Sie sind an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt? Dabei haben Sie spezielle Anforderungen und benötigen firmenspezifische Kenntnisse im Bereich Gefahrgut?
Dann haben wir die ideale Lösung. Unsere firmenspezifische Gefahrgut Unterweisung schneiden wir individuell auf die Anforderungen Ihres Unternehmens zurecht.
Lassen Sie bis zu 15 Personen an der Gefahrgut Unterweisung teilnehmen, egal ob ganz flexibel online oder direkt bei Ihnen vor Ort. Alle erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Die firmenspezifische Unterweisung erfolgt wie die normale Gefahrgut-Unterweisung mit Teilnahmebescheinigung für offizielle Stellen. Sie eignet sich ideal für Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und dabei spezifische Anforderungen haben. Die Unterweisung kann nach Ihren Wünschen entweder online oder direkt bei Ihnen vor Ort stattfinden.
Wenn Sie die Online-Variante wählen, können wir das System stellen oder auch mit Ihren Systemen arbeiten.
Der Vorteil für Sie, wenn wir zu Ihnen kommen ist, dass Ihren Mitarbeitern keine Reisezeiten entstehen. Für die Unterweisung vor Ort berechnen wir eine Anfahrtspauschale.
Ablauf der Unterweisung:
Begrüßung & Vorstellung des Dozenten: 10 min
Durchführung der Unterweisung: 90 min
Klären individueller Fragen: 20 min
Dauer:
2 Std
Buchen Sie Ihre firmenspezifische Gefahrgut-Unterweisung hier für bis zu 15 Teilnehmer. Kontaktieren Sie uns. Wir werden zusammen mit Ihnen Ihren spezifischen Unterweisungsbedarf sowie einen individuellen Termin abstimmen.
Wir führen die Unterweisungen bei Ihnen vor Ort durch oder online. Wie Sie es wünschen, bzw. was für Ihre betrieblichen Abläufen am besten passt. Offline oder online, jede Unterweisung wird durch einen unserer Gefahrgutbeauftragten persönlich durchgeführt.
Im Anschluss an die firmenspezifische Unterweisung erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung, die von den offiziellen Stellen akzeptiert wird.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
Unsere Dozenten sind Gefahrgutbeauftragte für die unterschiedlichen Verkehrsträger. Jede firmenspezifische Unterweisung wird durch einen unserer Mitarbeiter durchgeführt. Die Teilnehmer haben am Ende die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen.
Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir melden uns bei Ihnen!
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Die Schulung richtet sich an alle Mitarbeitenden, die mit Gefahrgut umgehen oder zu deren Verantwortungsbereich Gefahrgüter gehören. Das bedeutet, die Unterweisung für Gefahrgut müssen alle machen, die bei der Beförderung oder dem Absenden gefährlicher Güter beteiligt sind. Beispielsweise muss deshalb die Gefahrgut-Unterweisung für Mitarbeiter, die an der Be- und Entladung, sowie für das Personal der Spediteure und Verlader als auch für die Fahrzeugführer, die an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße beteiligt sind, erfolgen.
Der große Vorteil unserer firmenspezifischen Gefahrgut-Unterweisung ist, dass wir dabei auf die Anforderungen an Ihr Unternehmen eingehen können. Auf diese Weise erhöhen wir die Relevanz der Gefahrgut-Unterweisung für die Teilnehmer. So erhalten Ihre Mitarbeiter die optimale Gefahrgut-Unterweisung.
ProSafeCon ist der führende Anbieter von Schulungen und Unterweisungen im Bereich Gefahrengüter. Neben dieser firmenspezifischen Gefahrgut-Unterweisung bieten wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern auch die Gefahrgut-Batterie-Seminare sowie die IATA Gefahrgutschulung Online an.
Alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen entsprechend ihrer Funktion geschult und unterwiesen werden. Die verschiedenen Vorschriften bilden die Grundlage dafür.
Die Beschäftigten müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen geschult und unterwiesen werden. Es empfiehlt sich, diese Unterweisung mindestens alle 2 Jahre durchzuführen, da sich die Gefahrgutvorschriften alle 2 Jahre ändern. In der Praxis hat sich bei vielen Unternehmen jedoch ein jährlicher Turnus bei der Unterweisung aufgrund der Breite des Themas etabliert. Die Unterweisung ist schriftlich festzuhalten und der zuständigen Behörde auf Anfrage vorzulegen.
Die Gefahrgut-Unterweisung der Mitarbeiter kann beliebig oft wiederholt werden. Sie können so häufig an der Unterweisung teilnehmen, bis Sie sich sicher im Umgang mit gefährlichen Gütern fühlen. Wenn Sie individuelle Fragen haben, stellen Sie uns diese gerne am Ende der Unterweisung.
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