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Sicherheits- und Schutzeinrichtungen an Maschinen und Anlagen

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Ein Großteil der Risiken beim Betrieb von Maschinen kann erst durch den Einsatz von Schutzvorrichtungen reduziert werden. Man unterscheidet bei den Einrichtungen zum Arbeitsschutz zwischen trennenden und nicht trennenden Schutzeinrichtungen.

Zwei Arten von Schutzvorrichtungen

Es wird zwischen trennenden und nicht trennenden Lösungen unterschieden. Die trennenden Schutzeinrichtungen verhindern, dass Personen in den Gefahrenbereich einer Maschine eindringen oder in diesen eingreifen. Manchmal ist es jedoch nicht möglich oder auch nicht sinnvoll, solche feststehenden Vorrichtungen zu wählen. Insbesondere dann, wenn dadurch die Gefahr von Manipulationen erhöht wird. Die Maschinenrichtlinie, Anhang 1, verlangt, dass die Konstruktion einer Schutzeinrichtung verhindern muss, dass sie auf einfache Weise unwirksam gemacht werden kann. Andernfalls darf die Maschine nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden. Eine Lösung ist dann die Verwendung von nicht trennenden Schutzeinrichtungen. Diese schützen den Gefahrenbereich ohne physische Trennung. Häufig werden hier steuerungstechnische Lösungen eingesetzt, wie z.B. Sicherheitslichtgitter in Kombination mit einer Sicherheitssteuerung.

Trennende Schutzeinrichtungen

Eine trennende Schutzeinrichtung ist eine bauliche Trennung zwischen dem Mitarbeiter und dem Gefahrenbereich der Fertigungsmaschine. Mit Zäunen, Schutztoren, oder Abdeckungen werden die Gefahrenbereiche vor unerwünschtem Zugriff geschützt. Auch Schutzgehäuse an den Maschinen sind eine Möglichkeit.

Der Abstand hängt sehr stark von der Situation und der zu schützenden Person ab. Gefährliche Punkte können erreicht werden durch:

  • Nach oben greifen
  • Hinübergreifen
  • Umgreifen
  • Durchgreifen

Die erforderlichen Mindestabstände hängen nicht nur von der Lage der Gefahrenquelle ab, auch die zu schützenden Personen müssen berücksichtigt werden. So gelten beispielsweise für unterschiedlich große Personen unterschiedliche Maße.

Genauere Maße für die Abstände finden Sie im Anhang der EN ISO 13857:2019 (Deutsche Fassung). Es handelt sich bei den Maßen nur um Richtwerte, die von einer Person mit normalem Arbeitsverhalten ausgehen. Missbräuchliche Nutzung oder absichtliche Überschreitung der Sicherheitsvorkehrungen werden von der Norm nicht berücksichtigt.

Feststehende trennende Schutzvorrichtungen

Bei feststehenden Schutzvorrichtungen ist die Schutzvorrichtung fest mit der Maschine verbunden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Schutzvorrichtung die Produktivität der Maschine nicht beeinträchtigt und auch während der Produktion bestehen bleiben kann. Weil feststehende Schutzvorrichtungen permanent angebracht sind und nicht entfernt werden können, können sie nur im Leerlauf und mit Zusatzwerkzeug entfernt werden. Die feststehende Schutzeinrichtung muss aus einem widerstandsfähigen Material gefertigt sein. Die DIN-Norm EN ISO 14120:2015 (Deutsche Fassung) legt ausdrücklich fest, dass feststehende trennende Schutzeinrichtungen nur dann verwendet werden sollten, wenn der Zutritt zur Gefahrenzone nicht regelmäßig sichergestellt werden muss.

