Externer Brandschutzbeauftragter
Wir wollen Ihnen dabei helfen, Ihr Unternehmen sicherer zu machen.
Ein externer Brandschutzbeauftragter von ProSafeCon ist die zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen im Betrieb.
Wir beraten und unterstützen unsere Kunden in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement.
Was macht ein externer Brandschutzbeauftragter?
Die Aufgaben eines (externen) Brandschutzbeauftragten sind vielfältig. Brandschutzbeauftragte werden vom Unternehmen unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. Personalvertretungsgesetzes schriftlich bestellt. Im Rahmen dieser Bestellung werden die Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten festgelegt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sieht in der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ vom Dezember 2020 diese 26 Aufgaben vor, die ein Brandschutzbeauftragter übernehmen sollte:
- Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel auf Basis der Brandklassen
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepts
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmers oder der Unternehmerin bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial
- Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z.B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen oder Jahresbericht
Arbeitgeber bestellen externe Brandschutzbeauftragte aus Eigeninteresse, aufgrund von versicherungstechnischen Vorgaben oder gesetzlichen Vorschriften. Grundsätzlich gilt: Ein Brandschutzbeauftragter muss schriftlich bestellt werden. Eine mündliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter hat keine offizielle Gültigkeit.
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Externer Brandschutzbeauftragter: Aufgaben und Pflichten
Der oder die Brandschutzbeauftragte ist Teil der betrieblichen Brandschutzorganisation. Die Rolle erfüllt in erster Linie die einer zentralen Ansprechperson für alle Brandschutzfragen in einem Betrieb. Die konkreten Anforderungen, die sowohl ein interner als auch einer externer Brandschutzbeauftragter in seiner Funktion erfüllen muss, ergeben sich unter anderem aus folgenden Gesetzen und Richtlinien:
- §§ 10, 13 (2) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- ASR A2.2
- § 22 DGUV Vorschrift 1
- DGUV Information 205-003
- vfdb-Richtlinie 12-09-01:2014-08
- VdS 3111
Darüber hinaus lassen sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 5) Vorgaben zur Bestellung eines (externen) Brandschutzbeauftragten ableiten.
Arbeitgeber müssen der Verpflichtung nachkommen, Gefährdungen zu ermitteln. Zu diesen gehört auch der Brandschutz.
Wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung an einem oder mehreren Arbeitsplätzen ein erhöhtes Brandrisiko festgestellt wird, werden im Anschluss entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Auch wenn keine unmittelbaren Bußgelder erhoben werden, können im Schadensfall schwierige Verhandlungen mit den Versicherern auf Sie zukommen.
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bieten Anhaltspunkte, welche Betriebe besonders betroffen sind.
So arbeiten wir als Ihr externer Brandschutzbeauftragter

Erstberatung
Wir sind als externer Brandschutzbeauftragter Ihr Ansprechpartner für alle Themen rund um den Brandschutz in Ihrem Unternehmen. Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne kostenfrei, um mit Ihnen zusammen Ihren speziellen Bedarf im Bereich Brandschutz zu ermitteln.

Betreuung vor Ort
Wir stellen bei Vor-Ort-Begehungen sicher, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zum Brandschutz eingehalten werden. Wir identifizieren Gefahrenquellen und erstellen Vorschläge zu deren Beseitigung. So stellen wir sicher, dass alle Beteiligten die Vorgaben zum Brandschutz regelkonform umsetzen.

Lückenlose Dokumentation
Über alle Tätigkeiten führen wir Brandschutz Protokolle. Diese senden wir Ihnen nach der Begehung zu. Als Ihr externer Brandschutzbeauftragter sind wir ebenfalls für die Erstellung des Jahresberichtes verantwortlich.
In ganz Deutschland unterwegs

Vor Ort bei Ihnen
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen: In Ihr Unternehmen.

Ihre Brandschutzbeauftragten
ProSafeCon bringt Sicherheit beim Thema Brandschutz in Ihr Unternehmen. Michael Kreutzer und Paul Röhling sind Ihre kompetenten Ansprechpartner. Sie sind langjährige Brandschutzbeauftragte und verfügen über Erfahrungen als Feuerwehrmänner.

