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Organisatorischer Brandschutz – Verhalten der Personen und interne Organisationsstrukturen

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Der Brandschutz im Betrieb ist immer noch das Sicherheitsthema Nummer eins. Der organisatorische Brandschutz hat dabei eine besondere Bedeutung für alle im Gebäude anwesenden Personen. Die ersten Minuten beim Entstehungsbrand entscheiden oft über Leben und Tod – genau die Minuten, bevor die Feuerwehr eintrifft. Eine funktionierende und ineinandergreifende Organisation des betrieblichen Brandschutzes ist daher besonders wichtig.

Der organisatorische Brandschutz ist einer von insgesamt vier Teilbereichen des Brandschutzes, da der Brandschutz aufgrund der Komplexität in mehrere Bereiche unterteilt wird . Neben den baulichen und anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen ist der betriebliche (organisatorische) Brandschutz ein weiteres wichtiges Instrument des vorbeugenden Brandschutzes. Organisatorischer oder betrieblicher Brandschutz ist wichtig, um Brandschäden zu minimieren und den Personenschutz zu gewährleisten. In diesem Artikel erhalten Sie eine Definition für den organisatorischen Brandschutz. Darüber hinaus erfahren Sie Wichtiges zum Thema Brandschutz im Betrieb.

Organisatorischer Brandschutz: Definition

Der organisatorische Brandschutz bezeichnet alle Maßnahmen zur Planung, Organisation und Vorbereitung des Brandschutzes in einem Unternehmen. Organisatorischer Brandschutz ist Teil des vorbeugenden Brandschutzes.

Was ist organisatorischer Brandschutz im Detail erklärt?

Damit sind alle betrieblichen Maßnahmen gemeint, die ergriffen werden, um einen Brand zu verhindern oder den Schaden im Falle eines Vorfalls zu begrenzen. Zu den Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes gehören:

  • Bestellung von Brandschutzbeauftragten (siehe Aufgaben Brandschutzbeauftragter)
  • Ausbildung und Ernennung von Brandschutzhelfern
  • Bestellung eines Sprinklerwartens
  • Erstellung von Alarmplänen, Brandschutzordnungen und eines Brandschutzplans
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen und Feuerwehrplänen
  • Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen
  • Formulierung von Betriebsanweisungen für den Umgang mit leicht entzündlichen oder gefährlichen Betriebsstoffen
  • Erstellung von Evakuierungskonzepten für z.B. Versammlungsstätten oder Verkaufsräume
  • Schulung der Mitarbeiter im richtigen Umgang mit Löschmitteln (Brandschutzschulung)
  • Durchführung von Evakuierungs- und Räumungsübungen
  • Ergänzende organisatorische Aufgaben die den baulichen Brandschutzmaßnahmen betreffen. (z.B Instandhaltung, Wartung, Nutzung der baulichen und technischen Brandschutzeinrichtungen)

Der organisatorische Brandschutz bezieht sich also insbesondere auf den Faktor Mensch. Die Vermittlung von Verhaltensregeln, die Menschen zur Vermeidung von Bränden oder im Brandfall beachten müssen, stehen hier im Vordergrund. Mit unserer Brandschutzhelfer Ausbildung nach der DGUV werden Ihre Mitarbeiter gemäß den gesetzlichen Grundlagen umfassend für den Ernstfall geschult.

Die Wahl der geeigneten Mittel für Brandschutz im Betrieb hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, welche operativen Maßnahmen unbedingt erforderlich sind und welche Maßnahmen zusätzlich ergriffen werden sollten, um ein angemessenes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.

Das Ziel des organisatorischen Brandschutzes ist es, die Entstehung eines Brandes im Gebäude im Vorfeld zu verhindern. Er dient in seiner Gesamtheit als vorbeugende Schutzmaßnahme. Die einzelnen Maßnahmen gehören entweder zum betrieblichen oder zum abwehrenden Brandschutz.