Beispiele für feststehende trennende Schutzeinrichtungen:

  • Begehbarer Schutzzaun
  • Schutzumhausung einer Reinigungskabine mit Hubtor

Bewegliche trennende Schutzvorrichtungen

Die bewegliche Schutzeinrichtung befindet sich ebenfalls zwischen dem Mitarbeiter und der Gefahrenzone der Maschine. Die Schutzeinrichtung kann ohne zusätzliches Werkzeug abgenommen und entfernt werden. Allerdings muss sie dauerhaft mit der Maschine verbunden bleiben. Solche Schutzvorrichtungen werden häufig durch Türen in Schutzzäunen oder Klappen an Öffnungen realisiert. Auch Schwenk- oder Schiebetüren gehören zu den beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen. Gemäß der ISO-Norm 14120:2015 sollten bewegliche trennende Schutzeinrichtungen installiert werden, wenn ein häufiger Zugang zur Gefahrenquelle erforderlich ist.

Beispiele für bewegliche trennende Schutzeinrichtungen:

  • Laserschutzkabine für die Forschung
  • Schutzkabine für Laserbeschriftungsgerät
  • Schutzkabine mit Winkeltür

Nicht-trennende Schutzeinrichtungen

Eine nicht-trennende Schutzeinrichtung bzw. berührungslose Schutzeinrichtung wird verwendet, wenn die Mitarbeiter häufig Zugang zu einer gefährlichen Stelle haben müssen. Auch kann es sein, dass an dieser Stelle aus baulichen Gründen keine trennenden Schutzeinrichtungen angebracht werden können.

Es handelt es sich um Sicherheitseinrichtungen, die den Bereich einer Produktionsmaschine schützen. Die zu diesem Zweck verwendeten Schutzvorrichtungen sind speziell für die Erkennung von Personen ausgelegt. Diese Schutzeinrichtungen werden daher auch als „berührungslos“ bezeichnet. Solche Schutzeinrichtungen können zum Beispiel Lichtgitter, Lichtschranken, Leuchtvorhänge oder Scanner sein. Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) und deren Prüfung werden in der DIN-Norm EN IEC 61496-1:2020 (Deutsche Fassung) dargelegt.

Wenn ein Mitarbeiter eine BWS durchquert, stoppt die Maschine unverzüglich ihre Produktion. Dieselbe Funktion wird mit einer Trittmatte erreicht. Bei einer Zweihandschaltung arbeitet die Maschine nur, wenn beide Hände ein Bedienelement betätigen. Wenn eine Hand oder beide Hände die Position ändern, hält die Maschine an. Hier werden in erster Linie die Arme und Hände des Arbeiters geschützt; der Schutz der Maschine ist hier nachrangig.

Manipulierung von Schutzvorrichtungen an Maschinen

Es ist leider nicht ungewöhnlich, dass Arbeiter Schutzvorrichtungen an Maschinen manipulieren – aus einer Vielzahl von Gründen, aber in der Regel hofft der Arbeiter, sich dadurch einen Vorteil zu verschaffen:

  • leichteres und bequemeres Arbeiten
  • schnellere, höhere Produktion
  • bessere Sicht auf das Werkstück
  • verbesserte Nutzbarkeit der Maschine
  • Größere Nachteile wie schwere Unfälle, Maschinenausfälle und höhere Betriebskosten werden dabei ignoriert.

Wenn die Sicherheitseinrichtungen in einer Fabrik häufig manipuliert werden, sind Maßnahmen zu ergreifen, um die Ursache zu beseitigen, um die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Zunächst einmal wäre der Hersteller der Sicherheitseinrichtungen der richtige Ansprechpartner, um die Sicherheit der Mitarbeiter weiter zu erhöhen. Im Optimalfall hat er eine Lösung für einen verbesserten Schutz parat.

ProSafeCon unterstützt Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Mit unseren Experten stellen wir sicher, dass gesetzliche Vorschriften für Sicherheits- und Schutzeinrichtungen an Maschinen und Anlagen eingehalten werden. Auch bei Themen wie dem Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzmanagement unterstützen wir Sie gerne. Rufen Sie uns gerne an!

Quellen:

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:157:0024:0086:de:PDF

https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/BJNR004910015.html

https://cust980373stdlrsweu001.blob.core.windows.net/staticweb/Vorschriften/Betriebssicherheit/Technische-Regeln-fuer-Betriebssicherheit-TRBS/trbs/trbs_2111.htm

https://www.dguv.de/rundschreiben/dokcenterimport/2015/0261_2015_trbs_2111_teil_1.pdf

https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Informationen/209-092.pdf

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