Michael Kreutzer

Paul Röhling
Preise externer Brandschutzbeauftragter
Standard ab*
- Bestellung als Brandschutzbeauftragter
- 1 Begehung pro Jahr vor Ort
- Erstellung des Begehungsprotokolls
- 1 Mitarbeiterunterweisung pro Jahr
- Beratung bei individuellen Fragen per Telefon und Mail innerhalb von 48h
- inkl. aller Spesen- und Fahrtkosten
Premium ab*
- Bestellung als Brandschutzbeauftragter
- 1 Begehung pro Jahr vor Ort
- Erstellung des Begehungsprotokolls
- 1 Mitarbeiterunterweisung pro Jahr
- Beratung bei individuellen Fragen per Mail und per Telefon innerhalb von 4h
- inkl. aller Spesen- und Fahrtkosten
- 5 Stunden individuelle Beratung pro Jahr
- Erstellung von Betriebsanweisungen
*In Abhängigkeit der Unternehmensgröße, Geschossanzahl und Bauklassifizierung
Alle Preise verstehen sich als zzgl. USt.

Rahel Küffner
Spezialistin Kundenmanagement
Sie haben Fragen? Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir melden uns bei Ihnen!
FAQ – Externer Brandschutzbeauftragter
Wann benötige ich als Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten? Bzw. wann muss man einen Brandschutzbeauftragten bestellen?
In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Arbeitgeber bestellen Brandschutzbeauftragte aus Eigeninteresse, aufgrund von versicherungstechnischen Vorgaben oder gesetzlichen Vorschriften. Melden Sie sich bei uns, wir prüfen gerne, wozu Ihr Unternehmen im Bezug auf Brandschutz gesetzlich verpflichtet ist.
Wird ein Jahresbericht benötigt?
Ein Jahresbericht im Bereich Brandschutz ist nicht verpflichtend, sondern kann als Rechenschaftsbericht gegenüber der Geschäftsführung gesehen werden. Aus diesem kann die Geschäftsführung den IST-Zustand vom Brandschutz, den durchgeführten Maßnahmen sowie den Begehungen, der Ausbildung und den Kontrollen entnehmen. Durch den Bericht können darüber hinaus zukünftig notwendige Investitionen in den Brandschutz abgeschätzt werden.
Was kostet ein externer Brandschutzbeauftragter?
Wir bieten die Betreuung als externe Brandschutzbeauftragten ab € 83,– pro Monat für Unternehmen an. Gerne machen wir Ihnen ein individuelles Angebot, falls Ihr Unternehmen größer sein sollte. Melden Sie sich einfach bei uns.
Was ist ein Brandschutzbeauftragter?
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.
Welche Vorteile bietet ein externer Brandschutzbeauftragter?
Mit einem externen Brandschutzbeauftragten müssen Sie keine internen Mitarbeiter zusätzlich mit fachfremden Aufgaben belasten. Des Weiteren können die Kosten für den Brandschutzbeauftragten einer eindeutigen Kostenstelle zugeordnet werden. Außerdem wird durch eine externe Lösung Betriebsblindheit vermieden.
Sind Sie deutschlandweit aktiv?
Ja, wir sind deutschlandweit aktiv und kommen bei Ihnen im Unternehmen vorbei.
Wieviel Erfahrung bringen Sie als externe Brandschutzbeauftragte mit?
Wir haben langjährige Erfahrung und betreuen mehr als 250 Kunden.
Muss bei der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten eine Mitteilung an die Genehmigungsbehörde erfolgen?
Werden Brandschutzbeauftragte gesetzlich oder gemäß behördlicher Auflagen gefordert, so sind ihre Namen und jeder Wechsel der zuständigen Genehmigungsbehörde, z. B. der Brandschutzdienststelle, auf Verlangen mitzuteilen.
Wie erfolgt die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten?
Die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten muss vom Unternehmer oder der Unternehmerin unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. Personalvertretungsgesetzes schriftlich erfolgen. In dieser Bestellung sind der Zuständigkeitsbereich, die Aufgaben sowie die Rahmenbedingungen zu definieren und festzulegen.