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Brandschutzbeauftragter: Aufgaben und Pflichten

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Brandschutzbeauftragte unterstützen und beraten den Unternehmer im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen des betrieblichen Brandschutzes: Aufgrund der besonderen Funktion im Unternehmen wurden die Anforderungen an die Ausbildung sowie eine Liste der möglichen Pflichten und Aufgaben Brandschutzbeauftragter in die DGUV 205-003 (Stand 12-2020) aufgenommen. Die vfdb-Richtlinie 12-09 sowie die VdS3111 werden in diesem Zusammenhang textgleich publiziert.

Welche Aufgaben hat ein Brandschutzbeauftragter?

Der Brandschutzbeauftragte nimmt eine besondere Stellung in der Brandschutzorganisation eines Unternehmens ein. Er ist für alle Beteiligten im Unternehmen der Ansprechpartner für Fragen und Belange bzgl. des Brandschutzes. In seiner Kernfunktion unterstützt und berät er den Unternehmer bei allen drei Arten des Brandschutzes (organisatorischer, vorbeugender und abwehrender Brandschutz).

Die rechtlich übertragenen Pflichten ergeben sich aus der jeweiligen Sonderbauverordnungen der Bundesländer und kommen bei der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten immer zum Tragen.

Gemäß der Musterindustriebaurichtlinie hat ein Brandschutzbeauftragter folgende Aufgaben. Zitat „ Musterindustriebaurichtlinie“

„Der Brandschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die Einhaltung des genehmigten Brandschutzkonzeptes und der sich daraus ergebenden betrieblichen Brandschutzanforderungen zu überwachen und dem Betreiber festgestellte Mängel zu melden. Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind im Einzelnen schriftlich festzulegen. „

Ein Brandschutzbeauftragter kann weitere Aufgaben gemäß der DGUV 205-003 übertragen bekommen. Diese sind jedoch zwischen dem Unternehmer und dem Brandschutzbeauftragten abzustimmen. Wichtig hierbei ist, dass auch diese Pflichten schriftlich festgehalten werden.

Im Detail ist in der DGUV 205-003 (stand 12/2020) festgelegt, welche Aufgaben ein Brandschutzbeauftragter hat. Diese sehen wie folgt aus:

  1. Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
  2. Mitwirken bei der Beurteilung von Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen
  3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  6. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  7. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und von Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  8. Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  9. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel
  10. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  11. Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  12. Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen
  13. Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  14. Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  15. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  16. Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
  17. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  18. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht und Rettungswege
  19. Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  20. Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  21. Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, eingehalten werden
  22. Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  23. Unterstützen des Unternehmers bzw. der Unternehmerin bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
  24. Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
  25. Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
  26. Dokumentieren der Tätigkeit im Betrieb, z.B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen und Jahresbericht

Es ist zu beachten, dass der Brandschutzbeauftragte nicht notwendigerweise alle Aufgaben in vollem Umfang wahrnimmt. Wichtig ist, dass die Aufgaben in der Bestellung des Brandschutzbeauftragten geregelt werden. Um eine rechtssichere Übertragung der Aufgaben zu gewährleisten, muss der Unternehmer die Übertragung der Aufgaben schriftlich festhalten und bestätigen.

Was muss ein Brandschutzbeauftragter für seine Aufgaben alles wissen bzw. können?

Das Spektrum der Aufgaben als Brandschutzbeauftragter kann wie oben erläutert umfangreich und komplex sein. Ein Brandschutzbeauftragter sollte Folgendes wissen und in der Lage sein, es praktisch umzusetzen:

  • Rechtliche Grundlagen und Brandtheorie
  • Aktuelle Vorschriften zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz
  • Brandschutz Brand- und Explosionsgefahren, besondere Brandrisiken
  • Brandschutzmanagement / Risikomanagement
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
  • Notfallmanagement

Wichtiges zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten

Nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung wird der Brandschutzbeauftragte bestellt. Der Brandschutzbeauftragte untersteht direkt der Geschäftsleitung und nimmt die Funktion in der Gesamtverantwortung des Unternehmers war.

Um seine Arbeit gewissenhaft ausführen zu können, müssen dem Beauftragten sowohl die notwendige Arbeitszeit als auch die erforderlichen Materialien und Informationen wie das Brandschutzkonzept zur Verfügung gestellt werden.

Aufgrund der stetigen Veränderungen in Bezug auf Sicherheitstechnik, Brandgefährdungen oder neuer gesetzlichen Anforderungen, muss der Unternehmer dem Beauftragten die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen. Bereits jetzt ist eine Fortbildungsverpflichtung von 16 Unterrichtseinheit von je 45 definiert und muss in einem Zeitraum von 3 Jahren absolviert werden müssen.

Welche Anforderungen muss ein Brandschutzbeauftragter erfüllen?

Abgesehen von der Anforderung, dass Brandschutzbeauftragte persönlich und fachlich geeignet sein müssen, gibt es keine gesetzlich festgelegten Ausbildungsbestimmungen für diese Aufgabe. Gemäß der Landesbauordnungen ist i.d.R die Ausbildungsanforderung mit den verantwortlichen Brandschutzdienststellen abzustimmen.  Als „best practise“ hat sich daher eine Ausbildung entsprechend der DGUV 205-003 erwiesen.

Als Brandschutzbeauftragte können interne ausgebildete Mitarbeiter oder externe Dienstleister eingesetzt werden. In beiden Fällen ist der Name des Brandschutzbeauftragten auf Verlangen der verantwortlichen Dienststelle zu melden.

Wir wollen helfen, Ihr Unternehmen sicherer zu machen. Als externer Brandschutzbeauftragter unterstützen wir Sie als Ansprechpartner für alle Themen rund um den Brandschutz in Ihrem Unternehmen. Rufen Sie uns gerne an!

Quelle:

https://www.vfdb.de/veroeffentlichungen/publikationen/richtlinien

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