei Ihnen
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Als externe Gefahrgutbeauftragte sind wir deutschlandweit aktiv. Wir unterstützen Sie unbürokratisch bei allen Fragen rund um den Transport von gefährlichen Gütern bei den Verkehrsträgern Straße (ADR), Schiene (RID), Binnenschifffahrt (ADN), Seeschifffahrt (IMDG-Code) und Luftfracht (IATA).
Wir beraten und betreuen Sie entlang Ihres Prozesses. Dafür erfassen wir bei Ihnen vor Ort den Status Quo, inwiefern mit Gefahrgut umgegangen wird und schulen Ihre Mitarbeiter für ihre Aufgabe im Gefahrgutprozess. Wir stehen jederzeit für Fragen zur Verfügung, die sich in Ihrem täglichen Geschäft ergeben und stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Wir dokumentieren alle relevanten Schritte und erstellen mit Ihren Angaben den Jahresbericht. Auch bei Rückfragen von Behörden oder Kontrollen stehen wir Ihnen zur Seite.
Die Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten sind gut zu umreißen, da sie gesetzlich vorgegeben sind. Nach §8 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) fallen dem Gefahrgutbeauftragten vor allem folgende Pflichten und Aufgaben zu:
Wir sind Ihr Ansprechpartner für den Transport von Gefahrgut in den Bereichen Straße-, Binnen-, See- und Schienenverkehr. Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne kostenfrei, um mit Ihnen zusammen Ihren speziellen Bedarf im Bereich Gefahrgut zu ermitteln.
Wir stellen sicher, dass Sie alle Verantwortlichkeiten rund um den Gefahrguttransport kennen und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Als externe Gefahrgutbeauftragte schulen wir Ihre Mitarbeiter. So stellen wir sicher, dass alle Beteiligten die Gefahrgutprozesse regelkonform umsetzen.
Über alle Tätigkeiten führen wir Protokolle. Diese senden wir Ihnen nach der Begehung zu. Jeder von uns geschulte Mitarbeiter erhält eine Teilnahmebestätigung. Sollten nicht alle Mitarbeiter vor Ort sein, so können sie auch an unserer Online-Unterweisung ADR 1.3 teilnehmen. Als Ihr Gefahrgutbeauftragter sind wir ebenfalls für die Erstellung des Jahresberichtes verantwortlich.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
ProSafeCon bringt Sicherheit in Ihr Unternehmen. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für den Transport von Gefahrgut in den Bereichen Straße-, Binnen-, See- und Schienenverkehr.
Wir betreuen Unternehmen unterschiedlicher Branchen wie z.B. Produktions-, Entsorgungs- oder Logistikunternehmen, sowie Krankenhäuser mit gefährlichen Abfällen. Dabei richten wir uns nach den geltenden Qualitäts- und Sicherheitsstandards von: ADR, RID, ADN, IMDG-Code und IATA.
Alle Preise verstehen zzgl. USt.
Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir melden uns bei Ihnen!
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Jedes Unternehmen, welches an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt ist, muss grundsätzlich einen Gefahrgutbeauftragten stellen. Hierfür gibt es wenige Ausnahmen. Melden Sie sich bei uns. Wir prüfen gerne, ob Sie von dieser Bestellung freigestellt sind.
Der Jahresbericht ist nach der Gefahrgutverordnung zwingend erforderlich und wird durch den Gefahrgutbeauftragten jährlich erstellt. Er umfasst alle Angelegenheit der Tätigkeit des Gefahrgutbeauftragten wie z.B. Schulung, Unfälle, besondere Vorkommnisse sowie die beförderte Menge des transportierten Gefahrguts.
Wir arbeiten als Ihr externer Gefahrgutbeauftragter zu einem Pauschalpreis ab € 98,- pro Monat. Als externer Gefahrgutbeauftragter übernehmen wir alle Tätigkeiten, die im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen vorgeschrieben sind: Wir schulen Ihre Mitarbeiter, wir erstellen Ihren Jahresbericht und überprüfen Ihre Gefahrgut-Prozesse vor Ort. Wir bieten auch zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel die Schulung zur Ladungssicherung nach VDI 2700.
Der Gefahrgutbeauftragte, auch Sicherheitsberater genannt, ist der Verantwortliche, der das Unternehmen in allen Fragen rund um das Gefahrgutrecht berät und schult. Nach dem Gesetz ist daher jedes Unternehmen, welches mit der Beförderung von Gefahrgut zu tun hat, verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.
Ja, wir bieten alle Verkährsträger an: Neben der Straße (ADR) auch Schiene (RID), Binnen- (ADN) und Seeschifffahrt (INBG-Code). Darüber hinaus können wir Sie auch im Bereich Luftfracht (IATA) beraten.
Ja, wir sind deutschlandweit aktiv und kommen bei Ihnen im Unternehmen vorbei.
Nein. Der TÜV ist einer der Anbieter für die Tätigkeit als externer Gefahrgutbeauftragter. Wir bieten die gleichen Leistungen an. Melden Sie sich bei uns, wir freuen uns Ihnen ein Angebot zu Pauschalpreisen zu machen.
Neben den Grundlagen des Gefahrgutrechts ist die praktische Schulung der Mitarbeiter wichtig. Wir schulen direkt am Verkehrsträger, wie z.B. LKW oder EKW. Denn erst der persönliche Austausch zusammen mit allen an der Beförderung beteiligten Personen wie Verlader, Fahrer und Disponent, macht die Schulung wirkungsvoll.
Zusätzlich wird bei Fahrern, welche unter die „1000-Punkte-Regel“ fallen, die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung nach ADR durchgeführt.
Wir haben langjährige Erfahrung und betreuen mehr als 500 Kunden.
Der Vertrag beinhaltet alle relevanten Punkte der Beauftragung. Die Laufzeit beträgt in der Regel drei Jahre.
Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber setzen wir uns bei Verstößen, Fragen etc. mit den jeweiligen Behörden direkt in Verbindung. Dies schafft Vertrauen und mindert unangenehme Rückfragen oder Besichtigungen in der Betriebsstätte. Dafür benötigen wir nur die Offenheit aller Beteiligten und den Zugang zu den relevanten Abteilungen.
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