Vor Ort bei Ihnen
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, mit dem Unternehmen psychische Belastungsfaktoren in der Arbeitswelt systematisch erkennen und bewerten müssen. Ziel ist es, Arbeitsbedingungen wie Arbeitsmenge, Zeitdruck, Führungsverhalten, Kommunikation, Organisation oder digitale Anforderungen so zu gestalten, dass sie die Gesundheit der Beschäftigten schützen.
ProSafeCon übernimmt die komplette Durchführung Ihrer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – professionell, rechtskonform und für Sie vollkommen entlastend.
Die Pflicht zur Durchführung ergibt sich eindeutig aus dem Arbeitsschutzgesetz: § 5 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber dazu, alle Gefährdungen – ausdrücklich auch die psychischen Belastungen – zu beurteilen. § 6 ArbSchG schreibt zusätzlich vor, dass diese Beurteilung und die darauf basierenden Maßnahmen schriftlich dokumentiert werden müssen. Damit gilt die Verpflichtung für jedes Unternehmen, das mindestens eine beschäftigte Person hat.
Für die Durchführung einer psychischer Belastung gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Vorgehensweise. Auf Grund unserer jahrelangen Erfahrung mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung in der Praxis, haben sich folgende Schritte bewährt:
Wir stimmen mit Ihnen einen Online-Termin ab, um Ihnen die Vorteile der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung vorzustellen.
Verteilung der Fragebögen an die Mitarbeitenden, um einen ersten Überblick über die Belastungssituation zu erhalten – diese Ergebnisse werden anschließend ausgewertet.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir auf Basis der Ergebnisse passende und praxistaugliche Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Anschließend erstellen wir die vollständigen, rechtssicheren Gefährdungsbeurteilungen inklusive Bewertung, Maßnahmenübersicht und Dokumentation – übersichtlich, nachvollziehbar und sofort einsetzbar.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Lisa Kretzer und Ulf Müller-Wilkesmann sind Ihre Spezialisten für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastung Ihre fundierten Kenntnisse setzen Sie gerne ein, um die Gefahren in Ihrem Betrieb zu erkennen und geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen für die Verhinderung zu definieren.
AUSGEZEICHNET
Basierend auf 49 Bewertungen
Gepostet auf GoogleOlaf SteinTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wir arbeiten nun schon mehrere Jahre mit Prosafecon zusammen und haben von der Beratung bis zu den Begehungen nur gute Erfahrungen gemacht. Mitarbeiter nett und pünktlich. Wenn Termine anstehen wird sich von Prosafecon im Vorfeld gekümmert.Gepostet auf GooglePascal TißlerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wir sind mit Proconsafe absolut zufrieden! Ein großes Lob an unseren Gefahrgutbeauftragten Sönke – er macht einen tollen Job, ist super flexibel und immer hilfsbereit, wenn wir ihn brauchen. Besonders gut finde ich auch, dass Christian proaktiv und sehr offen unser ehrliches Feedback eingeholt hat. Toller Service und ein klasse Team, absolut empfehlenswert!Gepostet auf GoogleKartbahn StuttgartTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
An das Team von ProSafeCon und vor allem an Christian und Christoph: Herzlichen Dank für die schnelle Terminvereinbarung und die tolle Brandschutzhelfer-Schulung. Viele Grüße vom gesamten Kart Team StuttgartGepostet auf Googlealex EcTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wir hatten eine Brandschutz Helferschulung vor Ort durch Herrn Sascha Otto. War super gestaltet! Kann den Herrn nur weiterempfehlen! Viele Grüße von der Luchs AGGepostet auf GoogleSercan KarabulutTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich habe über mehrere Jahre mit prosafecon zusammengearbeitet und war mit der Beratung und Unterstützung rund um Gefahrstofflagerung und sicheren Transport äußerst zufrieden. Besonders hervorheben möchte ich die kompetente und praxisnahe Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung der Lagerstrategie. Dank der professionellen Zusammenarbeit konnte wir über die gesamte Zeit hinweg einen sicheren Betrieb ohne Sicherheitsvorfälle oder relevante Beanstandungen gewährleisten. Eine klare Empfehlung für Unternehmen, die Wert auf Sicherheit, Fachwissen und zuverlässige Beratung legen.Gepostet auf GoogleDavid SchmiemannTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr gut Beratung in Sachen Gefahrgutjahresbericht durch Herrn Benjamin Scheu.Gepostet auf GoogleLale StahnkeTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Die Inhouse Brandschutzausbildung mit Jonny war super. Sehr gutes Fachwissen und gut erklärt. Das gesamte Team war sehr zufrieden und freuen uns bei der nächsten Schulung Jonny wieder hier im Hause begrüßen zu dürfen. Unter anderem auch ein Lob an den Kundenservice Benjamin Scheu der sich immer schnell zurück gemeldet hat.Gepostet auf GoogleBernd SchmitzTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Vielen Dank an Sönke Raloff für die ADR-Schulung hier bei der Gölz GmbH. Die Schulung war speziell auf unsere Bedürfnisse im Umgang mit Gefahrgut von Batteriespeichern, vom Wareneingang über Lagerung bis zum Versand, zugeschnitten.
