Externer Brandschutzbeauftragter

Externer Brandschutzbeauftragter | ProSafeCon

Was macht ein externer Brandschutzbeauftragter?

Die Aufgaben eines (externen) Brandschutzbeauftragten sind vielfältig. Brandschutzbeauftragte werden vom Unternehmen unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. Personalvertretungsgesetzes schriftlich bestellt. Im Rahmen dieser Bestellung werden die Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten festgelegt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sieht in der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ vom Dezember 2020 u.a. diese Aufgaben vor:

Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw.
Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung
Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden
Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten
Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel auf Basis der Brandklassen
Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz: Begehungsprotokolle, Mängelmeldungen und Jahresbericht
Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
Unterstützen bei der Aktualisierung von Betriebsanweisungen
Teilnehmen an behördlichen Brandschauen
Unterstützen bei Gesprächen mit den Behörden
Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen von brandschutztechnischen Einrichtungen

So arbeiten wir als Ihr externer Brandschutzbeauftragter

Erstberatung

Wir sind als externer Brandschutzbeauftragter Ihr Ansprechpartner für alle Themen rund um den Brandschutz in Ihrem Unternehmen. Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne kostenfrei, um mit Ihnen zusammen Ihren speziellen Bedarf im Bereich Brandschutz zu ermitteln.

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Betreuung vor Ort

Wir stellen bei Vor-Ort-Begehungen sicher, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zum Brandschutz eingehalten werden. Wir identifizieren Gefahrenquellen und erstellen Vorschläge zu deren Beseitigung. So stellen wir sicher, dass alle Beteiligten die Vorgaben zum Brandschutz regelkonform umsetzen.

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Lückenlose Dokumentation

Über alle Tätigkeiten führen wir Brandschutz Protokolle. Diese senden wir Ihnen nach der Begehung zu. Als Ihr externer Brandschutzbeauftragter sind wir ebenfalls für die Erstellung des Jahresberichtes verantwortlich.

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Unsere Vorteile

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Transparente Paketpreise

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Digitale Plattform (PSC)

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Deutschlandweite Betreuung

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Erfahrenes Spezialisten-Team

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Umfassendes Leistungsportfolio

Alle Informationen ein Ort - das PSC

Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.

In ganz Deutschland unterwegs

Vor Ort bei Ihnen

Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:

In Ihr Unternehmen.

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Unterwegs in ganz Deutschland

Wir betreuen Kunden u.a. in den Regionen Bremen, Stuttgart, München, Mannheim, Leipzig, Köln, Hamburg, Frankfurt, Dortmund, Düsseldorf, Berlin.

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Ihre Brandschutzbeauftragten

Frank Czychon
Paul Röhling
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Ihre Brandschutzbeauftragten

ProSafeCon bringt Sicherheit beim Thema Brandschutz in Ihr Unternehmen. Frank Czychon und Paul Röhling sind Ihre kompetenten Ansprechpartner. Sie sind langjährige Brandschutzbeauftragte und verfügen über Erfahrungen als Feuerwehrmänner.

Das sagen unsere Kunden

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Marc Schlutz
Geschäftsführer SETOLITE Lichttechnik GmbH
Unsere Mitarbeiter waren begeistert: Die Schulungen von ProSafeCon sind sehr praxisorientiert, so dass das Gelernte direkt angewendet werden kann.
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Nicole Jung-Dellori
DellCon – mobility solutions
Vom ersten Tag an erfolgt durch die Mitarbeiter von ProSafeCon eine qualitativ hochwertige Betreuung. Wir sind vom Kundenservice begeistert und würden uns immer wieder für ProSafeCon entscheiden.
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Sercan Karabulu
Betriebsleiter byrd technologies GmbH
Die Schulung von ProSafeCon hat uns sofort geholfen intern Prozesse aufzustellen um entsprechend sicher und fürsorglich mit Gefahrgut umzugehen. Außerdem steht das Team uns immer für Rückfragen zur Verfügung und ist äußerst kompetent!
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Stefanie Schmidt
Assistentin der Geschäftsführung Labor Staber
Mit ProSafeCon haben wir einen zuverlässigen und kompetenten Partner, der uns an vielen Standorten unterstützt und entlastet.
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Andrew Vögele
Lagerleiter Bikebox GmbH
ProSafeCon unterstützt uns unkompliziert und äußerst kompetent bei all unseren Fragen zum Thema Lithium Batterien in E-Bikes.
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Christos Naskos
Leitung Forschung & Entwicklung (R&D) Fr. Ant. Niedermayr GmbH & Co. KG
Die Zusammenarbeit mit der Firma ProSafeCon läuft reibungslos. Können wir nur empfehlen.
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Tobias Pisall
Geschäftsführer TRANS AURIGA GmbH
Mit ProSafeCon haben wir einen Partner gefunden, der die Gefahrgutvorgaben verständlich kommuniziert. Die Zusammenarbeit funktioniert sehr gut – sowohl offline als auch online!

Preise externer Brandschutzbeauftragter

Grundbetreuung ab*
€82 / monatlich
  • Inkl. aller Spesen- und Fahrtkosten
  • Bestellung als Brandschutzbeauftragter
  • Durchführung der Begehungen
  • Erstellung der Begehungsprotokolle
  • Unterweisungen zum Brandschutz (persönlich & digital)
  • Erstellung des Jahresberichts
  • Beratung bei individuellen Fragen per Mail und per Telefon
  • Nutzung der Compliance Plattform PSC
  • Individuelle Beratung

Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
* In Abhängigkeit der zu betreuenden Fläche

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Sie möchten ein Angebot? Sie haben Fragen?

