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Arbeitssicherheit im Betrieb: Alles zum Thema Arbeitsschutz

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Voraussetzung für ein funktionierendes Beschäftigungssystem ist die Schaffung und Erhaltung sicherer und menschengerechter Arbeitsbedingungen. Ein effizienter Arbeitsschutz und eine wirksame Unfallverhütung sind dafür besonders wichtig, gerade auch im Hinblick auf die Herausforderungen einer immer schnelleren und anspruchsvolleren Arbeitswelt durch die digitale Transformation. Ziel von Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz ist es, die Beschäftigten wirksam vor Gefährdungen und Gesundheitsschäden zu schützen.

Verlässliche rechtliche Grundlagen und ein rechtssicherer Rahmen für alle Unternehmen sind dafür unerlässlich. In diesem Artikel erläutern wir die wichtigsten Grundsätze der Arbeitssicherheit im Betrieb.

Definition Arbeitssicherheit

Der Begriff Arbeitssicherheit kann unterschiedlich interpretiert werden. Allgemein wird darunter die gefahrlose Durchführung der eigenen Arbeit verstanden. Die Arbeitgeber in Deutschland sind verpflichtet, diesen Zustand herbeizuführen, indem sie die Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten minimieren. Das hat nicht nur humane, sondern auch wirtschaftliche Gründe. Denn Berufskrankheiten sind mit erheblichen finanziellen Kosten verbunden.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Arbeitssicherheit:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt die Grundlagen und die Organisation des Arbeitsschutzes in Unternehmen. Es schreibt zum Beispiel die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten vor. Außerdem regelt es die Bildung und Aufgaben von Arbeitsschutzausschüssen. Diese sind in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten zwingend vorgeschrieben.

Das Arbeitssicherheitsgesetz enthält Maßnahmen, die der Arbeitgeber ergreifen muss, um einen gefahrlosen Arbeitsplatz zu gewährleisten. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Gefährdungsbeurteilung. Dazu gehören auch Gefährdungen, die durch mangelnde Unterweisung oder bestimmte Arbeitsabläufe entstehen. Der Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet, regelmäßig Unterweisungen durchzuführen. Basierend auf dem ArbSchG hat der Gesetzgeber eine Reihe von Rechtsverordnungen erlassen, um den Schutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu gehören die Arbeitsstättenverordnung, die den rechtlichen Rahmen für die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten vorgibt, oder die Bildschirmarbeitsplatzverordnung.

Entwicklungen im Bereich der Arbeitssicherheit

Der Begriff Arbeitssicherheit wird heute oft weiter gefasst als in der Vergangenheit. Die Hauptgründe dafür sind neue Entwicklungen in der Arbeitswelt, die neue Gefährdungen mit sich bringen. Darüber hinaus spielen veränderte Wahrnehmungen und Definitionen von Gesundheit und Sicherheit eine wichtige Rolle. So werden im Bereich des Arbeitsschutzes heute auch psychosoziale Faktoren berücksichtigt, die sich negativ auf das Wohlbefinden der Beschäftigten auswirken. Arbeitsschutz ist also mehr als die bloße Verhütung von Unfällen durch technische Einrichtungen.

Größere Unternehmen verfügen heute oft über ein Arbeitsschutzmanagementsystem, um den Arbeitsschutz systematisch zu optimieren. Manchmal wird dies auch als Arbeitssicherheitsmanagementsystem bezeichnet.

Die Rolle der Gefährdungsbeurteilung beim Arbeitsschutz

Die zentrale Säule des Arbeitsschutzes ist die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, sich Klarheit über die vorhandenen Gefährdungen zu verschaffen, damit die „richtigen“ Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Es empfiehlt sich, das Verfahren an der Art des Betriebes und der jeweiligen Betriebsgröße auszurichten, mit den jeweils auftretenden Gefährdungsfaktoren (z.B. arbeitsplatzbezogene, arbeitsmittelbezogene und tätigkeitsbezogene Gefährdungen).

Die Gefährdungsbeurteilung verpflichtet den Arbeitgeber auch ausdrücklich dazu, psychische Belastungsfaktoren entsprechend ihrer jeweiligen Bedeutung für die Arbeitstätigkeit im Arbeitsschutz zu berücksichtigen. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, nach der Identifizierung der Gefährdungsfaktoren sinnvolle und notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Unternehmerische Pflichten im Gesundheitsschutz und in der Arbeitssicherheit

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter sicher und gesund arbeiten können. Dabei handelt es sich um die Pflichten des Arbeitgebers im betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber bestimmte organisatorische Maßnahmen ergreifen müssen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Das bedeutet, dass der Unternehmer präventiv tätig werden muss. Sie tragen die Verantwortung für all ihre Beschäftigten.

Arbeitsschutz: Prävention – was ist das?

Prävention umfasst alles, was den Beschäftigten ein gesundes und sicheres Arbeiten ermöglicht. Das kann zum Beispiel die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes sein, aber auch der Maschinenschutz, der sichere Umgang mit Gefahrstoffen oder die arbeitsmedizinische Vorsorge. Auch die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen und die Durchführung von Unterweisungen sind präventive Maßnahmen. Die Grundsätze der Prävention sind in der DGUV Vorschrift 1 festgeschrieben.

Wir sorgen für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im Betrieb

Wir möchten Sicherheit in Ihren Betrieb bringen und sind Ihr kompetenter Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb. Wir unterstützen Firmen aus unterschiedlichen Branchen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die Experten von ProSafeCon gewährleisten die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wie das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, die Arbeitsstättenverordnung, technische Regeln und DGUV-Vorschriften. Rufen Sie uns gerne an!

Quellen:

https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

https://www.gesetze-im-internet.de/asig/

https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2909

https://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/dguv-vorschrift_1/index.jsp

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