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Wer braucht einen Brandschutzbeauftragten? Gesetz und Grundlagen des Brandschutzes

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Brandschutzbeauftragter Pflicht: Wann muss ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden?

Grundsätzlich gilt: Ob und wann ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden muss, kann wie so oft nicht pauschal beantwortet werden. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, worauf Sie achten müssen und wo Sie entsprechende Angaben finden, die Ihnen bei der Klärung der Frage weiterhelfen.

Warum die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten generell sinnvoll ist

Brände sind nicht nur Ursache für Verletzte und Tote, sondern verursachen auch große wirtschaftliche Schäden. Da diese oft nicht nur die direkt durch den Brand entstandenen Schäden umfassen, sondern oft auch noch Folgeschäden nach sich ziehen, ist es definitiv ratsam, sich mit dem Thema Brandschutz auseinander zu setzen. Ein Brandschutzbeauftragter kann mit seinen Kenntnissen und Erfahrungen über gesetzliche Vorgaben und diverseste Richtlinien sicherstellen, dass alle gängigen Maßnahmen getroffen sind und so dem Risiko vorgebeugt wird.

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Ganz grundlegend: Arten des Brandschutzes

Im Wesentlichen wird zwischen zwei grundlegenden Arten von Brandschutz unterschieden: Der abwehrende Brandschutz und der vorbeugende Brandschutz. Dabei ist der Name Programm: Beim abwehrenden Brandschutz handelt es sich vor allem um Maßnahmen, die im Falle eines Brandes greifen, also zum Beispiel die konkrete Brandbekämpfung durch die Feuerwehr.

Der vorbeugende Brandschutz hat hingegen zum Ziel, dass durch geeignete Maßnahmen im Vorhinein gar nicht erst ein Feuer entsteht. Auch diese Maßnahmen können aufgrund ihrer Art wieder in 3 Gruppen unterteilt werden:

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  1. Baulicher Brandschutz: Alles, was direkt am Gebäude beim Bau berücksichtigt werden kann (z. B. spezielle Wände, Fluchtwege)
  2. Technischer Brandschutz: Alles, was über technische Installationen zur schnellen Bekämpfung von Bränden installiert werden kann (z. B. Löschanlagen, Brandmeldeanlagen)
  3. Organisatorischer Brandschutz: Alles, wo man mit Hilfe der Personen und Strukturen im Unternehmen für mehr Sicherheit sorgen kann (z. B. geschulte Mitarbeiter, Notfallpläne)

Vorgaben im Bereich Brandschutz

Es gibt viele unterschiedliche Vorgaben und Regelwerke, die das Thema Brandschutz berühren. So gibt es zum Beispiel in der Information der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, auch aus dem Bereich Arbeitssicherheit bekannt) 205-003 einen ganzen Abschnitt, der sich damit befasst, wie die Ausbildung, Qualifikation und Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten aussehen und wie er zu bestellen ist. Auch der Verband der Sachversicherer (VdS) und der Verein „Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e. V.“ (vfdb) stellen Leitfäden und Richtlinien zur Verfügung, die dabei helfen zu ermitteln, wann die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (dringend) angeraten ist.

Gesetzliche Regelungen zum Brandschutz

Wichtig zu wissen ist jedoch auch: Die gesetzlichen Grundlagen, dass ein Gebäude, oder eine bauliche Anlage feuersicher geplant, gebaut und betrieben wird, legen die Landesbauordnungen. Diese sind je Bundesland zum Teil unterschiedlich und geben in verschiedenen Kontexten, wie zum Beispiel der Verkaufsstättenverordnung (VkVO), oder der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) einen Brandschutzbeauftragten vor. Auch in der jeweiligen baurechtlichen Genehmigung kann ein Brandschutzbeauftragter vorgegeben werden. Ein Blick in die Baugenehmigung und/oder die Landesbauordnung gibt also Aufschluss darüber, ob ein Brandschutzbeauftragter zu bestellen ist.

Achtung: Auch Ihr Versicherer kann die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten fordern! Diese Vorgabe ergibt sich aus den vertraglichen Bedingungen, die der Versicherer vorgibt – und ist deshalb privatrechtlicher Natur, nicht automatisch gesetzlich.

Was macht ein Brandschutzbeauftragter? Aufgaben eines Brandschutzbeauftragen

Genau aus den vorbeugenden Brandschutzarten ergeben sich auch die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten. Diese werden ebenfalls in der DGUV Information 205-003 aufgelistet:

  1. Erstellung/Aktualisierung der Brandschutzordnung
  2. Mitwirkung bei der Beurteilung von Brandgefahren an Arbeitsplätzen (Gefährdungsbeurteilung)
  3. Mitwirkung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
  4. Planung, Organisation und Durchführung von Evakuierungsübungen
  5. Beratung von Führungskräften zum Thema Brandschutz
  6. Unterstützung bei der Unterweisung von Mitarbeitern im Brandschutz

Wichtig: Nicht jeder Brandschutzbeauftragte übernimmt alle aufgezählten Aufgaben automatisch! Hier muss zwischen Unternehmer und Brandschutzbeauftragten schriftlich geregelt werden, welche der Pflichten übernommen werden müssen.

Übrigens: Es ist auch sehr zu empfehlen, genau diesen Aufgabenumfang abzuklären, wenn sich der zuständige Versicherer nur auf „gesetzliche Vorgaben“ oder „Richtlinien“ bezieht. Diese sollten unbedingt noch einmal genau aufgezählt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Sie benötigen einen Brandschutzbeauftragten? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Zusammenfassung Brandschutzbeauftragter

  1. Grundlegend gibt es mehrere Maßnahmen, die man zum Brandschutz ergreifen kann. Diese lassen sich unter anderem in vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz einteilen.
  2. Vorbeugender Brandschutz kann durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden.
  3. Um festzustellen, ob man aufgrund von gesetzlichen Vorgaben einen Brandschutzbeauftragten benötigt, sollte man einen Blick in die Baugenehmigung und/oder die Landesbauordnung werfen.
  4. Neben gesetzlichen Vorgaben, können auch zuständige Versicherer die Bestellung einen Brandschutzbeauftragten fordern. Achten Sie hier auf Ihre Vertragsbestimmungen!
  5. Die Aufgaben von Brandschutzbeauftragten sind unter anderem in der DGUV Information 205-003 aufgelistet. Achtung: Welche Aufgaben der Brandschutzbeauftragte tatsächlich übernimmt, muss immer schriftlich festgelegt werden.

Quellen:

DGUV Information 205-003

VdS Leitfaden für den Brandschutz im Betrieb

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