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir melden uns bei Ihnen!

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FAQ
Externer Brandschutzbeauftragter

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Wann benötige ich als Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten? Bzw. wann muss man einen Brandschutzbeauftragten bestellen?

In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Arbeitgeber bestellen Brandschutzbeauftragte aus Eigeninteresse, aufgrund von versicherungstechnischen Vorgaben oder gesetzlichen Vorschriften. Melden Sie sich bei uns, wir prüfen gerne, wozu Ihr Unternehmen im Bezug auf Brandschutz gesetzlich verpflichtet ist.

2

Aufgaben und Pflichten eines Brandschutzbeauftragten

Der oder die Brandschutzbeauftragte ist Teil der betrieblichen Brandschutzorganisation. Die Rolle erfüllt in erster Linie die einer zentralen Ansprechperson für alle Brandschutzfragen in einem Betrieb. Die konkreten Anforderungen, die sowohl ein interner als auch einer externer Brandschutzbeauftragter in seiner Funktion erfüllen muss, ergeben sich unter anderem aus folgenden Gesetzen und Richtlinien:

- §§ 10, 13 (2) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

- ASR A2.2

- § 22 DGUV Vorschrift 1

- DGUV Information 205-003

- vfdb-Richtlinie 12-09-01:2014-08

- VdS 3111

Darüber hinaus lassen sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 5) Vorgaben zur Bestellung eines (externen) Brandschutzbeauftragten ableiten.

Arbeitgeber müssen der Verpflichtung nachkommen, Gefährdungen zu ermitteln. Zu diesen gehört auch der Brandschutz.

Wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung an einem oder mehreren Arbeitsplätzen ein erhöhtes Brandrisiko festgestellt wird, werden im Anschluss entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Auch wenn keine unmittelbaren Bußgelder erhoben werden, können im Schadensfall schwierige Verhandlungen mit den Versicherern auf Sie zukommen.

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bieten Anhaltspunkte, welche Betriebe besonders betroffen sind.

3

Was macht ein externer Brandschutzbeauftragter?

Die Aufgaben eines (externen) Brandschutzbeauftragten sind vielfältig. Brandschutzbeauftragte werden vom Unternehmen unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. Personalvertretungsgesetzes schriftlich bestellt. Im Rahmen dieser Bestellung werden die Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten festgelegt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sieht in der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ vom Dezember 2020 diese 26 Aufgaben vor, die ein Brandschutzbeauftragter übernehmen sollte:

- Durchführen von internen Brandschutzbegehungen

- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw.

- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung

- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden

- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege

- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten

- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel auf Basis der Brandklassen

- Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz

- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.

- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepts

- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen

- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen

- Unterstützen bei der Aktualisierung von Betriebsanweisungen

- Unterstützung bei Räumungsübungen

- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen

- Unterstützen bei Gesprächen mit den Behörden

- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen von brandschutztechnischen Einrichtungen

- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen

- Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z.B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen oder Jahresbericht

Arbeitgeber bestellen externe Brandschutzbeauftragte aus Eigeninteresse, aufgrund von versicherungstechnischen Vorgaben oder gesetzlichen Vorschriften. Grundsätzlich gilt: Ein Brandschutzbeauftragter muss schriftlich bestellt werden. Eine mündliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter hat keine offizielle Gültigkeit.

4

Wird ein Jahresbericht benötigt?

Ein Jahresbericht im Bereich Brandschutz ist nicht verpflichtend, sondern kann als Rechenschaftsbericht gegenüber der Geschäftsführung gesehen werden. Aus diesem kann die Geschäftsführung den IST-Zustand vom Brandschutz, den durchgeführten Maßnahmen sowie den Begehungen, der Ausbildung und den Kontrollen entnehmen. Durch den Bericht können darüber hinaus zukünftig notwendige Investitionen in den Brandschutz abgeschätzt werden.

5

Was kostet ein externer Brandschutzbeauftragter?

Wir bieten die Betreuung als externe Brandschutzbeauftragten ab € 82,– pro Monat für Unternehmen an. Gerne machen wir Ihnen ein individuelles Angebot, falls Ihr Unternehmen größer sein sollte. Melden Sie sich einfach bei uns.

6

Was ist ein Brandschutzbeauftragter?

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.

7

Welche Vorteile bietet ein externer Brandschutzbeauftragter?

Mit einem externen Brandschutzbeauftragten müssen Sie keine internen Mitarbeiter zusätzlich mit fachfremden Aufgaben belasten. Des Weiteren können die Kosten für den Brandschutzbeauftragten einer eindeutigen Kostenstelle zugeordnet werden. Außerdem wird durch eine externe Lösung Betriebsblindheit vermieden.

8

Sind Sie deutschlandweit aktiv?

Ja, wir sind deutschlandweit aktiv und kommen bei Ihnen im Unternehmen vorbei.

9

Muss bei der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten eine Mitteilung an die Genehmigungsbehörde erfolgen?

Werden Brandschutzbeauftragte gesetzlich oder gemäß behördlicher Auflagen gefordert, so sind ihre Namen und jeder Wechsel der zuständigen Genehmigungsbehörde, z. B. der Brandschutzdienststelle, auf Verlangen mitzuteilen.

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Wie erfolgt die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten?

Die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten muss vom Unternehmer oder der Unternehmerin unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. Personalvertretungsgesetzes schriftlich erfolgen. In dieser Bestellung sind der Zuständigkeitsbereich, die Aufgaben sowie die Rahmenbedingungen zu definieren und festzulegen.