Die betriebliche Brandschutzordnung stellt eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Brandschutz im Unternehmen dar. Sie dient in erster Linie der Rettung von Menschenleben im Falle eines Brandes und ist Teil des organisatorischen Brandschutzes. In diesem Artikel erklären wir, was eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist, ob sie verpflichtend ist und was die Teile A, B und C bedeuten.
Was ist eine Brandschutzordnung?
Eine Brandschutzordnung ist eine Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Ziel ist eine schnelle und geordnete Evakuierung der vom Feuer betroffenen oder gefährdeten Bereiche durchzuführen und Maßnahmen zu definieren, die die Entstehung von Bränden entgegen wirken.
Eine Brandschutzordnung besteht grundsätzlich aus drei Teilen und muss nach den Vorgaben der DIN 14096 erstellt werden. Die unterschiedlichen Teile A, B und C, richten sich an unterschiedliche Personengruppen im Objekt. Der Teil A ist ein Aushang im Gebäude und betrifft alle Personen, die das Gebäude betreten. Die folgende Übersicht gibt detaillierteren Aufschluss darüber, welche Teile der Brandschutzordnung welche Zielgruppe und welchen Inhalt haben.
Übersicht über eine Brandschutzordnung nach DIN 14096
Brandschutz- ordnung | Zielgruppe | Inhalt |
Teil A | alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten | z.B.: Hinweis Verhalten im Brandfall |
Teil B | Für Personen ohne besondere Brandschutzaufgabe, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten | z.B.: Maßnahmen zur Verhütung von Bränden Anweisungen für das Verhalten im Brandfall |
Teil C | Alle Personen mit Brandschutzaufgaben | z.B.: Aufbau der Brandschutzorganisation; Handlungsanweisungen für Brandschutzhelfer, Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte, etc. |
Brandschutzordnung Teil A
Die Brandschutzordnung Teil A entsprechend DIN 14096 beinhaltet die Mindestanforderungen an die Hinweise zum Verhalten im Falle eines Brandes und zur Brandverhütung. Sie ist an alle Personen gerichtet, die sich im Gebäude aufhalten, d.h. nicht nur an Mitarbeiter und Bewohner, sondern auch an Besucher. Der Aushang, der an einer gut sichtbaren Stelle angebracht werden muss, fasst die wichtigsten Verhaltensregeln schriftlich und mit Piktogrammen in einer schnell erfassbaren Form zusammen.
Gängige Verhaltensregeln in einer Brandschutzordnung Teil A (Aushang „Verhalten im Brandfall“) sind:
- Brände verhüten
- Rauchverbot
- Verbot von offenen Flammen oder Zündquellen
- Verhalten im Brandfall
- Im Brandfall Ruhe bewahren
- Brand melden (Notrufnummer 112)
- In Sicherheit bringen
- Löschversuch unternehmen
Brandschutzordnung Teil B
Die Brandschutzordnung Teil B (ebenfalls entsprechend DIN 14096) ist an alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben gerichtet, welche sich nicht nur vorrübergehend in einem Gebäude oder Betrieb aufhalten, d.h. in erster Linie an Beschäftigte. Darin enthalten sind die Regeln zur Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch, zum Freihalten von Flucht- und Rettungswegen, zum Brandverhalten, zur Brandmeldung und weitere Regeln.
Der übliche Aufbau einer Brandschutzordnung Teil B ist wie folgt:
- Einleitung
- Brandschutzordnung (Darstellung Teil A)
- Brandverhütung (vorbeugender Brandschutz)
- Brand- und Rauchausbreitung
- Flucht- und Rettungswege
- Melde- und Löscheinrichtungen
- Verhalten im Brandfall
- Brand melden
- Alarmsignale und Anweisungen
- Sich in Sicherheit bringen
- Löschversuche unternehmen
- Besondere Verhaltensregeln
Teil B sollte allen Mitarbeitern in schriftlicher Form (und gegengezeichnet) ausgehändigt werden und Teil einer jährlichen Unterweisung sein (Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV-V 1).
Zu beachten: Die Brandschutzverordnung Teil B muss an die Situation im Unternehmen angepasst werden. Im Einzelfall kann die Verordnung Hinweise auf die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten oder leicht entzündlichen Gasen enthalten. Außerdem muss je nach Situation des Unternehmens auf besondere Formen der Alarmierung hingewiesen werden.
Brandschutzordnung Teil C
Die Brandschutzordnung Teil C (nach DIN 14096) richtet sich an Betriebsangehörige mit besonderen Aufgaben im Brandschutz, z.B. an Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer. Teil C regelt die Durchführung von Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes und ordnet diese den verantwortlichen Personen zu.
Die Aufgaben und Maßnahmen der Brandschutzordnung Teil C nach DIN 14096 sind wie folgt:
- Einleitung
- Brandverhütung
- Meldung und Alarmierung der Rettungskräfte
- Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere und Sachwerte treffen
- Löschmaßnahmen
- Vorbereitung des Feuerwehreinsatzes
- Nachsorge
- Anhang
Ist die Erstellung einer Brandschutzordnung nach DIN 14096 obligatorisch?
Brandschutzordnungen sind nicht immer vorgeschrieben und es gibt keine bundesweit einheitlichen Regelungen. Viele Fragen im Zusammenhang mit Brandschutzordnungen beruhen auf landesspezifischen Bauvorschriften.
In den länderspezifischen baurechtlichen Vorschriften wie z. B. die Sonderbauverordnung – SBauVO werden Anforderungen an Brandschutzordnungen, Feuerwehrpläne sowie Unterweisungen gestellt. Ggf. können sich Vorgaben an den Brandschutz auch aus der jeweiligen Bau- oder Gewerbegenehmigung für das konkrete Objekt ergeben.
Eine Brandschutzordnung muss stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden, z.B. bei Nutzungsänderungen oder Umbauten. Alle zwei Jahre muss sie zudem von einer fachkundigen Person geprüft werden. Eine bauaufsichtlich geforderte Brandschutzordnung sollte spätestens mit dem Wirksamwerden der Bau- und Betriebsgenehmigung aufgestellt und von der Betriebsleitung in Kraft gesetzt werden.
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Quellen:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2909