Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit helfen wir Ihnen, Ihre gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die Arbeitssicherheit zu erfüllen. Das Ziel ist, dass Ihre Mitarbeiter das Unternehmen genauso gesund am Abend verlassen, wie sie es am Morgen betreten haben. Das schafft Vertrauen.
Wir stellen sicher, dass Sie alle Verantwortlichkeiten rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit schulen wir Ihre Mitarbeiter. So stellen wir sicher, dass alle Beteiligten Ihre Aufgaben im Arbeitsschutz richtig umsetzen. Auch regelmäßige Begehungen tragen zur weiteren Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Ihrem Unternehmen bei. Dabei achten wir darauf, Ihre betrieblichen Abläufe nicht zu stören. Wenn nötig, stehen wir gemeinsam mit Ihnen bei Behördenbesuchen Rede und Antwort.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Arbeitssicherheit. Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne kostenfrei, um mit Ihnen zusammen Ihren speziellen Bedarf im Bereich Arbeitssicherheit zu ermitteln.
Wir stellen sicher, dass Sie alle Verantwortlichkeiten im Bereich der Arbeitssicherheit kennen und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterweisen wir Ihre Mitarbeiter. So stellen wir sicher, dass alle Beteiligten sicher arbeiten.
Über alle Tätigkeiten führen wir Protokolle. Diese senden wir Ihnen nach der Begehung zu. Als Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellen wir den Jahresbericht und stellen sicher, dass Ihre Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen aktuell sind.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
ProSafeCon bringt Sicherheit in Ihr Unternehmen. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
* Abhängig von der Gefährdungsklasse des Unternehmens sowie der Anzahl der Mitarbeiter
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Sie darf den Unternehmer bzw. das Unternehmen beraten und Empfehlungen abgeben. Eine Sifa unterstützt das Unternehmen bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie identifiziert potenzielle Gefahrenquellen, analysiert Risiken und entwickelt entsprechende Präventions- und Schutzmaßnahmen. Sie unterstützt bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und bei der Schulung der Mitarbeiter.
Die Einsatzzeit im Unternehmen hängt im erheblichen Maße von der Anzahl der Mitarbeiter und außerdem der jeweiligen Branche ab.
Nein es gibt keinen Unterschied, die Begriffe sind gleichbedeutend.
Die Abkürzung Sifa, wie in einer Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), den Ländern und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) festgelegt, steht für "Sicherheitsfachkraft" oder "Fachkraft für Arbeitssicherheit". Die Entscheidung für die Verwendung der Abkürzung "Sifa" wurde wahrscheinlich getroffen, weil die Abkürzung FASI bereits anderweitig verwendet wurde.
Die Abkürzung FASI hingegen steht für die Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V. Dieser Verband ist inhaltlich mit dem Bereich Arbeitsschutz verbunden und vertritt die Interessen von Experten in diesem Bereich. Dennoch ist es wichtig, eine klare Abgrenzung der Begriffe vorzunehmen, um Verwirrungen zu vermeiden. Mehr zu dem Thema Sifa oder FASI lesen Sie auch in unserem Blog.
Jedes Unternehmen ab 20-50 Mitarbeiter muss eine Sicherheitsfachkraft beschäftigen.
Nein, der Sicherheitsbeauftragte unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit lediglich.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss eine spezielle langjährige Ausbildung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft absolviert haben.
Grundlage um die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit in Deutschland starten zu können ist in der Regel ein abgeschlossenes Studium in einem technischen oder naturwissenschaftlichen Fachbereich oder eine entsprechende Berufsausbildung mit Berufserfahrung und einem Abschluss zum Techniker oder Meister.
Die Ausbildung umfasst theoretische Inhalte wie Arbeitsschutzgesetze, Gefährdungsbeurteilung, Unfallverhütung und praktische Erfahrungen durch Praktika oder Betriebsbesichtigungen.
Nach erfolgreichem Abschluss erhält man eine Anerkennungsurkunde als Fachkraft für Arbeitssicherheit von der jeweiligen Berufsgenossenschaft.
Wir bringen über 30 Jahre Erfahrung als Fachkraft für Arbeitssicherheit mit.
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