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt. *In Abhängigkeit von der Komplexität des Bereichs
oder
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Nein, es gibt keine vorgeschriebene Form oder spezielle Art von Unterlagen für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.
Vorgegeben ist nur:
- dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird (§ 5 ArbSchG)
- und dass sie schriftlich dokumentiert wird (§ 6 ArbSchG)
Die Gestaltung ist frei. Unternehmen können z. B. nutzen:
- Fragebögen
- Workshops / Interviews
- Checklisten
- Protokolle
- Maßnahmenpläne
Die Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist eindeutig im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert. Sie ergibt sich aus:
1. § 5 ArbSchG – Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Hier wird festgelegt, dass der Arbeitgeber alle für die Sicherheit und Gesundheit relevanten Gefährdungen beurteilen muss.
Seit der Gesetzesänderung von 2013 wird ausdrücklich genannt, dass psychische Belastungen Teil dieser Gefährdungen sind.
2. § 6 ArbSchG – Dokumentation
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sowie die abgeleiteten Maßnahmen zu dokumentieren – das umfasst auch psychische Belastungen.
Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung werden gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den zugehörigen Leitlinien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) alle Arbeitsbedingungen betrachtet, die psychische Belastungen verursachen können. Dabei geht es nicht um die Beurteilung individueller psychischer Erkrankungen, sondern um organisationale Faktoren, die Gesundheit beeinträchtigen können.
Typischerweise werden fünf zentrale Kategorien von Gefährdungen berücksichtigt:
- Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe
- Arbeitsorganisation
- Soziale Beziehungen am Arbeitsplatz
- Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel
- Neue Arbeitsformen / Arbeitsorganisation (z. B. Digitalisierung, Homeoffice)
- Weniger Fehlzeiten und geringere Gesundheitskosten
- Höhere Motivation, Produktivität und Arbeitsqualität
- Besseres Betriebsklima und stärkere Mitarbeiterbindung
- Optimiertere Arbeitsprozesse und bessere Führung
- Niedrigeres Unfall- und Konfliktrisiko
- Erhöhte Rechtssicherheit und Erfüllung gesetzlicher Pflichten
Alle Unternehmen – unabhängig von Größe, Branche oder Mitarbeiterzahl – müssen eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchführen.
Das gilt für:
- Einzelunternehmer mit Beschäftigten
- Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
- Großunternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Vereine und Organisationen mit Beschäftigten
Sobald mindestens eine beschäftigte Person angestellt ist, besteht die Pflicht nach § 5 und § 6 ArbSchG.
Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung darf grundsätzlich der Arbeitgeber selbst erstellen – er ist dafür verantwortlich.
Er kann sich jedoch unterstützen lassen durch:
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
- Betriebsarzt / Arbeitsmediziner
- Interne qualifizierte Personen (z. B. HR, Führungskräfte mit entsprechender Schulung)
- Externe Fachbüros / Berater, die auf psychische Belastungen spezialisiert sind