Bei Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz geht es darum, Risiken sinnvoll zu managen, um Mitarbeiter und Unternehmen zu schützen. Ein gutes Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zeichnet sich durch eine starke Führung aus, die Ihre Manager, Arbeitnehmer, Lieferanten, Auftragnehmer und Kunden einbezieht. In einem globalen Kontext sind Gesundheit und Sicherheit auch ein wesentlicher Bestandteil der Bewegung für eine nachhaltige Entwicklung.
Die Bedeutung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist unbestreitbar – der Schutz von Arbeitnehmern, Besuchern und Kunden vor Schaden zu bewahren sollte für alle Unternehmen Priorität haben. Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Krankheiten schaden nicht nur den Menschen, sondern können auch die Arbeitsmoral der Mitarbeiter beeinträchtigen, den Ruf Ihrer Marke schädigen und Ihr Unternehmen viel Geld kosten.
Die Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit ist jedoch eine große Aufgabe, und wenn es darum geht zu entscheiden, wer dafür verantwortlich ist, schiebt man die Verantwortung gerne auf andere ab. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und wer dafür Verantwortung trägt.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
Sicherheit am Arbeitsplatz hat unterschiedliche Komponenten – vom Brandschutz über Schutz vor Lärm am Arbeitsplatz bis hin zur Arbeitsorganisation – im Wesentlichen geht es beim Arbeitsschutz um diese drei Punkte:
- Verhinderung von Arbeitsunfällen
- Vermeidung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
- Arbeit menschengerecht gestalten
Wer an Unfälle und Gesundheitsgefahren denkt, denkt vielleicht zuerst an die Arbeit auf einer Baustelle oder den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Maschinen. Aber alle drei Themen spielen auch im Büro eine wesentliche Rolle für die Arbeitssicherheit. Das Spektrum ist breit gefächert – es
umfasst die psychische Belastung der Beschäftigten ebenso wie das Büro selbst und seine Ausstattung.
Nicht nur die eigentliche Arbeit selbst kann Stress verursachen, zum Beispiel weil die Arbeitsbelastung dauerhaft zu hoch ist. Sondern auch Lärm oder zum Beispiel ein falsch eingestellter Monitor, der bei der Bildschirmarbeit auf Dauer Kopfschmerzen verursacht. Die Arbeitsstättenverordnung regelt, welche Mindestanforderungen Sie als Arbeitgeber einhalten müssen, um gute Bedingungen zu schaffen. Der erste Schritt bei der Umsetzung ist eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung.
Mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung können Sie:
- Gefährdungspotenziale im Rahmen Ihrer Arbeit erkennen
- Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Krankheiten einleiten
- Mitarbeiter angemessen schulen bzw. schulen lassen
- eine Überprüfung der Sicherheit am Arbeitsplatz ermöglichen
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Sie als Arbeitgeber sogar zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung – inklusive Dokumentation.
Für die Erstellung und Ableitung der entsprechenden Betriebsanweisungen braucht es Erfahrung.
Außerdem kann es äußerst zeitintensiv sein. Wir unterstützen Sie deshalb bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und nehmen Ihnen Aufgaben ab.
Auch interessant: Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen müssen.
Rechtsgrundlage für Sicherheit am Arbeitsplatz
Das Arbeitsschutzgesetz
Die Grundprinzipien des Arbeitsschutzes sind ein Thema, das in jedem Unternehmen eine wichtige Rolle spielt. Die Arbeitgeber tragen eine große Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten. Der Staat hat im Arbeitssicherheitsgesetz grundlegende Anforderungen an den Arbeitsschutz festgelegt. Es regelt unter anderem, welche Anforderungen Unternehmen in Bezug auf Brandschutz (organisatorischer Brandschutz) und Erste Hilfe erfüllen müssen – dazu gehört zum Beispiel, dass Büros mit mindestens zwei versicherten Mitarbeitern auch einen ausgebildeten Ersthelfer haben müssen.
DGUV-Vorschriften
Die Vorschriften der DGUV konkretisieren viele staatliche Regelungen zum Arbeitsschutz und enthalten Unfallverhütungsvorschriften und Durchführungsverordnungen, die auch Sie und Ihre Mitarbeiter kennen und beachten müssen. Schließlich ist ein effektiver Arbeitsschutz in unser aller Interesse – denn wenn ein Mitarbeiter durch einen Unfall ausfällt, kann das ein Unternehmen schnell 300 bis 500 Euro im Durchschnitt kosten. Und das pro Tag.
Organisation für den Notfall
Die besten Arbeitsschutzmaßnahmen garantieren nicht, dass Unfälle für immer ausbleiben. Aber zum einen verringern sie das Risiko und die Gefährdungen enorm. Und zum anderen sind Sie optimal auf den schlimmsten Fall vorbereitet. Zur Arbeitssicherheit gehört auch die betriebliche Notfallorganisation mit diesen Säulen:
- Erste Hilfe
- Brandschutz
Verlässliches Wissen in diesen Bereichen ist das A und O im Notfall. Deshalb gibt es aus gutem Grund eine jährliche Unterweisungspflicht.