Sollte es trotz der vorbeugenden Maßnahmen zu einem Brand im Unternehmen kommen, dienen die Vorkehrungen des organisatorischen Brandschutzes auch dazu, den entstehenden Brandschaden so gering wie möglich zu halten.

Gleichzeitig kann der Arbeitgeber mit dem organisatorischen Brandschutz überprüfen, wie effektiv seine Maßnahmen im anlagentechnischen und baulichen Brandschutz sind. Die drei Bereiche greifen bei der Prävention von Bränden ineinander und ergänzen sich wechselseitig.

Organisatorischer Feuerschutz: Wie man erfolgreich Brandrisiken bewertet

Um Brandrisiken zu bewerten, benötigen Sie Informationen über die Eintrittswahrscheinlichkeit und das potenzielle Ausmaß des Schadens. So können Sie den notwendigen Schutz beurteilen. Ein zentrales Kriterium hierfür ist die ASR A2.2, die zwischen einem Basisschutz für geringe Brandgefahren (z.B. für ein Verwaltungsgebäude) und Situationen mit erhöhter Brandgefahr unterscheidet.

Dieses zentrale Kriterium „erhöhte Brandgefahr“ taucht in Brandschutzfragen immer wieder auf. Zum Beispiel müssen Sie laut ASR A2.2, Abschnitt 5.2.4, in Arbeitsstätten oder Arbeitsbereichen mit erhöhter Brandgefahr „zusätzliche Maßnahmen“ ergreifen, z.B.

  • Erhöhung der Anzahl von Feuerlöschern über das übliche Maß hinaus
  • Bereitstellung zusätzlicher Feuerlöschgeräte
  • Installation von Feuerlöschanlagen

Im Prinzip ist der Arbeitgeber für die Organisation des Brandschutzes im Unternehmen verantwortlich. Zwar kann er bestimmte Bereiche seiner Aufgaben an Brandschutzbeauftragte oder andere qualifizierte Mitarbeiter delegieren. Dennoch ist der Arbeitgeber für den Brandschutz im Gebäude verantwortlich und rechenschaftspflichtig, wenn er Aufgaben an andere Personen delegiert.

Wo ist der organisatorische Brandschutz geregelt?

Die Rahmenbedingungen und Maßnahmen im organisatorischen Brandschutz beruhen auf verschiedenen gesetzlichen Regelungen und Regelwerken. Das Erfordernis zu organisatorischen Maßnahmen ergibt sich aus speziellen Bauvorschriften und dem Arbeitsschutzgesetz mit seinen untergeordneten Richtlinien, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften. Dazu gehören zum Beispiel:

  • DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer
  • DGUV-Information 205-001 Betrieblicher Brandschutz in der Praxis
  • DGUV Information 205-003 Aufgaben, Qualifizierung, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten
  • DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten: ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
  • DIN 14096 Brandschutzvorschriften

Fazit: Organisatorischer Brandschutz für den sicheren Betrieb!

Wie Sie anhand der oben genannten Punkte gesehen haben, ist der betriebliche Brandschutz nicht mit der einmaligen Erstellung eines Brandschutzkonzepts und von Brandschutzvorschriften getan. Er erfordert ständiges Engagement und Aufmerksamkeit. Daher sind Sie am besten beraten, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, der sich dieser Aufgabe annimmt.

Alternativ ist es auch möglich, einen externen Spezialisten mit dieser Aufgabe zu betrauen. Im Falle eines Brandes kann Ihnen dies viel Ärger und Kosten ersparen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen sicherer zu machen. Als externer Brandschutzbeauftragter sind wir Ansprechpartner für alle Themen rund um den Brandschutz in Ihrem Unternehmen. Rufen Sie uns gerne an!

Quellen:

https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2909

https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2848

https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/324/betrieblicher-brandschutz-in-der-praxis

https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3872

https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR-A2-2.html

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