Das erste Unfallversicherungsgesetz wurde bereits 1884 verabschiedet. Es enthielt bereits eine Ermächtigung, die es den Berufsgenossenschaften erlaubte, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen. Sie waren für alle Mitglieder verbindlich. Diese Vorschriften sollten gleichzeitig von bevollmächtigten Vertretern überprüft und überwacht werden. 1900 verpflichtete der Gesetzgeber die Berufsgenossenschaften sogar dazu, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen.
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) spielen bis heute eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der Arbeitssicherheit in Unternehmen. Sie dienen dazu, Gefahren am Arbeitsplatz zu minimieren und somit das Risiko von Unfällen und Verletzungen zu senken. Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen der Einhaltung dieser Vorschriften und der Sicherheit der Mitarbeitenden: Wer sich an die UVV hält, schafft nicht nur ein sicheres Arbeitsumfeld, sondern schützt im Rahmen der Unfallverhütung auch die Gesundheit aller Beschäftigten.
Die Vorschriften und Pflichten zur Unfallverhütung regeln den Umgang mit Maschinen, den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung und die richtige Handhabung von Gefahrstoffen. Im folgenden Artikel werden neben der Definition die wichtigsten Aspekte der Unfallverhütungsvorschriften detailliert erläutert und gezeigt, wie Unternehmen und Arbeitnehmer gemeinsam für mehr Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im Betrieb sorgen können.
Was sind Unfallverhütungsvorschriften (UVV)?
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind per Definition verbindliche Regeln, die von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen aufgestellt werden, um Unfälle am Arbeitsplatz zu verhindern und die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten.
Diese Vorschriften zur Unfallverhütung basieren auf dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) und müssen von den Arbeitgebern sowie den Arbeitnehmern eingehalten werden. Die Einhaltung der UVV wird von den Berufsgenossenschaften überwacht, und Verstöße können mit Sanktionen belegt werden.
Ziel ist es, durch Präventionsmaßnahmen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu reduzieren.
Diese Inhalte haben die Unfallverhütungsvorschriften
Die UVVen werden von den Unfallversicherungsträgern erlassen und umfassen die folgenden Hauptpunkte:
- Der erste Punkt richtet sich an die Unternehmer. Hier wird festgelegt, welche Maßnahmen und Vorkehrungen sie ergreifen müssen, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Der Unternehmer kann diese Verantwortung auch an Dritte delegieren.
- Im zweiten Punkt steht das Verhalten der Versicherten im Mittelpunkt. Es wird beschrieben, wie sich diese verhalten sollen, um Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten vorzubeugen.
- Der dritte Punkt bezieht sich auf arbeitsmedizinische Maßnahmen und Untersuchungen, die vom Unternehmer organisiert werden müssen. Diese kommen besonders dann zum Tragen, wenn Beschäftigte oder andere Personen während der Arbeit gefährlichen Bedingungen ausgesetzt sind, die ihre Gesundheit oder ihr Leben bedrohen.
- Der vierte Punkt richtet sich an Ärzte, die für die Durchführung der im dritten Punkt erwähnten Untersuchungen zuständig sind. Hier wird festgelegt, welche Qualifikationen der Arzt mitbringen muss, wenn die Untersuchung nicht bereits durch andere gesetzliche Regelungen vorgeschrieben ist.
- Der fünfte Punkt betrifft erneut die Verantwortung des Unternehmers, der für eine effektive Erste Hilfe im Betrieb sorgen muss. Auch der sechste Punkt ist an den Unternehmer adressiert, wobei es um Maßnahmen geht, die gewährleisten sollen, dass Sicherheitsingenieure, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte ihren Aufgaben nach den UVV ordnungsgemäß nachkommen können.
- Der letzte Punkt behandelt die Bestimmung der erforderlichen Anzahl an Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen. Diese Zahl ergibt sich aus der Mitarbeiterzahl und den bestehenden arbeitsbedingten Gefahren.
Wo sind die Unfallverhütungsvorschriften im Gesetz geregelt?
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind in Deutschland nicht direkt in einem Gesetz, sondern in Verordnungen und Vorschriften der Unfallversicherungsträger geregelt. Sie basieren auf dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die UVV sind:
- Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) – Dieses Gesetz regelt die gesetzliche Unfallversicherung und enthält Vorschriften zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erlassen auf Grundlage des SGB VII spezifische Unfallverhütungsvorschriften, die für verschiedene Branchen und Tätigkeiten gelten. Diese Vorschriften konkretisieren die gesetzlichen Vorgaben und müssen von Unternehmen beachtet werden.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Ergänzend dazu enthält das Arbeitsschutzgesetz allgemeine Regelungen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit.