Sicherheit am Arbeitsplatz Beispiele: Beitrag der Arbeitnehmer zum Arbeitsschutz
Neben dem Arbeitgeber sind es vor allem die Arbeitnehmer, die zu mehr Sicherheit am Arbeitsplatz beitragen können (und müssen!). Arbeitnehmer haben zwar nicht so viele Pflichten wie Arbeitgeber, aber dennoch sind sie verpflichtet, für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit und die anderer Personen, die von ihren Handlungen bei der Arbeit betroffen sein könnten, zu sorgen.
Auch die Arbeitnehmer sind für Gesundheit und Sicherheit verantwortlich, denn ohne ihre Mitwirkung wären die Unternehmen nicht in der Lage, Sicherheitsmaßnahmen wirksam umzusetzen. Die Beschäftigten müssen mit den Maßnahmen vertraut sein, und sie müssen wissen, welche Sicherheitsvorkehrungen wann zu treffen sind. Dazu gehören die folgenden Punkte:
Befolgung der Gesundheits- und Sicherheitsschulungen
Die Arbeitgeber sind zwar verpflichtet, Schulungen zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz anzubieten, doch liegt es in der Verantwortung der Arbeitnehmer, diese Schulungen auch wahrzunehmen. Die Schulung vermittelt den Mitarbeitern Kenntnisse über eine breite Palette von Gesundheits- und Sicherheitsthemen, von der ersten Hilfe über die sichere Verwendung von Geräten bis hin zur Kontrolle von Gefahrstoffen. Denn es gilt der Grundsatz des Arbeitsschutzes: „Erst schulen, dann arbeiten„.
Nach Abschluss der Schulung sind die Mitarbeiter verpflichtet, dieses Wissen am Arbeitsplatz anzuwenden. Ebenso müssen Mitarbeiter, die im sicheren Umgang mit bestimmten Geräten geschult sind, diese Kenntnisse jedes Mal anwenden, wenn sie sie benutzen.
Umsetzung von Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien am Arbeitsplatz
Ebenso wie die Mitarbeiter an den Sicherheitsschulungen teilnehmen müssen, müssen sie auch die in den Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien des Unternehmens festgelegten Vorsichtsmaßnahmen umsetzen. Die Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien enthalten unternehmens- oder projektspezifische Informationen, während die Schulungen nur allgemeine Kenntnisse über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vermitteln. Die Mitarbeiter müssen die in der Unternehmenspolitik beschriebenen Sicherheitsverfahren befolgen und alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen treffen, bevor sie mit einer Aufgabe beginnen.
Immer auf dem neuesten Stand der Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien
Der Arbeitgeber sollte die Mitarbeiter über die Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien informieren. Wenn sie dies tun, muss sich das Personal die Zeit nehmen, die Informationen zu verarbeiten. Die Mitarbeiter sollten die Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien lesen und sicherstellen, dass sie sie verstehen. Wenn Aktualisierungen der Unternehmensrichtlinien oder -verfahren mitgeteilt werden, müssen die Mitarbeiter diese Änderungen lesen und sie so schnell wie möglich umsetzen. Wenn Mitarbeiter ihr Wissen über Sicherheit und Gesundheitsschutz auffrischen müssen, sollten sie von sich aus Schulungsmaterialien oder Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente wie Unternehmensrichtlinien, Risikobewertungen und Verfahrensanweisungen erneut lesen.
Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz
Wenn die Arbeitnehmer zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes befragt werden, müssen sie ihre Meinung vollständig und ehrlich äußern. Durch die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber können die Mitarbeiter dazu beitragen, relevante und wirksame Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen zu entwickeln.
Meldung von Sicherheitsrisiken und unzureichenden Arbeitsschutz- und Vorsichtsmaßnahmen
Da die Beschäftigten den Arbeitsplatz täglich nutzen und potenziell risikoreiche Tätigkeiten ausüben, ist es wahrscheinlicher, dass sie Gefahren und Mängel in den Sicherheitsverfahren erkennen. Wenn Arbeitnehmer auf Gefahren stoßen, wie z. B. defekte elektrische Geräte, kaputte oder unwirksame persönliche Schutzausrüstung, oder wenn sie feststellen, dass die Sicherheitsvorkehrungen das Risiko nicht wirksam verringern, sind sie verpflichtet, dies ihrem Vorgesetzten zu melden.
Wir wollen helfen, Ihr Unternehmen sicherer zu machen und die Vorgaben zum Arbeitsschutz umzusetzen. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie als Ansprechpartner für alle Themen rund um Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen. Rufen Sie uns gerne an!
Quellen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A12008E153