Die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung der UVV erfolgt durch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die spezifische Vorschriften für verschiedene Berufsgruppen und Branchen festlegen.
Wer erstellt und überwacht die Unfallverhütungsvorschriften?
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) werden von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erstellt. Diese Institutionen sind Teil der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland und zuständig für die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften erfolgt ebenfalls durch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Sie kontrollieren Betriebe, beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, und führen Präventionsmaßnahmen durch. Auch die staatlichen Aufsichts- und Arbeitsschutzbehörden, wie das Gewerbeaufsichtsamt, können bei der Überwachung beteiligt sein.
Beispiele für Unfallverhütungsvorschriften
Hier sind vier Beispiele für Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die zur Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz beitragen:
- Betriebsanweisungen und Unterweisungen: Zu den Pflichten der Arbeitgeber zählt es, Mitarbeiter regelmäßig über Sicherheitsmaßnahmen und die richtige Handhabung von Maschinen oder gefährlichen Stoffen zu unterweisen. Beispielsweise müssen Beschäftigte im Umgang mit Chemikalien spezielle Schulungen erhalten.
- Schutzausrüstung: Vorschriften zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) regeln, dass Mitarbeiter in gefährdeten Bereichen geeignete Schutzausrüstung wie Helme, Handschuhe, Sicherheitsschuhe oder Schutzbrillen tragen müssen.
- Sicherheitsvorkehrungen bei Maschinen: Maschinen und Anlagen sind mit entsprechenden Sicherheitseinrichtungen und Schutzeinrichtungen versehen , um den Kontakt mit beweglichen Teilen zu verhindern. Dazu gehören Not-Aus-Schalter, Schutzgitter oder Lichtschranken.
- Sicherer Umgang mit elektrischen Anlagen: Es gibt strenge Vorschriften für den Umgang mit elektrischen Anlagen, die unter anderem verlangen, dass nur qualifizierte Fachkräfte Reparaturen oder Wartungen an elektrischen Anlagen durchführen dürfen. Außerdem müssen Anlagen regelmäßig auf Mängel überprüft werden.
Jede einzelne Unfallverhütungsvorschrift ist Teil der präventiven Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschäden. Diese Vorschriften des Arbeitsschutzes gelten in verschiedenen Branchen.
Sind die deutschen UVV auch gültig, wenn der Arbeitsplatz im Ausland liegt?
Die UVV gelten auch für Arbeitnehmer, die im Ausland tätig sind. Sie müssen jedoch in Deutschland versichert sein. Dies wird durch die sogenannte Entsendewirkung abgedeckt. Schließlich muss die Berufsgenossenschaft einen in Deutschland Versicherten entschädigen oder abrechnen, auch wenn die Person im Ausland arbeitet. In diesem Fall gelten die deutschen Unfallverhütungsvorschriften auch für Arbeitnehmer, die im Ausland arbeiten.
Es gibt nur eine Ausnahme. Wenn die Arbeitsschutzvorschriften des jeweiligen Landes einen höheren Standard haben als die in Deutschland, gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes.
Was ist der Unterschied zwischen UVV und DGUV Vorschriften?
Die UVV (Unfallverhütungsvorschriften) und die DGUV Vorschriften beziehen sich beide auf den Arbeitsschutz, haben aber unterschiedliche Funktionen innerhalb des deutschen Arbeitssicherheitsrechts:
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV): Dies sind spezielle Vorschriften, die sich auf die Unfallverhütung und Arbeitsschutz in Betrieben und Arbeitsstätten konzentrieren. Sie werden von der Berufsgenossenschaft oder dem Unfallversicherungsträger herausgegeben und sind verbindlich für Unternehmen. Sie enthalten konkrete Anweisungen und Regeln, wie Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren verhindert werden können.
- DGUV Vorschriften: Diese Vorschriften sind umfassender und gehören zu einem übergeordneten Regelwerk, das von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erstellt wird. Die DGUV Vorschriften fassen die verschiedenen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zusammen und sind der Rahmen für sämtliche Regelungen, die den Arbeitsschutz betreffen. Sie beinhalten Richtlinien, Präventionsmaßnahmen und sicherheitstechnische Anforderungen.
Kurz gesagt: UVV sind spezifische Unfallverhütungsvorschriften, während die DGUV Vorschriften das gesamte Regelwerk umfassen, das den Arbeitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung regelt.
Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__15.html
https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/regelwerk